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Pressemitteilung des BMF zum neuen Formular EÜR

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E-Mail Abonnement des Bundesministeriums der Finanzen

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Pressemitteilung | 22. September 2004
Nr.116/2004: Klarheit bei der "Einnahmenüberschussrechnung"
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Zur Verwendung des Vordrucks für eine Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2004 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2003 den Vordruck für die sog. "Einnahmenüberschussrechnung" (EÜR)

http://www.bundesfinanzministerium.de/-.336.20556/doc.htm

veröffentlicht, den die Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln, ab 2004 verwenden sollen.
Gleichzeitig wurden die Buchführungspflichtgrenzen angehoben, so dass viele kleine und mittlere Unternehmen statt der komplizierten Gewinnermittlung auf der Grundlage von Steuerbilanzen die einfachere Einnahmenüberschussrechnung wählen können.

Die Standardisierung der Einnahmenüberschussrechung durch den Vordruck "EÜR" soll für Steuerpflichtige, Steuerberater und Finanzverwaltung eine Hilfe darstellen. Auch in Zukunft werden in vielen Fällen einige wenige Angaben ausreichen, um den Einnahmenüberschuss korrekt zu erklären. Es müssen also keineswegs alle Punkte des Vordrucks ausgefüllt werden, sondern nur jene, die schon bisher - allerdings ohne Vorgabe eines Formulars - in einer korrekten Einnahmenüberschussrechnung anzugeben waren. Der Aufwand für
die Steuerpflichtigen wird also zukünftig nicht höher sein, als bisher.
Im Gegenteil: Die Steuerpflichtigen werden häufig wertvolle Zeit sparen können, da aufwendige Rückfragen durch die Finanzverwaltung wegen unklarer oder unvollständiger Erklärungen entfallen werden.

Der Vorteil der Standardisierung für die Finanzverwaltung liegt neben der Reduzierung der Rückfragen auch darin, dass zukünftig die Angaben zur Einnahmeüberschussrechnung maschinell bearbeitet werden können und damit die Effizienz der Veranlagung insgesamt gesteigert werden kann.
Von besonderer Bedeutung ist, dass frei werdendes Personal in anderen Bereichen zur effektiven Ausschöpfung der vorhandenen Steuerquellen eingesetzt werden kann - zu denken ist hier zum Beispiel an die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.

An dem Vordruck ist von den betroffenen Steuerpflichtigen vor allem wegen der Vielzahl der anzugebenden Punkte Kritik geübt worden.
Sicherlich werden beim Ausfüllen des Vordrucks Fehler unterlaufen oder Sachverhalte vergessen werden. Schwierigkeiten und Probleme werden für die Finanzverwaltung wertvolle Anregungen bieten, wie der Vordruck verbessert und die Erläuterungen verständlicher gestaltet werden können. Hieran wird mit Hochdruck gearbeitet. Nachteilige Konsequenzen werden für den Veranlagungszeitraum 2004 nicht gezogen. Die Sorgen der Steuerpflichtigen, dass für sie aus Fehlern beim Ausfüllen des Vordrucks negative Folgen gezogen werden, sind daher unbegründet.

Bei Kleinstunternehmern, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter der Grenze von 17.500 EURO liegen, wird die Finanzverwaltung zunächst auf die Abgabe des Vordrucks "EÜR" ganz verzichten. Für diese Unternehmen besteht natürlich auch weiterhin die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und zur Ermittlung des Gewinns - aber eben nicht notwendigerweise auf dem vorgegebenen Formular.


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BMF E-Mail Abonnement

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Hallo in die Runde,

das klingt zunächst einmal recht positiv.
Allerdings, man mag mich jetzt "Miesepeter" heißen, möchte ich daran erinnern, daß es sich bei einer Pressemitteilung nicht um ein - für die Verwaltung verbindliches - BMF-Schreiben handelt, welches zudem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen wäre. Unter diesem Aspekt ist weiterhin daran zu erinnern, daß es ein BFH-Urteil gibt, wonach das Leerlassen eines Eintragungsfeldes in einem Vordruck als grob fahrlässig gewertet werden kann, wenn dort wahrheitsgemäß etwas anderes als ein Strich oder eine Null einzutragen gewesen wäre (siehe § 378 AO).

Ich halte es daher nicht für ratsam, sich auf diese Pressemitteilung berufen zu wollen, wenn Diskrepanzen in diesem Formular als Lapsus nicht glaubhaft sind. Jedoch das Angebot, bei Unterschreitung der genannten Umsatzgrenze die EÜR noch einmal formlos abgeben zu dürfen, würde ich persönlich mit Hinweis auf diese Pressemitteilung nutzen.

Grüße,
Peter
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Rückruf für Vordruck zur Einnahme-Überschuss-Rechnung

Keine Abgabepflicht für 2004

Der Vordruck EÜR, den Selbstständige mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung ab 2004 abgeben sollten, war von Anfang an heftig umstritten. In den letzten Wochen wurde eine regelrechte Kampagne gegen das "bürokratische Schreckgespenst" geführt. Doch das BMF beharrte auf dem Formular. Allerdings erklärte es am 22.09.2004, bei Kleinunternehmern mit einem Jahresumsatz bis zu 17.500 EUR auf die Abgabe des Formulars zu verzichten.

Doch das ist .Schnee von gestern.. Der lautstarke Protest von Parteien, Verbänden, Bundessteuerberaterkammer und anderen Interessenvertretern hatte schließlich Erfolg. Laut Pressemitteilung vom 30.09.2004 hat die Finanzministerkonferenz der 16 Bundesländer beschlossen, das Formular für das Jahr 2004 nicht anzuwenden.

Selbstständige können also ihre Gewinnermittlung 2004 genauso wie bisher durchführen, im einfachsten Fall auf einem weißen Blatt. Sie müssen die "Anlage EÜR" nicht ausfüllen und sich an kein vorgegebenes Schema halten.

Für 2005 soll ein völlig neues, einfacheres Formular erarbeitet werden. Viel Zeit dafür bleibt allerdings nicht, denn bis Jahresende muss das neue Formular unter Dach und Fach sein.

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

30.09.2004 Pressemitteilung 231/2004


Finanzministerkonferenz/Steuerformular zur Gewinnermittlung von Kleinunternehmen. Faltlhauser: Bürokratisches Schreckgespenst ist vertrieben

Die Finanzministerkonferenz hat heute beschlossen, dass umstrittene Steuerformular zur Gewinnermittlung von Kleinunternehmen für das Jahr 2004 nicht anzuwenden und für das Jahr 2005 ein völlig neues Formular zu erarbeiten, das der Zielvorgabe der Vereinfachung auch tatsächlich gerecht wird. „Dieses bürokratische Schreckgespenst ist damit vertrieben“, freute sich Finanzminister Kurt Faltlhauser nach der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (30.09.) in Berlin.

Das Formular war mit dem Mitte 2003 verabschiedeten „Kleinunternehmerfördergesetz“ beschlossen worden. Ziel des Gesetzes war der Bürokratieabbau für den Mittelstand. Dazu wurde unter anderem die Buchführungspflichtgrenze angehoben. Sie greift nunmehr erst ab Umsätzen von 350.000 Euro (vorher 260.000 Euro) oder Gewinnen ab 30.000 Euro (vorher 25.000 Euro). Im Gegenzug wurde die bislang formlose Einnahmenüberschussrechnung standardisiert.

„Erfreulich ist, dass nunmehr auch die Bundesregierung eingesehen hat, dass es besser ist, für das Jahr 2004 auf die Anwendung dieses unverständlichen Formulars völlig zu verzichten“, erklärte Faltlhauser.


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