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Proforma-Rechnung

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Gast
Hallo,

welche Kundenadresse muss auf der Proforma-Rechnung angedruckt werden wenn die Lieferung z.B. nach Frankreich geht, die Rechnung aber an eine Firma in Deutschland gesendet wird (abweichender Zahler)?

Muss die Kundenanschrift des deutschen oder des französischen Kunden angedruckt werden ?

Vielen Dank,

Marcus
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Marcus,

es wundert mich, daß bei einem solchen Geschäft überhaupt eine Proforma-Invoice benötigt wird: die dient doch normalerweise eher zur Erlangung von Importlizenzen in Ländern mit Importkontrollen und -Beschränkungen. Aber um Deine Frage zu beantworten: Gemäß §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG muß die Rechnung "den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers" enthalten. "Leistungsempfänger" ist die Person oder Körperschaft, die kauft. Der Sitz des Unternehmers (und nicht der Zielort der Lieferung) ist daher maßgeblich. Danach würde ich auch verfahren, wenn ins Ausland geliefert wird, also u.U. eine umsatzsteuerfreie Lieferung vorliegt. Vgl. zur außerordentlich komplexen Frage des orts der Lieferung oder Leistung auch §§3 bis 3e UStG.


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