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Leasinggeschäfte

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Gast
Was muss ich Buchen, wenn ich einen aktivierten Leasinggegestand habe, der z.B. mit einem Buchwert von 2.500,-€ noch steht und ich diesen Gegenstand dann noch z.B. für 1.800,-€ kaufen muss.Buche ich den Kauf als Aufwand und lasse den Buchwert unberührt????

Bitte um Schnelle Hilfe
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

also, bevor ich hier was schreibe muß ich mal sicher sein, das richtig verstanden zu haben: Der Gegenstand steht noch mit 2.500 Buchwert in den Büchern, d.h., die Leasingzeit ist abgelaufen, soll dann aber zu einem Restwert von 1.800 € übereignet werden?

Wenn ja, wurde der Gegenstand ja vorher abgeschrieben. Ist die Abschreibungszeit vorbei, oder müssen noch weitere Abschreibungsraten gebucht werden?
Gast
Das Beispiel
(Quelle: Buch von Schmolke/Deitermann Industrielle Rechnungswesen S.198 / Auflage 31/32)
Anschaffungswert eine Maschine 500.000,- €
Vermietung an:
Fa. Hein für monatl. Miete von 120.000,-€ + 16% Ust
Grundmietzeit 5 Jahre mit anschl. Kaufoption, Kaufpreis 180.000,- €
ND AFA linear 10 Jahre

Zitat dazu: "Da der Kaufpreis nach fünf Jahren bedeutend geringer ist als der Restbuchwert der Maschine, muss der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugerechnet und von ihm aktiviert und abgeschrieben werden."

>>Meine Logik wäre gewesen:

Es handelt sich hier wohl um ein Finanzierungsleasing, beim dem durch die Leasing Raten die AK einschl. der Finanzierungskosten gedeckt werden sollen (full-pay-out-Verträge).

Ausserdem bei einer Mietzeit von 40% bis 90% der ND (trifft hier zu) wird dem Leasinggeber das Gut zugeschrieben...

Vorrausstzung für Leasingverträge mit Kaufoption ist, der Kaufpreis darf nicht niedriger sein als der uner Anwendung linearer AFA ermittelte Buchwert.

Oder gilt das zum Spazial-Leasing, wo das Gut dem Leasingnehmer zugeschrieben wird, weil as nach Ablauf der Mietzeit nur noch bei ihm sinnvoll verwendbar ist?

Bei non-full-pay-out-Verträgegen, also Leasingraten decken die AK und Aufwendungen nur zum Teil, wird das Leasinggut grundsätzlich dem Leasinggeber zugerechnet.

Also:
gibt es den im genannten Buch geschilderten Fall für meine Begriffe nicht, aber steht in Lehrbüchern etwas was falsches drin?????:?:

Die verwirrte.... :shock:

Miriam


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