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Anschaffungsnebenkosten

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Beim Kauf von bewegl. und unbewegl. Sachanlagen steht in den Büchern geschrieben, dass die ANK direkt auf dem Anlagekonto zu buchen sind. So, unsere Lehrkraft will, aber das die ANK in einem seperaten Buchungssatz, wie z.B. Kauf von Rohstoffen, ausgewiesen werden sollen. Ist dies richtig ?

MfG

Medea

P.S.: Danke Achim.
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Moin,

also, ANK könnten zum Beispiel Speditionsrechnungen sein. Die sind in der Tat zu aktivieren (§255 Abs.1 HGB). Man müßte also auf das Anlagekonto- oder sonstige Aktivkonto buchen ("Maschinen, VSt. AN Verb L&L"). Aus Gründen der Klarheit wäre freilich auch zulässig, eine Buchung auf ein anderes Konto zu erfassen ("Bezugsnebenkosten, VSt. AN Verb L&L"). Dieses Konto wäre aber ein Unterkonto zu "Maschinen" und - trotz seines Namens! - kein Aufwandskonto. Es müßte daher am Periodenende im Rahmen der vorbereitenden Abschlußbuchungen auch über "Maschinen AN Bezugsnebenkosten" abgerechnet, also nachträglich aktiviert werden.

Besonders im Handel ist diese Art des Ausweises u.a. auch für Skonti, Boni und manchmal sogar für Rabatte üblich, um nachträglich die Höhe dieser Beträge einzeln nachweisen zu können.

Deine Lehrkraft hat also im Grunde Recht, sollte aber die Eigenschaft dieses separaten Kontos klarmachen, damit das nicht mit den Aufwendungen verwechselt wird - ein häufiger Fehler!
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Ich weiß nicht, ob ich die Fragestellung jetzt richtig verstanden habe.

Bei WG des Anlagevermögens erhöhen die Anschaffungsnebenkosten die Anschaffungskosten des WG und werden planmäßig mit abgeschrieben.

Beispiel:

Fa. in München kauft Maschine in Hamburg für 10.000 + 16 % USt

Buchung:
Maschinen 10.000
+ VorSt 1.160
an Verbindlichkeiten 11.160

Hamburger Spedition bringt Maschine nach München und berechnet dafür 750 + 16 % USt

Buchung:
Maschinen 750
+ VorSt 120
an Verbindlichkeiten 870

Bei betrieblichen Aufwendungen (nachfolgend: Bezug von Rohstoffen) werden die ANK separat gebucht.

Beispiel:

Näherei in Frankfurt bezieht Kleiderstoffe in Düsseldorf für 1.000 + 16 % USt

Buchung:
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 1.000
+ VorSt 160
an Verbindlichkeiten 1.160

Spedition bringt Stoffe nach Frankfurt: 200 + USt

Bezugnebenkosten 200
+ VorSt 32
an Verbindlichkeiten 232

Bei der Ermittlung des Warenbestandes (Umlaufvermögen) ist allerdings zu beachten, dass die hierauf entfallenden Anschaffungsnebenkosten in der Bilanz mit bewertet werden.

Vielleicht habe ich Deine Frage ja richtig. :wink:
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"HZingel" schrieb
Moin, ............


Da tipp ich mir hier die Finger wund, und das Wesentliche steht schon seit 9 Minuten da..... :roll:
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Moin Achim,

bitte bedenken:

Zitat
Bei betrieblichen Aufwendungen (nachfolgend: Bezug von Rohstoffen) werden die ANK separat gebucht


Der Bezug ist eine Ausgabe (oder Auszahlung, je nachdem), aber keine Aufwendung - und das Kto "Rohstoffe" ist ein aktives Bilanzkonto! Die Aufwendung entsteht erst durch Verbrauch (zu buchen per Materialentnahmeschein). Würdest Du schon die Anschaffung der Rohstoffe als Aufwendung erfassen, wäre es nicht nur viel schwerer, spätere Anschaffungsnebenkosten zuzuordnen, sondern auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Periodenabgrenzung sein: Anschaffung in 2004, Verbrauch in 2005 --> Aufwand darf erst in 2005er-GuV stehen!
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"HZingel" schrieb
....und das Kto "Rohstoffe" ist ein aktives Bilanzkonto!

....sondern auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Periodenabgrenzung sein: Anschaffung in 2004, Verbrauch in 2005 --> Aufwand darf erst in 2005er-GuV stehen!


Sach bloß....!!!

Herr Kollege,

"Rohstoffe" ist kein reines aktives Bilanzkonto.

Genauso wie das "Warenkonto" ist "Rohstoffe" weder ein reines Bestands-, noch ein reines Erfolgskonto, sondern ein gemischtes Konto, sprich mit einem Bestands- und einem Erfolgsteil.

Wird nur jeweils ein Konto geführt, werden im Soll AB und Zugänge erfaßt bzw. im Haben der SB (=Bestandsteil) sowie als Saldo der Waren- bzw. Materialeinsatz (=Erfolgsteil).

Selbst wenn 2 Konten geführt (Warenbestand und Wareneinkaufskonto - gleiches könnte ich jetzt auch mit Bestand an RHB und EK RHB machen) bleiben die Bestandskonten immer noch gemischte Konten, da diese mit den Bestandsveränderungen immer noch einen Erfolgsteil beinhalten.

Hab ich in meinem vorherigen Beispiel hinsichtlich der periodengerechten Abgrenzung (egal ob Monat, Quartal oder Jahr) etwas anderes gesagt?

"Achim" schrieb
Bei der Ermittlung des Warenbestandes (Umlaufvermögen) ist allerdings zu beachten, dass die hierauf entfallenden Anschaffungsnebenkosten in der Bilanz mit bewertet werden.
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Moin Achim,

Zitat
"Rohstoffe" ist <B>kein</B> reines aktives Bilanzkonto.


Doch, ganz einfach, es ist nur und ausschließlich ein Aktivkto, d.h., Rohstoffkäufe haben mit der GuV nichts zu tun. Die Buchung bei Entnahme ist "Rohstoffaufwand AN Rohstoffe". "Rohstoffaufwand" ist die zugehörige Aufwandsbuchung; der Saldo des Kto "Rohstoffe" ist rein und ausschließlich aktivisch.

Zitat
Genauso wie das "Warenkonto" ist "Rohstoffe" weder ein reines Bestands-, noch ein reines Erfolgskonto, sondern ein gemischtes Konto, sprich mit einem Bestands- und einem Erfolgsteil.
Wird nur jeweils ein Konto geführt, werden im Soll AB und Zugänge erfaßt bzw. im Haben der SB (=Bestandsteil) sowie als Saldo der Waren- bzw. Materialeinsatz (=Erfolgsteil).


Autsch! Das wäre ein Verstoß gegen §246 Abs. 2 HGB, das Verrechnungsverbot! OK, es gibt (didaktisch zweifelhafte) Übungen, in denen nur ein solches "gemischtes" Kto geführt wird, aber keine ordnungs- und rechtsgemäße reale Buchführung!

Die möglichst klare und eindeutige Trennung des Aufwandskontos "Rohstoffverbrauch" und des Bestandskontos "Rohstoffe"ist übrigens auch aus didaktischen Gründen zu empfehlen, weil es vielen Leuten schwerfällt, die Aktiva von den Aufwendungen zu unterscheiden.

Zitat
Selbst wenn 2 Konten geführt (Warenbestand und Wareneinkaufskonto - gleiches könnte ich jetzt auch mit Bestand an RHB und EK RHB machen) bleiben die Bestandskonten immer noch gemischte Konten, da diese mit den Bestandsveränderungen immer noch einen Erfolgsteil beinhalten.


Auch für Bestandsänderungen gibt es ein separates Kto, das übrigens nur für Fertig- und Halbfertigerzeugnisse, nie aber für Rohstoffe gehührt wird (Rohstoffe haben nur Verbrauch aber keine Bestandsänderungen).

Es wäre vielleicht noch anzumerken, daß es bei Warengeschäften in der Tat die - allerdings rechtlich bedenkliche - Sitte gibt, aus dem Wareneinkauf direkt in die GuV zu buchen. Das rührt aus der Zeit her als Händler nicht wußten, was sie insgesamt verkauft hatten, bis Inventur gemacht wurde. Im Zeitalter der Scannerkasse sollte so eine Praxis aber schleunigst zugunsten einer ordnungsgemäßen Abrechnung per Warenaufwandskonto abgeschafft werden.
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"HZingel" schrieb
Zitat
"Rohstoffe" ist <B>kein</B> reines aktives Bilanzkonto.


Doch, ganz einfach, es ist nur und ausschließlich ein Aktivkto, d.h., Rohstoffkäufe haben mit der GuV nichts zu tun. Die Buchung bei Entnahme ist "Rohstoffaufwand AN Rohstoffe". "Rohstoffaufwand" ist die zugehörige Aufwandsbuchung; der Saldo des Kto "Rohstoffe" ist rein und ausschließlich aktivisch.


Ich gebe Dir dann recht, wenn erst alles auf "Bestandskonto" gebucht wird und die Waren- oder Materialentnahmescheine entsprechend als Aufwand ("Aufwand an Bestandskonto").

Aber gut, dass Du die Didaktik ins Spiel bringst. Wir kennen wohl beide die klassische Systematik, mit der "Buchführung" gelehrt wird. Fast ausschließlich alle Lehrbücher gehen entweder vom "Warenkonto" als Bestandskonto und zusätzlichem "Warerneinkaufskonto" oder vom "Wareneinkaufskonto" mit Beständen, als gemischtes Konto aus. Und hier wird halt der Waren- oder Materialeinsatz eben nicht mit Entnahmescheinen, sondern durch Inventur ermittelt. Und nach dieser Methode hab ich auch recht.

"HZingel" schrieb
Zitat
Genauso wie das "Warenkonto" ist "Rohstoffe" weder ein reines Bestands-, noch ein reines Erfolgskonto, sondern ein gemischtes Konto, sprich mit einem Bestands- und einem Erfolgsteil.
Wird nur jeweils ein Konto geführt, werden im Soll AB und Zugänge erfaßt bzw. im Haben der SB (=Bestandsteil) sowie als Saldo der Waren- bzw. Materialeinsatz (=Erfolgsteil).


Autsch! Das wäre ein Verstoß gegen §246 Abs. 2 HGB, das Verrechnungsverbot! OK, es gibt (didaktisch zweifelhafte) Übungen, in denen nur ein solches "gemischtes" Kto geführt wird, aber keine ordnungs- und rechtsgemäße reale Buchführung!


So, aber spätestens jetzt habe ich Dich ;-):

Zitat
HGB § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot

(1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensgegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt erworben oder an Dritte für eigene oder fremde Verbindlichkeiten verpfändet oder in anderer Weise als Sicherheit übertragen worden sind, sind in die Bilanz des Sicherungsgebers aufzunehmen. In die Bilanz des Sicherungsnehmers sind sie nur aufzunehmen, wenn es sich um Bareinlagen handelt.

(2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.


§ 264 (2) besagt nur, dass

1. Vermögen nicht mit Schulden,
2. Erträge nicht mit Aufwendungen und
3. Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten

saldiert werden dürfen.

Das war aber hier nicht die Problematik!

Nochmal: selbstverständlich muß der Bestand an Waren, RHB oder was weiß ich, als Vermögensposten aktiviert werden - das habe ich auch zu keinem Zeitpunkt bestritten. Nur wie ich den Bestand ermittele, das scheint hier die Frage zu sein. Wenn ich (wie in den klassischen Lehrbüchern und auch zum größten Teil in der Praxis) erst einmal alles auf das Aufwandskonto buche und zum Ende der Rechnungsperiode (egal ob Monat, Quartal oder Jahr) die durch Inventur ermittele Bestandsveränderung (Bestanderhöhung oder -minderung) ertragsmäßig korrigiere; wir haben doch beide bei Rechnungslegung das gleiche Ergebnis, oder !?

"HZingel" schrieb
Die möglichst klare und eindeutige Trennung des Aufwandskontos "Rohstoffverbrauch" und des Bestandskontos "Rohstoffe"ist übrigens auch aus didaktischen Gründen zu empfehlen, weil es vielen Leuten schwerfällt, die Aktiva von den Aufwendungen zu unterscheiden.


Es kommt immer auf denjenigen an, der da vorne steht, was er sagt und wie er das Gesagte rüberbringt.... ;-)

"HZingel" schrieb
Es wäre vielleicht noch anzumerken, daß es bei Warengeschäften in der Tat die - allerdings rechtlich bedenkliche - Sitte gibt, aus dem Wareneinkauf direkt in die GuV zu buchen. Das rührt aus der Zeit her als Händler nicht wußten, was sie insgesamt verkauft hatten, bis Inventur gemacht wurde. Im Zeitalter der Scannerkasse sollte so eine Praxis aber schleunigst zugunsten einer ordnungsgemäßen Abrechnung per Warenaufwandskonto abgeschafft werden.


Ich habe vor noch gar nicht all zu langer Zeit ein Lehrbuch aus dem Jahre 1890 bei eBay ergattert. Vom Prinzip der Lehre hat sich in den 114 Jahren nicht viel verändert, außer vielleicht, daß heute "€" und "Ct." abgedruckt ist und früher "RM" und "Pf." ;-)

Fazit: viele Wege fürhen nach Rom, ich muß letztendlich nur dort ankommen...

Gruß

Achim

PS:So! Und jetzt komtt Fußball! Da gibt es auch verschiede Möglichkeiten Tore zu erzielen: mit dem Fuß, per Freistoß, Elfmeter und neuerdings auch mit der Hand...;-)

PPS: Vorsicht jetzt: ich komme aus Mönchengladbach - dort wo beim Fußball auch schon mal Handball gespielt wird...
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Guten Abend,

Zitat
Aber gut, dass Du die Didaktik ins Spiel bringst. Wir kennen wohl beide die klassische Systematik, mit der "Buchführung" gelehrt wird. Fast ausschließlich alle Lehrbücher gehen entweder vom "Warenkonto" als Bestandskonto und zusätzlichem "Warerneinkaufskonto" oder vom "Wareneinkaufskonto" mit Beständen, als gemischtes Konto aus. Und hier wird halt der Waren- oder Materialeinsatz eben nicht mit Entnahmescheinen, sondern durch Inventur ermittelt. Und nach dieser Methode hab ich auch recht.


Solche Bücher kenne ich leider, und wenn Du in deren System bleibst, hast Du natürlich relativ Recht - aber ok ist das deshalb noch lange nicht: Du kannst nämlich nicht auf einem Aktivkonto einen Aufwand buchen, weil dann Dein Vermögensausweis unrichtig ist. Daß also Fehler (oder, "weicher" formuliert: gravierende Vereinfachungen) in solchen Büchern zu finden sind heißt nicht, daß man es auch so machen sollte!

Man muß, schon alleine um die Unterscheidung Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten didaktisch vorzubereiten, die Bilanzrichtigkeit wollen wir gar nicht zu Anfang einführen, in der Tat stets und immer jeden Eingang von Gütern aktivieren - wenn die Güter zum Vermögen genommen werden. Nur R 40 Abs. 2 EStR (60-EUR-Grenze) ist eine Ausnahme!

Zitat
Nochmal: selbstverständlich muß der Bestand an Waren, RHB oder was weiß ich, als Vermögensposten aktiviert werden - das habe ich auch zu keinem Zeitpunkt bestritten.


Es schien mir aber so - daher mein "Autsch".

Zitat
Nur wie ich den Bestand ermittele, das scheint hier die Frage zu sein. Wenn ich (wie in den klassischen Lehrbüchern und auch zum größten Teil in der Praxis) erst einmal alles auf das Aufwandskonto buche und zum Ende der Rechnungsperiode (egal ob Monat, Quartal oder Jahr) die durch Inventur ermittele Bestandsveränderung (Bestanderhöhung oder -minderung) ertragsmäßig korrigiere; wir haben doch beide bei Rechnungslegung das gleiche Ergebnis, oder !?


Vom Ergebnis her, ok - aber vom System her nicht: Eine eingehende Ware direkt zu den Aufwendungen zu buchen ist mE nach falsch - von der hierdurch geförderten Begriffsverwirrung (Auszahlung-Ausgabe-Aufwand-Kosten) mal ganz abgesehen ist zum Zeitpunkt des Zuganges eben gerade nichts verbraucht. Man macht sich also das Leben unnötig schwer, denn die Inventur ermittelt einen Schlußbestand: wie trennen wir in dem sich dann ergebenden Saldo den Verbrauch (wareneinsatz), also den kostengleichen Aufwand, von Verderb, Diebstahl und anderen ungewollten Abgängen, also neutralen Aufwendungen? Mit Inventur plus Materialenentnahmebuchungen geht das in einer einzigen Subtraktion!


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