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Na, Harry....?

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Gast
Hallo!
Diesmal ein ganz anderer Gedanke. Warum nimmt man zur Verrechnung der Verwaltungs- und Vertiebskosten die Herstellkosten als Zuschlagsbasis? Die haben ja doch nix gemeinsam.
Warum nimmt man nicht die Zeitbasis, schließlich wird auch in diesen Bereichen (zeitlich gesehen) begrenzt gearbeitet? Ich denke hier an eine Normalzeit des betroffenen Bereichs.
Gruß, Elke
Mitglied
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Hi Elke,

also, die vergessene Antwort wird nachgereicht :-)

Zitat
Warum nimmt man zur Verrechnung der Verwaltungs- und Vertiebskosten die Herstellkosten als Zuschlagsbasis? Die haben ja doch nix gemeinsam.


Oh doch, sehr wohl: die allgemeine Formen ist doch

Zuschlagssatz = Zuzuschlagende Größe / Zuschlagsgrundlage

Die Zuschlagsgrundlage muß dabei eine Kostenverursachergröße sein, d.h., für die zugeschlagenen Kosten verantwortlich sein. Die HKP bzw. (bei Zwischenlagerung) die HKU sind aber die Größe, die die Verwaltung verwaltet und die der Vertrieb vertreibt, also insofern Verursachergrößen. Man kann daher rechnen VwZS = VwGK / HKU und VtGK = VtGK / HKU.

Zitat
Warum nimmt man nicht die Zeitbasis


Theoretisch gesehen weil sie keine angemessene Zuschlagsbasis ist, aber die wirkliche (und praktisch nutzbare) Begründung ist, daß man dann in der Kalkulation ja auch auf die Zeit zuschlagen müßte, und wie sollte das gehen? 8 Minuten Bürozeit und 50 Sekunden Verkäuferzeit pro verkauftes Produkt? Kaum praktisch durchführbar, nicht nichmal auf der Basis eines richtig versteinerten QMS :-) Nein, es muß schon per Prozentsatz gemacht werden, und dann ist es halt sinnig, einen Anteil auf die HKP oder HKU zu berechnen!

Es gibt übrigens nur ein Modell in der Zuschlagskalkulation, wo sich das mit der zeitbezogenen Rechnung anbietet und durchführbar ist, nämlich bei der Maschinenrechnung.
Gast
Also. Wenn man die üblichen Formeln heranzieht, dann sieht es doch so aus:
Bei guter Beschäftigung können HeKos plötzlich steigen, die Verwaltungskosten werden deswegen kaum mitsteigen oder gering, aber gar nicht mit der steigender Beschäftigung, so daß es mit der Bezugsbasis doch nicht so rosig aussieht.
Umgekehrt, wenn die Beschäftigung plötzlich sinkt, bleiben die Verwaltungskosten, aber was noch wichtiger ist, steigen die Vertriebskosten (die auch auf Basis HeKo ermittelt werden), weil zusätzlich oder mehr Akquisition betrieben wird, um die Auftragslage zu verbessern. Die Bezugsbasis sehe ich hier auch nicht wirklich.

Mein Gedanke war daher auf die Zeitbasis auszuweichen, da man ja doch versucht irgendwas besser zu machen... :D
Aber ich komme nicht ganz so voran mit dem Gedanken. Weil, was soll eigentlich die Normalzeit sein? Wir nehmen vereinfacht an, dass in der Verwaltung nur ein Mensch arbeitet und sein Gehalt für 150 Stunden bekommt. Dann können die Verwaltungskosten doch kaum auf diese 150 Stunden verteilt werden, weil das irgendwie nicht stimmig ist. Nun schlagen Sie vor, in Anlehnung an die Maschinenstundensatzrechnung etwas zu unternehmen, was richtig erscheint, weil auch schon die herkömmliche Formel sagt - ohne Fertigung keine Verwaltungs- und Vertriebskosten.
Nehmen wir an, die Normalbeschäftgung liegt bei 2.000 Stunden. Das kann eine Grundlage sein, um die Kosten umzulegen . Was ist aber mit Kostenstellen, in denen die Normalbeschäftigung 1.500 oder noch eine andere Kostenstelle mit nur 500 Stunden betragen? Dann wird das Ganze im Verhältnis aufgeteilt. In der Vorkalkulation wäre das ein Richtwert, was ist aber mit der Nachkalkulation?
Na ja, irgendwie verliere ich mich mit diesem Gedanken...

Vielleicht denken Sie ja mal weiter....
Viele Grüße und danke, Elke
Mitglied
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Guten Abend,

Deine Idee ist theoretisch ja nicht schlecht, aber undurchführbar - es sei denn, Du wolltest jeden Handsclag im Büro überwachen und bewerten. Genau das wird bekanntlich von der Plankostenrechnung versucht - aber seit Jahrzehnten ohne nennenswerten Erfolg. Selbst ein in Verfahrensanweisungen versteinertes Unternehmen kann Individualität und persönliche Lernkurven nicht so weit eliminieren, daß das wirklich funktionieren würde.

Was Du beschreibst ist im grunde ja nur, daß der Zuschlagssatz sich mit der Auslastung des Unternehmens ändert - das erleben wir auch hier. Aber ist das schlimm?

Zu Deiner Frage mit der Vor- und Nachkalkulation: das löst sich, wenn man bedenkt, daß die Vorkalkulation ja mit Richtsätzen ("Normzuschlägen") arbeitet, die Nachkalkulation aber mit Istzuschlägen... Soll und ist werden so verglichen, der Effekt der Beschäftigungsvariation wird aufgedeckt. Ein bewährtes System, finde ich!
Gast
... wenn man bedenkt dass die HeKo eine Normalbeschäftigung haben (unsere 2.000 Stunden), dann kann ich doch theoretisch sagen, dass pro Stunde des Fertigungsprozesses mit 2,- Euro Verwaltungskosten zu rechnen ist, abgesehen von den Abweichungen, die sich u.U. aus dem Ist ergeben. Da muss ich ja nicht sagen, wer was warum gemacht hat, und schon gar nicht, wenn Überstunden sowieso nicht ausbezahlt werden.

Die Basis bleiben die HeKo, aber nicht als Wert sondern als Zeit. In Hinsicht auf die Produktkalkulation, in der man vielleicht sowieso auf der Zeitbasis kalkuliert, wurde es eine Verbesserung unter dem Aspekt bringen, als das alle Größen die selbe Basis haben. Ist damit nicht die bessere Vergleichbarkeit gegeben? Wie sind die sonstigen Aussagen? Ich könnte sagen, wenn ich einen Auftrag annehme, dann kostet mich das einen absoluten Wert die Stunde. Ist das nicht aussagekräftiger als ca. 7% der Verwaltungskosten muss ich dem Produkt zuschlagen?

Schönes Wochenende und Gruß, Elke
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Aber auch die HK enthlten doch Fixkosten, die bei unterschiedlicher Auslastung zu unterschiedlichen HK/Stück führen werden - die 2 EUR/Std sind also wenig aussagekräftig. Du müßtest theoretisch die HK in fixe und variable Kosten teilen und eine Vorhersage über die Änderung der HK bei Änderung der Auslastung nach Teilkostenrechnung machen. Aber ist das sinnvoll?

Du hast zwar insofern Recht, daß dann alle Größen dieselbe Basis hätten, aber schon für die Ausbringung des Unternehmens gilt das nicht - hier mißt man üblicherweise in Stück oder sowas. Und schließlich: was wäre damit gewonnen, außer ein neues Problem der schwierigen Zuordnung nur zu einem kleinen Teil fixer Kosten auf die Zeiteinheit?
Gast
Man müsste die HeKo in fixe und variable Kosten aufteilen. Damit hätte man zwei Stundensätze: einen fixen, der unveränderlich bleiben würde zuzüglich eines variablen, klar - in Abhängigkeit von der Beschäftigung, was aber erst dann interessiert, wenn nachkalkuliert wird.

Hat man die Aufteilung der Kosten, so könnte man die Verwaltungskosten auf die fixen HeKo beziehen. Damit drückt man die Unabhängigkeit von der Beschäftigung aus, also das tatsächliche Verhalten dieser Kosten. Damit würde man jedem fixen Stundensatz die fixen Verwaltungskosten aufbrummen und das auf gleicher Basis. Aber so geht es auch in Prozent. Aber noch schöner ist zu sagen, wenn ich für ein Produkt meinen Laden eine Stunde lang laufen lasse, dann kostet es mich drilfzig Euro. Oder nicht?

Es ist nicht viel geändert mit dieser Vorgehensweise, jedoch müßte man sich nicht vorwerfen lassen, dass wenn sich die HeKo ändern, sich auch der Verwaltungszuschlagssatz ändert. Die Aussagekraft solcher Größe ist auf Dauer eben gegeben, da sich bei den fixen HeKo kurzfristig nicht ganz so viel ändert.

Oder nicht?

Noch mehr Grüße, Elke
Mitglied
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Guten Abend Elke,

Hier zeigt sich schon ein grundsätzliches Verständnisproblem:

Zitat
Damit hätte man zwei Stundensätze: einen fixen, der unveränderlich bleiben würde zuzüglich eines variablen, klar - in Abhängigkeit von der Beschäftigung, was aber erst dann interessiert, wenn nachkalkuliert wird.


Autsch! Du rechnest, wenn Du Deine HK durch eine Zeitbasis teilst, in Stundenkosten. Die fixen Stundenkosten sind bei Änderung der Auslastung doch nicht konstant, ich bitte Dich - und ebenso sind die variablen Stundenkosten bei Änderung der Stundenzahl sehr wohl konstant!

Der ganzen Sache liegt aber noch ein weiteres Problem zugrunde:

Zitat
Aber noch schöner ist zu sagen, wenn ich für ein Produkt meinen Laden eine Stunde lang laufen lasse, dann kostet es mich drilfzig Euro. Oder nicht?


Eben nicht, und das ist ja gerade das Schöne an der Zuschlagskalkulation, die ja gerade die Verursacherbasis, in unserem Falle also die HK zugrundelegt: wenn in der einen Stunde ein paar Kleinigkeiten gemacht werden müßtest Du nämlich die gleichen VwGK rechnen als wenn in der Stunde der ganze Laden an der Vollastgrenze raucht. Das wäre aber wenig realistisch. In der traditionellen Zuschlagskalkulation hingegen würden die Kleinigkeiten auch nur eine schmale Bemessungsgrundlage für den Zuschlag abgeben, wohingegen die Vollaststunde eine viel größere HK-Summe und damit auch einen höheren VwGK-Zuschlag ergeben würde.
Gast
..das habe ich ja ganz schlecht ausgedrückt, aber es ändert nichts an Tatsachen. Dann muss ich mich wohl mit der herkömmlichen Vorgehensweise abfinden.

Aber noch etwas anderes:
Bei der Ermittlung des Materialzuschlagssatzes = Mat. Gmk/Mat.EK
bin ich etwas stecken geblieben.
Meine Materialeinzelkosten sind in der KLR durch kalkulatorische Materialkosten ersetzt worden, weil sie nicht verbraucht sondern über Jahre gebraucht werden. Sind es dann noch Einzelkosten, wenn sie sich einem Auftrag trotzdem einwandfrei zuordnen lassen? Und wenn der Ansatz von kalkul. Materialkosten richtig sein soll, ist durch die Formel dann auch die Lagerdauer berücksichtigt?
Fragen über Fragen, wenn Sie jetzt Ihr Wochenende brauchen, kann ich es auch verstehen... :roll:
Gruß, Elke
Mitglied
Registriert: Apr 2004
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Moin Elke,

Zitat
Meine Materialeinzelkosten sind in der KLR durch kalkulatorische Materialkosten ersetzt worden, weil sie nicht verbraucht sondern über Jahre gebraucht werden.


Du scheinst Anlage- und Umlaufvermögen zu verwechseln: Einzelkosten können aber nicht für Anlagevermögen entstehen! Bedenke, daß Material-EK per definitionem für Verbrauchsgegenstände entstehen. Kalk. Materialkosten sind kalk. Zinsen (nicht aber Abschreibungen) sowie möglicherweise kalk. Wagnisse (bei gefährlichen Stoffen) für Material und stets Gemeinkosten.


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