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Abgrenzungsrechnung Fibu und KLR

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Registriert: Oct 2004
Beiträge: 3
Hi,

kann mir bitte jemand sagen, wie (oder besser mit welchen Summen) ich im RK II Löhne und Gehälter erfasse, wenn in der Aufgabe angegeben wird, dass in den Löhnen, die 64.600,00€ betragen .... 4.500,00 € Urlaubslöhne enthalten sind, die kalk. Urlaubslöhne jedoch 6400,00 € betragen.

Und in den Gehältern in Höhe von 90.300,00 €...... 12.500,00 € Urlaubsgehälter stecken...das Controlling nur 8.600,00 € berechnet.

Korrekturbedürftige Aufwendungen??, Verrechnete Kosten??, Kosten??

´Vielen Dank
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

hier haben wir vielleicht ein Definitionsproblem, denn die IKR-Leute machen manches anders, und ich kenne nur kalk. Zinsen, AfA, Miete, Wagnisse und Unternehmerlohn. Kalk. Urlaubslöhne sind was Neues... wohl Entgelt für nichtgenommenen Urlaub? Will man es aber unbedingt so abgrenzen:

Zitat
kann mir bitte jemand sagen, wie (oder besser: mit welchen Summen) ich im RK II Löhne und Gehälter erfasse, wenn in der Aufgabe angegeben wird, dass in den Löhnen, die 64.600,00€ betragen .... 4.500,00 € Urlaubslöhne enthalten sind, die kalk. Urlaubslöhne jedoch 6400,00 € betragen.


nehmen wir also einen diesbezüglichen Aufgabentext ernst, dann wären halt im Rechnungskreis II nur 6.400 € Urlaubslöhne zu erfassen. Das würde die im RK II zu buchende Bruttolohnsumme auf 66.500 € steigern. Aber wie gesagt, ein reichlich ungewöhnliches Verfahren :-)

Zitat
Und in den Gehältern in Höhe von 90.300,00 €...... 12.500,00 € Urlaubsgehälter stecken...das Controlling nur 8.600,00 € berechnet.


Auch hiermit wäre ich nicht ganz einverstanden, denn Löhne sind pagatorische Grundkosten ohne kalkulatorische Komponente. Die Änderungen in der Beschäftigung, die u.a. durch Urlaub (oder Krankheit oder auch Zuspätkommen) entstehen, sollten ja gerade im Controlling abgebildet werden. Vermutlich will der Aufgabenersteller aber, daß jetzt nur noch 86.400 € brutto erfaßt werden. Aber wie gesagt, ich halte das für falsch!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Morgen,

hier ist möglicherweise noch zu ergänzen, daß der Aufgabenersteller möglicherweise argumentieren wird, daß diese etwas seltsamen kalkulatorischen Urlaubslöhne der Bildung von Normzuschlägen für die Vorkalkulation dienen sollen, also dem Ausgleich der normalen Schwankung von Beschäftigung und Auslastung. Dem wäre aber entgegenzuhalten, daß Normzuschläge als Durchschnittszuschläge einer Mehrzahl von vergleichbaren Vorperioden (beispielsweise des Vorjahres oder mehrerer Vorjahre) definiert sind und daher keine neuen kalkulatorischen Kosten erfunden werden müssen.

Bin jedenfalls auf die "offizielle" Lösung gespannt!
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Moin Harry,

... womit wir einmal mehr im Bereich der nebulös gestellten Aufgaben gelandet wären :cry:

Vielleicht sollten sich einfach viel mehr Teilnehmer an solchen Veranstaltungen gegen solche wachsweichen Aufgabenstellungen mit mangelhaften / fehlenden Definitionen zur Wehr setzen :roll:

In mir bekanntem IHK-Umfeld siehts zum Teil auch nicht besser aus, leider.

Ciao!


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