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mündl. Ergänzungsprüfung

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Gast
Ich habe in einem Fach 38 Punkten erhalten. :cry:
Den Antrag zur mündlich. Ergänzungsprüfung habe ich abgeschickt. Dieser wurde ohne Angaben von Gründen abgelehnt.
In den Prüfungsvorschriften für den Betriebswirt IHK ist unter § 5 Abs. 8 folgende Ausführung enthalten: "Die schriftliche Prüfung ist ...auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ...durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung...von wesentlicher Bedeutung ist.
Die Zulassung zu Ergänzungsprüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung...in mehr als einem Prüfungsfach nicht ausreichende Leistungen oder in einem Prüfungsfach ungenügende Leistungen erbracht wurden."
Nach Rücksprache mit der IHK wurde aber auf eine zusätzliche Prüfungsordnung hingewiesen, dass die münliche Ergänzungsprüfung nur bis 45 Punkte zulässt.
Im letzten Jahr wurden aber münliche Ergänzungsprüfungen im Fach Recht auch unter 45 Punkten gewährt.
Können die Kammern die Prüfungsordungen und damit die Zusage zur Ergänzungsprüfung willkürlich auslegen?
Mitglied
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 13
Hallo Jus,

so wie ich weiß, ist es im Fachwirt, dass man erst zu einer Ergänzungsprüfung ab 45 Punkte zugelassen wird. Um ehrlich zu sein, weiß ich das für den Betriebswirt leider auch nicht genau. :?:

Was sagt Dein Bildungsträger dazu?

Gruss- Barbara


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