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Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

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Gast
Hallo Harry, hallo Leute!
Folgendes Problem: die Kosten einer Vorkostenstelle sollen auf andere Kostenstellen nach dem Kostenstellenumlageverfahren verrechnet werden.
Die Kosten der Vorkostenstelle bestehen aus variablen und fixen Kosten.
Die Literatur sagt, dass die gesamten Kosten der Vorkostenstelle auf die tragenden Kostenstellen umgelegt werden, also so:

K*%=Umlage.

Ich bin aber der Ansicht, dass die Umlage so aussehen muss:

Kvariabel*%+Kfix*%=Umlage

Was ist denn richtig?
Viele Grüße!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Elke,

heute mal Grüße in JacaScript? ;-)

Zitat
Die Kosten der Vorkostenstelle bestehen aus variablen und fixen Kosten.


Das ist erstens nicht relevant und zweitens nicht glaubwürdig. Aber der Reihe nach:

Bei der Kostenstellenumlage werden stets die gesamten Kosten verrechnet, weil man ja Vollkostendeckung erreichen will. Nichts darf auf der "Vorkostenstelle" übrigbleiben, wobei die "Vorkostenstelle" offensichtlich eine allgemeine- oder eine Hilfskostenstelle ist, denn wäre die das nicht, bräuchte man ja gar nichts umzulegen (sondern könnte gleich einen Zuschlagssatz für die Kalkulation rechnen).

Da aber stets die ganzen Kosten umgelegt werden, ist es nicht erforderlich, nach fixen und variablen Kosten zu unterteilen.

Weiterhin: variable Kosten sind per Definition nicht einfach veränderliche Kosten (das wird dauernd verwechselt, ist aber trivial, weil alle Kosten stets veränderlich sind), sondern direkt leistungsproportionale Kosten. Eine allgemeine- oder Hilfskostenstelle ist aber so definiert, daß sie gerade keine Leistung direkt am Produkt erbringt (denn dann wäre das eine Hauptkostenstelle), sondern nur am Betrieb. Das lehrt uns, daß eine allgemeine- oder Hilfskostenstelle nie variable Kosten enthalten kann.

Damit hat sich Dein Problem in Wohlgefallen aufgelöst...
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Elke,

Zitat
In der Kesselhaus-KST entstehen kalk. Abschr. für den Kessel (fix) sowie Gaskosten in Abhängigkeit von der Ausbringung (variabel). So weit, so gut.


Eben nicht - das ist genau, was ich meine. Die Abhängigkeit von der Ausbringung meint nur die Produkte des Unternehmens, nicht die Ausbringung interner Einheiten, die nichts an den Markt abgeben. Leistet das Kesselhaus ein verkaufsfähiges Produkt (z.B. Fernheizung), dann ist das mit dem Gas möglicherweise variabel; leistet es aber nur an den Betrieb, so ist auch das eine Fixkostenart - es sei denn, daß der Dampfverbrauch im Betrieb selbst direkt zu einer Produktmenge proportional wäre. Das müßte man noch untersuchen - Du siehst also, so einfach ist es eben nicht.

Zitat
Die Gaskosten stellen tatsächlich ausbringungsabhängige Kosten dar, denn wird nicht produziert, braucht man keinen Dampf.


Aber produziert man auch mehr, wenn mehr Dampf kommt, oder umgekehrt, wird bei höherer Produktion mehr Dampf benötigt? Wenn ja, würde ich Deinem Satz von den variablen Kosten zustimmen, aber das ist bedeutsam.

Zitat
Was spricht dann dagegen (abgesehen von der Def., weil es richtig ist) zu differenzieren und zu sagen:
- die Fixkosten der Vorkostenstelle bleiben gleich, egal wie viel ich produziere
- die variablen Gaskosten verändern sich mit meiner Beschäftigung, was auch der Wahrheit entspricht?


Dagegen spricht, daß die Fixkosten ebenfalls verursachergerecht verteilt werden müssen. Das erreicht man, indem man den Dampfverbrauch in Mengeneinheiten erfaßt, und dann zusammen mit allen anderen allgemeinen Kostenstellen in einem Gleichungssystem verrechnet. Ist der Dampfverbrauch einer HauptKSt höher, dann ist auch der auf diese HauptKSt verrechnete Anteil der Fixkosten höher.


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