Hi,
kann mir bitte jemand sagen, wie (oder besser mit welchen Summen) ich im RK II Löhne und Gehälter erfasse, wenn in der Aufgabe angegeben wird, dass in den Löhnen, die 64.600,00€ betragen .... 4.500,00 € Urlaubslöhne enthalten sind, die kalk. Urlaubslöhne jedoch 6400,00 € betragen.
Und in den Gehältern in Höhe von 90.300,00 €...... 12.500,00 € Urlaubsgehälter stecken...das Controlling nur 8.600,00 € berechnet.
Korrekturbedürftige Aufwendungen??, Verrechnete Kosten??, Kosten??
´Vielen Dank
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Abgrenzungsrechnung Fibu und KLR
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#1 31.10.2004 21:13 Uhr
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#2 31.10.2004 21:38 Uhr
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Guten Abend,
hier haben wir vielleicht ein Definitionsproblem, denn die IKR-Leute machen manches anders, und ich kenne nur kalk. Zinsen, AfA, Miete, Wagnisse und Unternehmerlohn. Kalk. Urlaubslöhne sind was Neues... wohl Entgelt für nichtgenommenen Urlaub? Will man es aber unbedingt so abgrenzen:
nehmen wir also einen diesbezüglichen Aufgabentext ernst, dann wären halt im Rechnungskreis II nur 6.400 € Urlaubslöhne zu erfassen. Das würde die im RK II zu buchende Bruttolohnsumme auf 66.500 € steigern. Aber wie gesagt, ein reichlich ungewöhnliches Verfahren :-)
Auch hiermit wäre ich nicht ganz einverstanden, denn Löhne sind pagatorische Grundkosten ohne kalkulatorische Komponente. Die Änderungen in der Beschäftigung, die u.a. durch Urlaub (oder Krankheit oder auch Zuspätkommen) entstehen, sollten ja gerade im Controlling abgebildet werden. Vermutlich will der Aufgabenersteller aber, daß jetzt nur noch 86.400 € brutto erfaßt werden. Aber wie gesagt, ich halte das für falsch! |
#3 01.11.2004 09:13 Uhr
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Guten Morgen,
hier ist möglicherweise noch zu ergänzen, daß der Aufgabenersteller möglicherweise argumentieren wird, daß diese etwas seltsamen kalkulatorischen Urlaubslöhne der Bildung von Normzuschlägen für die Vorkalkulation dienen sollen, also dem Ausgleich der normalen Schwankung von Beschäftigung und Auslastung. Dem wäre aber entgegenzuhalten, daß Normzuschläge als Durchschnittszuschläge einer Mehrzahl von vergleichbaren Vorperioden (beispielsweise des Vorjahres oder mehrerer Vorjahre) definiert sind und daher keine neuen kalkulatorischen Kosten erfunden werden müssen. Bin jedenfalls auf die "offizielle" Lösung gespannt! |
#4 02.11.2004 15:15 Uhr
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Moin Harry,
... womit wir einmal mehr im Bereich der nebulös gestellten Aufgaben gelandet wären :cry: Vielleicht sollten sich einfach viel mehr Teilnehmer an solchen Veranstaltungen gegen solche wachsweichen Aufgabenstellungen mit mangelhaften / fehlenden Definitionen zur Wehr setzen In mir bekanntem IHK-Umfeld siehts zum Teil auch nicht besser aus, leider. Ciao! |
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