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Fensteraustausch Dienstwohnung
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Autor | Beitrag |
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#1 24.11.2004 18:05 Uhr
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Gast |
Wie gehe ich buchhalterisch mit dem Ersetzen von 2 alten Fenstern durch neue Fenster mit besserem k-Wert um (Auftragswert 750 €). Handelt es sich um eine bilanzielle Zuschreibung oder eine Aufwandsbuchung ? Bei Zuschreibung: Wie lange und zu welchem Satz schreibe ich ab ?
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#2 24.11.2004 18:21 Uhr
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Mitglied
Registriert: Nov 2004
Beiträge: 76
Ort: Schleswig-Holstein
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Moin,
ich denke, diese 750 € sind als Instandhaltungaufwand sofort als Aufwand zu verbuchen. Ein Aktiverungsgebot oder Aktiverungswahlrecht sehe ich hier nicht, zumindest nicht nach HGB oder EStG, da es sich hier nicht um einen Vermögensgegenstand (Einzelne Nutzbarkeit und Verwertbarkeit der Fenster) und auch nicht um wesentliche Verbesserung der Immoblie handelt. (Die wäre erst bei Sanierungen im gewissen Umfang geben und würde dann eine Zuschreibung [Aktivierung und Abschreibung] erforderlich machen). Somit dürften in den Folgeperioden auch keine Abschreibungen mehr anfallen, mfG Martin Notnagel |
#3 24.11.2004 23:04 Uhr
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Gast |
Die Aussage (kein einzelner Gegenstand, keine Sanierung, daher Aufwand) klingt verbünftig. Können Sie mir dazu auch noch die Paragraphen aus den Gesetzen mitteilen ?
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#4 24.11.2004 23:28 Uhr
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Mitglied
Registriert: Nov 2004
Beiträge: 76
Ort: Schleswig-Holstein
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Guten Abend,
zu diesem Thema können Sie sich ausfühlrich unter der nachfolgendem Verknüpfung informieren: http://www.steuernetz.de/fachinfos/x/hbb/a0200/free.html Ich hoffe, Ihen weitergeholfen zu haben, mfG Martin Notnagel |
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