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Lebensversicherung- Hilfe !

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Gast
Hi liebe community !

Da ich seit 2 Semestern BWL studiere und schon Einblicke in die Investition und Finanzierung hatte, aber mir das nie wirklich gefallen hat, sehe ich mich jetzt mit einem kleinen Problem konfrontiert, das sich so ausdrückt, als dass ich von einem Versicherungsvertreter ein Angebot einer Lebensversicherung unterbreitet bekommen habe und ich jedoch nicht weiss, ob es sich wirklich lohnt eine im Alter von 20 Jahren abzuschliessen.
Das Problem ist ja folgendes, dass nämlich ab Januar 2005 die Erträge wie Ihr ja alle wisst, versteuert werden aus einer Lebensversicherung.
Bei einem Betrag von monatlich 30€ kann das schon mehr als 10000€ ausmachen. Und ich denke, dass ich wohl früh oder später damit konfrontiert sein werde, so etwas zu machen und dann will ich dem Vater Staat nicht einfach so mein angespartes Geld in den Rachen werfen. Ich denke, das könnt Ihr verstehen.

Nun ja, mein Problem ist folgendes:
Der Berater und ich haben uns zusammen hingesetzt, er hat mich gefragt, welche Summe ich bereit wäre, monatlich einzuzahlen und ich habe ihm 30€ max. genannt. Daraufhin hat er mir ausgerechnet, dass das über einen gewissen Zeitraum 16920€ an Beiträgen, die ich einzahlen würde, ausmachen würde, aber die Kapitalabfindung am Ende 57949€ betragen würde. Das hört sich schon gut an.

Was mich jedoch an dieser Tatsache stört ist, dass ich als Studierender Bwler solch Sachverhalte nicht richtig analysieren und evaluieren kann.
Deshalb wollte ich mich an Euch wenden, da ich gesehen habe, dass Ihr sehr viel Ahnung von dieser Materie habt und mir sicherlich helfen könnt und mir sagen könnt, was ich dabei zu berücksichtigen habe.

Auf jeden Fall ist die Sache dringend zu klären, denn ich habe nur noch bis Anfang November dieses Jahres Zeit.
Also, meine Frage ist, wenn ich monatlich einen Betrag von 25€ ausgeben würde, wie kann ich diese am besten investieren ?
In eine Lebensversicherung jetzt noch bevor die Erträge ab 2005 versteuert werden? Oder gibt es alternative Investitionsanlagen, die eine ähnliche Rendite erzielen ?

Wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir da helfen würdet..

Desweiteren wollte ich Euch gerne fragen, welches Buch Ihr mir empfehlen könnt, damit ich mich mit solch Investitionsanlagen/formen vertrauter machen kann. Mich interessiert das Geschehen an der Börse auch ungemein und wenn ich das nötige Hintergrundwissen hätte, wäre ich auch aktiv dabei. Deshalb suche ich spannende , interessante und gute Lektüre für diese Bereiche, damit ich besser über solch Sachen informiert bin und vielleicht eines Tages alleine die Entscheidung treffen kann, für welche Alternative ich mich entscheide ;)

In diesem Sinne,
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Bis dann,
Ciao.
Mitglied
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Hi Allessandro,

ich bin sicher, daß Dir Drein freundlicher Verkäufer nicht gesteckt hat, daß Du schon nach derzeitigem (und bei Abschluß in 2004 ja fortgeltendem) Recht als Lediger gemäß §10 Abs. 3 EStG nur 1.334 EUR Grundbetrag plus 3.068 EUR Vorwegabzug angeben kannst. Was Du darüberhinaus zahlst, ist auch jetzt schon steuerpflichtig.

Du magst einwenden, daß Du ohnehin nicht so weit kommst. Solltest Du aber ein Arbeitsverhältnis mit Zwangsversicherung eingehen, zählt auch diese in diesen Betrag - und übersteigt ihn zumeist. Oder, kurz und knapp: sobald Du einen Job hast, ist die Steuerfreiheit Deiner LV futsch.

Betrachte bitte zudem Rentenraub-Fälle der letzten Zeit wie z.B. den in http://www.bwl-bote.de/20040101.htm Beschriebenen. Ich muß Dich dann gewi nicht mehr auf http://www.zingel.de/versich.htm hinweisen, daß Du eine angemessene Entscheidung fällen kannst :-)
Mitglied
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Hallöchen,

ja das mit der schellen LV ist ja derzeit ein heisses Thema,
mir wollte/will man das gerade auch aufschwatzen für unser Kind (4. Jahre), von wegen keine ´Steuern zahlen usw.

Aber Harry was Du geschrieben hast, soll das heissen wenn ich eine LV jetzt abschließen würde die ja min 14 Jahre laufen muss (also für unser Kind)
Das bei der Auszahlung sofern er nachher den Sparerfreibatrag überschreitet trotzdem Steuern zu zahlen hätte?
Könnte ja z.B. auch sein das er sich die LV mit 25 oder 30 jahren schon auszahlen lassen will oder ähnliches.

Danke bis bald

Willi
Mitglied
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Beiträge: 38
Ort: NRW
sehr geehrter Harry,

danke dafür !

:wink:

viele Grüße

willi
Mitglied
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Ort: NRW
Hallo in die Runde!

So und das Ganze jetzt mal peu á peu zum Mitschreiben:

Ein, zwei, drei Dinge vorweg:

nein ich bin kein Kollege des Herrn Kaiser von der "Pfefferminzia"
ja ich kenne mich ein kleinwenig ( :P )mit dem Steuerrecht aus, da dies Hauptbestandteil meines Berufes ist
ja, ich beschäftige mich derzeit aus besonderem, insbesondere eigenem ( :wink: ) Interesse mit Lebensversicherungen, Einkommensteuer- und Alterseinkünftegesetz

"Alessandro" schrieb
Da ich seit 2 Semestern BWL studiere ....


Das macht jetzt in diesem Zusammenhang rein gar nichts, da zwei Jahre noch nicht ausreichen, um sich die angeborene Fähigkeit des einfachen menschlichen Denkens gänzlich zu verlieren ;-)

"Alessandro" schrieb
...dass das über einen gewissen Zeitraum 16920€ an Beiträgen, die ich einzahlen würde, ausmachen würde, aber die Kapitalabfindung am Ende 57949€ betragen würde. Das hört sich schon gut an.


ACHTUNG: bei dem Begriff "Kapitalabfindung" werde ich hellhörig: es ist folgendes zu unterscheiden:

Es werden von den Versicherungen schon ewig die Produkte "Lebensversicherungen" (als Risiko- oder kapitalbildende LV) und "Rentenversicherungen" angeboten.

Bei der Lebensversicherung steht das Risiko "Tod" im Vordergrund, d. h. dieses Risiko von Anfang an höher versichert als bei den "Rentenversicherungen", bei denen die Alterversorgung vorrangig.

Bei den Rentenversicherungen gibt es bei Versicherungsablauf das Wahlrecht "lebenslanger Rentenbezug" oder "Kapitalabfindung", die wohl höher ausfallen könnte als bei den Lebensversicherungen, da bei den Rentenversicherungen das "Risiko" Rentenbezug erst jetzt eintritt.

Im Nachfolgenden rede ich aber jetzt nur noch von den kapitalbildenden Lebensversicherungen, da die "echten Rentenversicherungen", d. h. der lebenslange Rentenbezug bereits heute als sog. Leibrente mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig ist, sowie bei den Risiko-Lebensversicherung auch nach dem 01.01.05 nichts ändert, da diese nur das Risiko "Tod" abdecken, d. h. im Erlebensfall bekommt man nix.

Also: auch kapitalbildende Lebensversicherungen decken zunächst vom ersten Tag an das Risiko, jedoch kommen mit fortwährender Dauer der Laufzeit wächst die von den Versicherungen erwirtschafteten Überschüsse hinzu, anders ausgedrückt, die Versicherungen "verzinsen" Dein Kapital.

Und nur um diese Überschüsse geht es! nämlich dann, wenn die Versicherung fällig wird und die Überschüsse (Zinsen) ausgezahlt werden. Nach derzeitigem Recht sind diese Überschüsse steuerfrei, und die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre läuft bzw. gelaufen ist.

So und hier legen die Versicherungen ihre "Köder" aus: die Überschüsse kann keiner garantieren, da niemand weiß, wie viel Gewinn die Unternehmen in nächsten 20, 30, 40 Jahren machen.

In den Versicherungsangeboten gibt es daher 3 Werte:

1. die Versicherungssumme, die die bezugsberechtigte Person erhält, wenn Du vorzeitig das "Zeitliche segnest"

2. die garantierte Ablaufleistung, die Du erhältst, wenn Du die Laufzeit der Versicherung überlebst

3. und die voraussichtliche Ablaufleistung inkl. Überschussanteile, die eben niemand hellseherisch über Jahrzehnte voraussagen kann.

Wenn Du vorsichtig agieren willst, wird es letztendlich wohl irgendwo zwischen garantierter und voraussichtlicher Ablaufleistung liegen.

Wie gesagt: diese Überschussanteile sind nach derzeitigem Recht (Vertragsabschluss und Zahlung des Einlösungsbetrages bis zum 31.12.2004) steuerfrei, nach dem Alterseinkünftegesetz werden diese ab 01.01.05 jedocht proportional ansteigend besteuert. Ab 2005 werden alle Alterseinkünfte zu 50 %, steuerpflichtig. Bis ins Jahr 2040 steigt der Besteuerungssatz dann bis auf 100 % an, d. h. die "Altersbezüge" (und auch die dann ausgezahlten Überschussanteile) werden dann voll der Steuer unterworfen.

Allerdings gibt es nach neuem Recht

Und noch ein kleiner Tipp: ich hole mir derzeit verschiedenste Angebote ein und ich war erstaunt, dass ein Angebot bei einem monatl. Beitrag von 50 Euro fast die Versicherungssumme, die garantierte und die voraussichtliche Ablaufleistung, ein Angebot erreichte, das bei einem Monatsbeitrag von 100 Euro lag. Anders ausgedrückt: bei gleichem Beitrag überall das Doppelte :!: :!: :!: :!:

"HZingel" schrieb
ich bin sicher, daß Dir Drein freundlicher Verkäufer nicht gesteckt hat, daß Du schon nach derzeitigem (und bei Abschluß in 2004 ja fortgeltendem) Recht als Lediger gemäß §10 Abs. 3 EStG nur 1.334 EUR Grundbetrag plus 3.068 EUR Vorwegabzug angeben kannst. Was Du darüberhinaus zahlst, ist auch jetzt schon steuerpflichtig.


"Steuerpflichtig" ist etwas unglücklich ausgedrückt. Was über die derzeitigen Höchstbeträge hinausgeht, kann nur einfach nicht "abgesetzt" werden, was letztendlich auf´s Gleiche rauskommt, da man diese Beiträge aus dem bereits versteuerten Einkommen zahlt.


Allerdings wird sich hier in Zukunft (bis 2025) noch einiges ändern. Der Gesetzgeber sagt, dass dann die Abzugsfähigkeit zu 100 % für Versicherungen, die die Förderkriterien erfüllen, gegeben sein wird. Was auch immer das heute heißt.....

"HZingel" schrieb
Lebensversicherungen lohnen sich also
- grundsätzlich nur für jene, die der Zwangsversicherung entkommen, und
- niemals für Arbeitnehmer


Diese Aussage kann ich überhaupt nicht teilen:

man sollte die Lebensversicherung grundsätzlich einmal aus ihrm Ur-Prinzip und nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht sehen, nämlich die Absicherung der Angehörigen, bei vorzeitiger Verabschiedung der versicherten Person, oder aber das Stopfen einer evtl. vorhandene "Versorgungslücke" im Alter für sich selbst. Und wenn man das heute weiß, dann sollte man sich bis Ende 2004 auch dazu entschliessen, und das kann auch durchaus für Arbeitnehmer gelten....

Ich kann Dir am Rande mal ein sehr gutes Beispiel aus der Praxis erzählen: vor etlichen Jahren bekam ich einen Anruf einer Mandantin, die wissen wollte, ob es sich aus steuerrechtlicher Sicht lohne, noch in diesem Jahr zu heiraten. Ich habe grob im Kopf und ihr gesagt "wenn es sonst keine triftigen Gründe gibt zu heiraten, dann lohnt es sich aus steuerlicher Hinsicht auch eher weniger....."

Diese Aussage kann im steuerberatenden Beruf zwar fatale Auswirkungen haben, aber heute bin ich mit dieser Frau glücklich und nicht mehr dieser "Luschi"..... :lol:

Also ein Fazit: nicht alles von der Steuer abhängig machen

Gruß

Achim
Mitglied
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Guten Abend Achim,

Zitat
man sollte die Lebensversicherung grundsätzlich einmal aus ihrm Ur-Prinzip und nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht sehen, nämlich die Absicherung der Angehörigen, bei vorzeitiger Verabschiedung der versicherten Person, oder aber das Stopfen einer evtl. vorhandene "Versorgungslücke" im Alter für sich selbst. Und wenn man das heute weiß, dann sollte man sich bis Ende 2004 auch dazu entschliessen, und das kann auch durchaus für Arbeitnehmer gelten....


Hier kann ich Dir insofern zustimmen, wenn es um die Absicherung einer anderen Person geht, die im eigenen Todesfall Geld erhalten soll - aber das war ja, wie ich das Ausgangsposting versatanden habe, hier gar nicht der Fall. Was das "Stopfen von Versorgungslücken" angeht so habe ich versucht darzustellen, daß es aus Zins- und Erwartungswertgründen besser ist, Geldscheine aufzubewahren als Geld in eine Versicherung einzuzahlen, weil

- die Einzahlungen (oder bald die Auszahlungen) bei AN fast immer steuerpflichtig sind, und die Grenzsteuer liegt derzeit zwischen 17% (Eingangssteuersatz) und 47% (Höchststeuer), aber auch, weil

- der Staat bewiesen hat, plötzlich abzuzocken ("Rentenraub") und den Versicherten damit noch mehr zu plündern.

Ich kann also keinen Rat befürworten, irgendwelches Geld in Buchgeldform irgendeiner dem Staat gegenüber offenlegungspflichtigen Organisation ("Versicherung") zu geben, weil

- fast immer, nahezu ohne jegliche Ausnahme, wer heute einzuzahlen beginnt unter Einbeziehung des Zugriffs der Einkommensteuer deutlich weniger als er eingezahlt hat herausbekommt und zweitens

- der Staat nirgendwo so leicht konfiskatorisch zuschlagen kann wie bei Buchgeldguthaben, also das Risiko untragbar groß ist, daß irgendwann vor Fälligkeit der Summe wieder ein neues "Recht" in Kraft gesetzt wird, daß man wieder von der Auszahlung der Versicherung etwas abgeben muß, so wie die 17%ige (!) Kürzung der Einmalauszahlungen diesen Januar.

Will man sich also absichern, so kann man das mE nach keinesfalls mit Hilfe einer Organisation tun. Man muß das eigene Boot rudern. Den Ratschlag, einen LV-Vertrag zur eigenen (!) Absicherung zu schließen, halte ich derzeit für unverantwortlich.
Mitglied
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Beiträge: 153
Ort: NRW
Hallo, Harry!

Da ich Deine Kindheit nicht kenne :lol: , weiß ich jetzt nicht, wie sensibel mein Widerspruch ausfallen soll :wink:

"HZingel" schrieb
...Was das "Stopfen von Versorgungslücken" angeht so habe ich versucht darzustellen, daß es aus Zins- und Erwartungswertgründen ...


Das ist die von mir angesprochene Krux: wenn ich heute wüsste, welche Gewinne ich den nächsten 20, 30, 40 Jahren einfahre, könnte ich mir einige Gedanken zur Altersversorgung sparen...das ist aber nicht nur bei Lebensversicherungen so, sondern auch bei allen anderen Geldanlagen; vor allem an der Börse, die nicht in einer hinteren Hosentaschen steckt...

Und nun zu Deiner Kindheit :P :

"HZingel" schrieb
....besser ist, Geldscheine aufzubewahren als Geld in eine Versicherung einzuzahlen, weil

- die Einzahlungen (oder bald die Auszahlungen) bei AN fast immer steuerpflichtig sind...


...ich weiß nicht, warum Du das immer an Arbeitnehmern festmachen willst. Gut, der Vorwegabzug ist in den allermeisten Fällen durch den Arbeitgeber-Anteil zur Rentenversicherung aufgezehrt, dafür hat der AN aber auch eine Altersversorgung, für die er nichts zu bezahlen hat.

Wahrscheinlich haben wir aber beide unterschiedliche Ausgangsbasen vor Augen: die Lebensversicherung ist in meinen Augen immer noch das Genialste, wenn es darum geht

1. Angehörige im Todesfall (und das schon am allerersten Tag) mit der jeweiligen Versicherung abzusichern, und

2. wenn ich den Versicherungsablauf erlebe etwas für die Altersversorgung getan zu haben.

Das nach derzeitigem Recht der Sonderausgaben begrenzt ist, ist zwar ärgerlich, aber auch nicht zu ändern. Nach Deiner Auffassung brächten dann auch diejenigen, die den Sonderausgabenabzug ausgeschöpft haben, keine Zusatzversicherung für Zahnersatz oder Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus mehr, das Zweitauto braucht auch nicht mehr versichert zu werden und der Hund schon gar nicht...

...und diejenigen, die in grauer Vorzeit schon einmal 7b, 10e oder Eigenheimzulage erhalten haben, sollen in ihrer alten Hütte wohnen bleiben, obwohl sie es sich jetzt leisten könnten sich zu "vergrößern" - nur weil sie keine steuerliche Förderung mehr erhalten.....

....Bausparverträge können uns auch gestohlen bleiben, denn den Sonderausgabenabzug gibt´s ja schon ewig nicht mehr, Wohnungsbauprämie bekommen wir auch nicht und Arbeitnehmer-Sparzulage schon gar nicht.....

"HZingel" schrieb
....aber auch, weil

- der Staat bewiesen hat, plötzlich abzuzocken ("Rentenraub") und den Versicherten damit noch mehr zu plündern.
:
:
:
: der Staat nirgendwo so leicht konfiskatorisch zuschlagen kann wie bei Buchgeldguthaben, also das Risiko untragbar groß ist, daß irgendwann vor Fälligkeit der Summe wieder ein neues "Recht" in Kraft gesetzt wird, daß man wieder von der Auszahlung der Versicherung etwas abgeben muß, so wie die 17%ige (!) Kürzung der Einmalauszahlungen diesen Januar.


ich weiß jetzt nicht, wo Du Deine Erkenntnisse herholst, oder ich hab irgendwas nicht mitbekommen. Altverträge sind von Änderung nicht betroffen. Der Staat hat noch nie in Vertragsrecht rückwirkend eingegriffen.

Der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Renten (die Du vielleicht ab Januar meinst) liegt aber auch kein Vertrag zugrunde. Und ob heute ein 20jähriger mit 65, 70 oder 80 in Rente gehen kann, hängt von der Entwicklung am Arbeitsmarkt ab und muss im Laufe der Jahre ggf. entsprechend korrigiert werden.

Dass das BVerfG entschieden hat, dass die steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen (§ 19EStG) und Renten (§ 22 EStG) ungerecht ist ist unstrittig. Unstreitig ist aber auch, dass der Beamte für seine Pension nichts zu leisten hatte (ein Schelm, der jetzt Böses dabei denkt), der Arbeitnehmer aber 50 % der Beiträge selber leisten musste. Und will man jetzt alles angleichen, muss dies langsam geschehen. Langsam muss der Sonderausgaben-Abzug angehoben werden und genauso langsam müssen dann bis ins Jahr 2040 die Renten besteuert werden.

Noch nie aber wurde in irgendwelches Vertragsrecht rückwirkend eingebrochen:

- wer bis zum Tag X eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken erworben hat, bekam auch während des gesamten Förderungszeitraum 7b, 10e oder Eigenheim-Zulage, nach dem Recht, das am Tag X galt, auch wenn dies irgendwann geändert wurde;

- wer am Tag Y eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, bekam auch während des gesamten Förderungszeitraum Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Recht, das am Tag Y galt, auch wenn die AN-Sparzulage für LV irgendwann abgeschafft wurde;

Und genauso ist das auch jetzt mit den Lebensversicherungen: wer bis zum 31.12.2004 eine LV abschließt und den Einlösungsbeitrag noch im Jahr 04 leistet, bekommt auch die Auszahlung irgendwann nach heutigem Recht.......

"HZingel" schrieb
Will man sich also absichern, so kann man das mE nach keinesfalls mit Hilfe einer Organisation tun. Man muß das eigene Boot rudern. Den Ratschlag, einen LV-Vertrag zur eigenen (!) Absicherung zu schließen, halte ich derzeit für unverantwortlich.


Da gibt es wohl keine Pauschal-Lösung. Derjenige, der Eigentum erworben hat, hat für sein Alter (nämlich mietfreies Wohnen im Alter) schon mehr getan, als derjenige, der "nur" eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Derjenige, der allerdings Lücken im Rentenkonto hat oder diejenigen, die sich eine "Versorgungslücke" zwischen heutigem "Netto" und voraussichtlicher nicht "leisten" können, müssen wohl was tun. Was auch immer.

Und da ist nun mal derzeit die Lebensversicherung eine hochaktuelles Thema.

Und derjenige, der heute eigentlich schon eine Lebensversicherung abschließen will, sollte das ggf. nicht erst im März nächsten Jahres tun, sonder jetzt.

Das "ggf." deswegen, weil auch ein Vergleich notwendig sein könnte, ob ein Abschluss nach heutigem Recht (mit Sonderausgabenbegrenzung, dafür aber Steuerfreiheit bei Auszahlung) oder ein Abschluss nach neuem Recht (mit verbessertem Sonderausgaben-Abzug, dafür aber mit proportional ansteigender Besteuerung bei Auszahlung) in Frage kommt.

Dieser Vergleich könnte aber "hinken", weil vielleicht heute 250 Eus jährliche Steuerbelastung "weniger schmerzen", als am Ende 10.000 oder weiß nicht wie viel Eus am Ende von seinem "Ersparten" abdrücken zu müssen.

Es gibt kein Patent für die Altersversorgung. Es kommt immer darauf an, was der Einzelne bereits dafür geleistet hat oder auch nicht. Aber die LV grundsätzlich als "untauglich" zu verwerfen, halte ich nunmehr als unverantwortlich.

In einem Punkt gebe ich Dir uneingeschränkt Recht: "jeder muss sein eigenes Boot rudern". Es ist nur die Frage "wie". Und diese Frage lässt sich nun mal nicht pauschal beantworten.

Vor allem sollte man sich bei seiner Frage nach der individuellen Altersversorgung über eines im Klaren sein: jeder Vertreter verkauft Dir das, was er Dir verkaufen will, nämlich sein Produkt. Ob das letztendlich für Dich das Richtige ist oder nicht, interessiert ihn eigentlich eher weniger.

Gruß

Achim
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
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Moin Achim,

nur mal ganz kurz, ich habe gleich Lehrveranstaltung:

Zitat
Da ich Deine Kindheit nicht kenne


Dem Zusammenhang kann ich nicht ganz folgen. Ich dachte, hier geht es um Altersabsicherung?

Zitat
ich weiß nicht, warum Du das immer an Arbeitnehmern festmachen willst


Wegen der Regelungen des §10 Abs. 3 EStG, insbesondere der 16%-Kürzung, die praktisch jede LV von der Steuerfreiheit der Einzahlugnen ausschließt. Ich habe oben eigenmächtig vermutet, daß der Fragesteller ein AN sein will oder sein wird. Bei Selbständigen sieht das u.U. anders aus, stimmt schon. Die Deutschen sidn aber in all ihrem Sicherheitsbedürfnis ein Volk der Arbeitnehmer.

Zitat
dafür hat der AN aber auch eine Altersversorgung, für die er nichts zu bezahlen hat


Ich muß irgendwas verpaßt haben. Worin soltle die bestehen? Du meinst nicht etwa die gesetzliche Zwangs"versicherung", oder??

Zitat
Wahrscheinlich haben wir aber beide unterschiedliche Ausgangsbasen vor Augen: die Lebensversicherung ist in meinen Augen immer noch das Genialste, wenn es darum geht
1. Angehörige im Todesfall (und das schon am allerersten Tag) mit der jeweiligen Versicherung abzusichern, und


Für diesen Fall gebe ich Dir Recht, aber das war, wie ich die Frage verstanden habe, ja nicht Gegenstand der Wißbegierde.

Zitat
2. wenn ich den Versicherungsablauf erlebe etwas für die Altersversorgung getan zu haben.


Das eben bezweifele ich, zum Beispiel deshalb:

Zitat
Der Staat hat noch nie in Vertragsrecht rückwirkend eingegriffen.


Nun, Anfang des Jahres hat er - mit der Konstruktion, den vollen KV/PV-Zwangsbeitrag auf Einmalauszahlungen von Direktversicherungen zu erheben. Bekäme jemand etwa 30.000 EUR Auszahlung, so werden ihm seit Anfang des Jahres so um die 5.000 EUR für die Zwangskrankenversicherung abgezogen, was praktisch immer zu einer negativen Verzinsung der Einzahlungen in diese "Versicherung" führt. Was für die Risikoabsicherung von Angehörigen taugen mag, ist daher eindeutig schlechter als jahrelang unter dem Kopfkissen gehortete Geldscheine. Das hat nichts mit meiner Kindheit, sondern nur was mit Mathematik zu tun. Nun gut, als Kind habe ich rechnen gelernt ;-)


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