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Betriebswirt IHK und Sonderprüfungsantrag

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Gast
Hallo an Alle!

Vielleicht gibt es ja hier den/die einen oder anderen, der mir noch einen Tipp geben kann...

Ich hab´sehr kurzfristig vor einigen Monaten den Betriebswirt IHK begonnen. Bei der Einschreibung zu diesem Kurs musste anscheinend alles sehr schnell gehen und mir wurde versichert, dass ich als Werbekaufmann zur Prüfung problemlos zugelassen werde. Nun hat sich im Laufe der Monate herausgestellt (natürlich nur auf mein eigenes betreiben hin), dass ich einen Sonderprüfungsantrag stellen musste (meine Sachbearbeiterin zu Kursbeginn war wohl eine BA-Studentin der einfach die Aufgabe der Kursbetreuung und -annahme zugewiesen wurde und die es wohl nicht besser wusste). Dieser ist jetzt abgelehnt, die Rechnung der IHK aber natürlich schon gestellt und bezahlt.

Nun zu meinen Fragen:

Gib t es vielleicht noch Wege trotzdem zur Prüfungszulassung zu gelangen? (Ich habe gehört man könne die Prüfung zum Fachwirt auch ohne einen Kurs ablegen..)

Gibt es Alternativen zum Betriebswirt zu gelangen, die weniger als drei Jahre dauern? (Der Kurs den ich besuche ist auf ein Jahr und sieben Monate ausgelegt)

Ist eine derartige Praxis überhaupt rechtens? Mir fallen da spontan zwei Argumente dagegen ein. Zum einen besteht meiner Meinung nach die Grundlage für das Zustandekommen des Vertrages nicht, da man mir falsche Tatsachen vorgespiegelt hat (Zulassung zur Prüfung). Zum Anderen könnte man ja schon fast von einem stillschweigenden Einverständniss ausgehen (Zuschicken der Rechnung ohne über den negativen Bescheid der Sonderprüfung zu informieren)....

Gibt es außer dem staatlich geprüften Betriebswirt und der VWA noch andere Institutionen bei denen dieser Studiengang angeboten wird und evtl. der Bachelor erreicht werden kann (ich denke da an z.B. das Steinbeiss-Institut oder ähnliches; keine FH oder Uni, da ich auf Meister-BaföG zurückgreifen müsste)?


Es wäre nett, wenn mir jemand zu diesen Fragen Auskunft geben könnte, da ich langsam auf dem Schlauch stehe und den Aussagen meiner Ansprechpartner nicht mehr recht traue...(Es kommt mir fast so vor als ob ich ein Quotenopfer werden soll...)


Dank im Voraus

bernie :evil:
Gast
ich hatte auch erst eine absage erhalten..., nach rücksprache mit der netten bearbeiterin erfuhr ich dass es noch einen zweiten weg gibt.:

ich habe ebenfalls keinen fachkaufmann, fachwirt oder ähnliches. auch bin ich keine führungskraft, aaaaaber meine firma hat vor mich in der zeit nach dem betriebswirt zu einer führungskraft zu entwickeln. also bat ich meine personalchefin mir ein entsprechendes bestätigungsschreiben zu schreiben, und siehe da ich konnte weitermachen :lol:

übrigens hat der kurs nichts mit der prüfung zu tun, so lange du keine definitive prüfungsbestätigung von der ihk hast darfst du auch nicht antreten. den kurs kannst selbstverständlich besuchen und natürlich auch bezahlen!

wenn du einen guten draht zu deinem chef hast müsste es also klappen.

viel glück
Gast
[quote="Anonymous"]ich hatte auch erst eine absage erhalten..., nach rücksprache mit der netten bearbeiterin erfuhr ich dass es noch einen zweiten weg gibt.:

Danke für den Tipp!

Das Problem ist aber, dass ich meinem Antrag schon ein derartiges Schreiben beigefügt habe (bin schon in führender Tätigkeit in einem kleinen Unternehmen)... Hat leider trotzdem nichts geholfen...

gruß
bernie :roll:[/quote="Anonymous"]
Gast
nachfragen wo genau das problem ist. schließlich gibt es ja extra diese "klausel"..., bei mir hat es auch erst beim 2. mal geklappt.
Mitglied
Registriert: May 2004
Beiträge: 9
Ort: WiW - Weit im Westen
Hy bernie

ich kann zuvor gesagtes aus eigener Erfahrung nur bestätigen, bin selbst nämlich kein Kaufmann oder sonst wie gearteter, sondern Diplom Sozialpädagoge. Bei mir hat ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Zwischenzeugnis gereicht, dass ich Leitungsverantwortung (sowohl Personal als auch Finanzen) innehabe.

Der Fall wurde dem Prüfungsausschuss oder der Kommision, wie immer sie das auch benennen, vorgelegt, und ich erhielt nach der nächsten Sitzung die Bestätigung, das ich zur Prüfung zugelassen werde, also die Voraussetzungen erfülle. Erst dann habe ich mich zu einem Vorbereitungslehrgang angemeldet.

Naja, da warst du wohl ein wenig voreilig. Aber vielleicht bekommst du das ja noch hin.

Vielleicht noch ein Tip: Kammer ist nicht gleich Kammer, wenn es in xy nicht klappt, versuche es doch einmal bei einer anderen Kammer.
Soviel ich weiß, bist du nicht an eine Kammer gebunden - sprich Wohnort im Kammerbezirk = zuständige Kammer. Da hast du freie Auswahl.

Viel Erfolg

ralf


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