Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe meinen AG auf eine Lohnerhöhung angesprochen. Dieser meint, dass er mir allerdings keine geben kann. Er schlug mir vor, dass ich mich Selbstständig mache und dann von meinem AG einen 2 Jahres Vertrag bekomme. Diese Methode sei bei in anderen Bereichen der Wirtschaft üblich, so mein AG. Er nannte das Beispiel mit den Versicherungen. Auf Grund der Tatsache, dass ich dann Selbstständig bin und von meinem jetzigen AG mit Aufträgen gefüttert werde, habe ich angeblich geringere Abzüge und somit mehr in der Tasche. Nun kommt meine Frage, wieviel Prozent würdet Ihr auf mein jetziges Gehalt aufschlagen, da ich ja schließlich das Unternehmerische Risiko trage? 20 %? Was für Abzüge habe ich im Detail (bitte Prozentwerte angeben) ? Kann ich auch eine Ich AG gründen und dann die Förderung beantragen oder geht das ur bei Arbeitslosigkeit?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Melanie
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Abgaben bei einer Ich AG bzw. "Scheinselbstständigkeit&
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Autor | Beitrag |
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#1 02.11.2004 18:59 Uhr
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Gast | |
#2 02.11.2004 19:18 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi,
also, so einfach ist es nicht, und hier einfach Prozentwerte zu nennen ist für das bekanntlich komplexe deutsche Recht einfach nicht möglich. Allgemein gilt aber: - die alten Vorschriften über Scheinselbständigkeit (ehemals §7 Abs. 4 SGB IV) sind abgeschafft. - das heißt aber nicht, daß Du nicht dennoch als "Scheinselbständiger" behandelt werden kannst, wenn Du nur von einem einzigen Auftraggeber Aufträge beziehst - falls nicht, wirst Du Gewerbetreibender und mußt, wenn es nicht ein freier Beruf ist (§6 Abs. 1 GewO), ein Gewerbe anmelden. Wie hoch dann Dein Umsatz ist, ist letztlich Verhandlungssache und sollte natürlich vorher geklärt werden. Die derzeitigen Zwangsabgaben bei Arbeitsverhältnissen sind ca. 14% Krankenkasse, 1,7% Pflegezwangsversicherung, 19,5% Rentenversicherung und 6,5% Arbeitslosenversicherung. Hiervon zahlt der AG jeweils die Hälfte; diese AG-Hälfte solltest Du jedenfalls ausgezahlt bekommen. Hinzu kommt noch eine vom AG ganz zu tragende Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), deren Prozentsatz aber nicht pauschal ist, sondern vom Risiko abhängt. Ob Du die gesetzlichen Versicherungen fortsetzt, ist letztlich Deine Entscheidung. Private Krankenversicherungen werden für Alte teurer. Wenn Du also schon ein gewisses Alter erreicht hast,m solltest Du in der Gesetzlichen bleiben; sonst könnte die Private günstiger sein, <A HREF="http://www.zingel.de/versich.htm">falls man hier überhaupt von "günstig" sprechen kann</A>. Deine Steuerschuld wird vermutlich wesentlich geringer, weil Du jetzt viel mehr als Betriebsausgabe absetzen kannst. Was genau, ist im Einzelfall zu beurteilen und wäre, täte ich es hier, eine verbotene Rechtsberatung; ich zahle aber, zum Vergleich, praktisch seit Anfang der 90er Jahre keine Einkommensteuer, und ich bin kein Hartz-IV-Kandidat. Detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts (oder ein guter Steuerberater) sind aber unerläßlich. Ansonsten sollte ich Dir vielleicht mal mein Skript über Existenzgründung und Businessplanung schicken? Da steht nämlich viel mehr drin, was Dich interessieren könnte! :-) |
#3 02.11.2004 19:29 Uhr
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Gast |
Ja,
super ich danke dir. meine eMail Adresse lautet hemmelmann1978 Gruß Melanie |
#4 02.11.2004 19:30 Uhr
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Gast |
Sorry hemmelmann 1978@aol.com
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#5 02.11.2004 19:37 Uhr
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Registriert: Apr 2004
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Hi,
also das Leerzeichen lasse ich mal weg ;-) Da rauscht gerade was raus, so als kleiner Anfang. Gehört eigentlich zu meiner BWL CD :-) |
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