Forum

Boni- Brauche die Buchungssätze

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Gast
Hallo,

wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.

Folgender Sachverhalt:

Debitor erhält von uns Jahresboni im Febr. für 2003.
Debitor ist mit dem Betrag nicht einverstanden und zieht im April von unserer Kundenrechnung den geforderten Betrag ab.

Ich habe diesen Betrag, sagen wir mal 4000,00€,
auf das Konto 1590 durchlaufenden Posten gebucht.

Debitor erhält jetzt von uns 12.000,00 € Boni fürs 1.Quartal.(Nur die Aufstellung nicht das Geld)
Regelt mit dem Kunden die Sache wegen der gekürzten Rechnung.

Debitor zahlt die nächste Rechnung und zieht 8000,00€ für Boni ab.

Mit unserem Buchführungsprogramm ist das so eine Sache ( ich kann natürlich auch das Problem sein).

Der Boni wird bei uns so eingebucht:

RA 08750 an Deb.32007 -12.000,00
bei normaler Zahlung durch die Bank
ZE 1200 an 32007 -12.000,00

oder sollte ich gleich den gekürzten Boni von -8.000,00 €einbuchen ?
Aber was mach ich dann mit dem Konto 1590 ?

Könnt ihr mich verstehen ?

Danke euch schon mal

Katrin
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Katrin,

die letzte Frage war nicht ganz unberechtigt ;-).

Wenn ein Kunde protestiert, dann ja normalerweise nicht, weil Euere Boniabrechnung zu hoch ausgefallen wäre. Es soll zwar noch ein paar ehrliche Leute geben, aber die verursachen ja in der Buchhaltung keine Probleme.

Ich würde also die gekürzte Rechnung so behandeln, als ob der Kunde eine Ratenzahlung geleistet hätte - der Zahlungsbetrag kommt auf das Debitorenkonto, auf dem dann logischerweise eine Differenz stehenbleibt. Es kann zwar sein, daß Euer EDV-System dann anfängt, den Kunden mit Mahnungen zu bombardieren und Lieferungen zu blockieren, aber einem normalen Unternehmen regelt die Kundenbelange primär immer noch ein Mensch und nicht eine Kiste aus 15 kg Stahlblech und Buntmetall.

Sobald Ihr Euch mit dem Kunden geeinigt habt, gibt es eben zwei Möglichkeiten: entweder er bekommt eine entsprechende Gutschrift, die den Saldo (teilweise) ausgleicht, oder Ihr seid stur geblieben, dann bleibt der Saldo im Debitorenkonto stehen. Wo hast Du da ein Problem?

Grüße,
Peter
Gast
Zitat
Der Boni wird bei uns so eingebucht:

RA 08750 an Deb.32007 -12.000,00
bei normaler Zahlung durch die Bank
ZE 1200 an 32007 -12.000,00


Also hier mal ein Beispiel wie wir es machen:

Bei Rechnungsausgang folgendes:

32007(Debitor) an 8400(Erlöse) 12.000,-

bei Zahlung ohne Abzug:

1200(Bank) an 32007(Debitor) 12.000,-

bei Zahlung mit Abzug Boni oder Skonto:

1200(Bank) an 32007(Debitor) z.B. 8.000,-
und
8760oder 8735(Boni oder Skonto) an 32007(Debitor) Rest 4.000,-€

Damit wäre das Konto Debotor ausgeglichen, und es ist immer nachvollziehbar das es sich hierum um ein gewährten Abzug handelt.
Dem Kunden werden somit auch keine Mahnung von System geschickt, weil das Konto ja ausgeglichen ist.
Den Skoni oder Boni Betrag gleich beim erstellen des offene Posten abzurechnen ist nicht sinnvoll, da immer tatsächliche Summe erfasst werden müssen.

Gruß Miriam
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Also, jetzt schalte ich mich doch mal hier ein, denn Ihr vergeßt die Umsatzsteuer, und das sollte natürlich so nicht sein. Ich mache mal alles mit allgemeinen Kontenbezeichnungen, denn ich kenne Euren Kontenplan ja nicht.

Zitat
Der Boni wird bei uns so eingebucht:

RA 08750 an Deb.32007 -12.000,00
bei normaler Zahlung durch die Bank
ZE 1200 an 32007 -12.000,00


Beim Rechnungsausgang vergiß die Steuer nicht: Forderungen AN Ertragskonto und Umsatzsteuer.

Der Bonus wäre eine Umkehrung des Buchungssatzes des Rechnungsausganges, also eine Teilstornierung:

Ertragskonto und Umsatzsteuer AN Forderungen

Manche Softwarepakete verlangen hier auch eine negative Zahl; wieder andere buchen über Unterkonten, aber das kommt stets auf dasselbe raus.

Zitat
Debitor erhält von uns Jahresboni im Febr. für 2003.
Debitor ist mit dem Betrag nicht einverstanden und zieht im April von unserer Kundenrechnung den geforderten Betrag ab.


Ich habe das also richtig verstanden, daß ein Kunden einen Bonusabzug nicht berücksichtigt und dennoch den vollen Betrag zahlt? Dann würde es doch reichen, den Buchungssatz für den Bonus wiederum zu stornieren, aber die Umkehrung der Umkehrung ist die ursprüngliche Buchung:

Forderungen AN Ertragskonto und Umsatzsteuer

Mit dieser Buchung wäre der Bonus wieder gelöscht; jetzt könnte der Zahlungseingang gebucht werden:

Bank AN Forderungen

Falls Ihr aber auf der Gewährung des Bonus besteht, und dem Kunden also wirklich einen Nachlaß aufs Auge drücken wollt, kann der zuviel gezahlte Betrag als nicht Kundenanzahlung behandelt werden, weil er keiner Leistung gegenübersteht. Er muß also als Verbindlichkeit dem Kunden gegenüber behandelt und dem Kunden als Überzahlung angezeigt werden:

Bank AN Forderungen und Verbindlichkeiten/Kunden

Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere das kfm. Vorsichtsprinzip (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Man bedenke, daß Anzahlungen ust.-pflichtig, Überzahlungen aber ust.-frei sind!


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.043 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.88 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9