Forum

Ach, Harry...!

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Gast
Hallo Harry!
Lange her-? Ich habe mir noch mal paar Gedanken zu geleasten Sachen gemacht. Sie haben damals unterschieden zwischen dem Finance-Leasing und dem Operate-Leasing, wenn es darum ging zu entscheiden - Ansatz in der Kostenrechnung: mit kalkulatorischen Kosten oder mit der Leasingrate. Wenn man nur die beiden Leasingarten als Entscheidungsgrundlage heranzieht, dann reicht es nicht. Nehmen wir an es handelt sich um Operate-Leasing. Nehmen wir weiter an, dass hier betriebliche Mittel geleast werden, ohne die die eigentliche Leistungserstellung nicht stattfinden kann, so dass das Leasing hier auf Dauer ausgelegt ist und auch sein muss. nehmen wir weiter an, dass Operate-Leasing nur offiziell den Namen trägt wg. Steuervorteilen, ansonsten wäre das ja Ratenkauf.

Was ist dann???

Können wir dann davon ausgehen, dass die Leasingrate kalkulatorisch betrachtet, nebst den kalk. Kosten, die einem zusätzlich anfallen würden, wenn ihm die Sachen gehören wurden auch einen Leasinggewinn beinhaltet, der an den Leasinggeber abzuführen ist? Durch den Ansatz von kalk. Kosten würde man dann praktisch den Finanzierungsanteil isolieren und dann korrekterweise auch der FiBu überlassen. Auch würden die kalkulatorischen Kosten in dem Moment für die Abbildung des tatsächlichen Güterverzehrs sorgen. Oder?

Viele Grüße, Elke
Gast
Ich habe vergessen einen Weiteren Gedanken dazu zu erwähnen. Dadurch, dass man statt der Leasingrate die kalk. Kosten ansetzen würde, würde eben der Finanzierungsanteil isoliert. Dieser würde den unternehmensbezogenen Aufwand erhöhen. Durch Leasing noch mehr als wenn man sich eines Kreditkaufes bedienen würde. So dass dieser unternehmensbezogene Mehraufwand letztlich auch noch Hinweise dafür liefert, möglichst andere Finanzierungsmöglichkeiten zu bedenken, falls er zu hoch ausfällt.

Oder?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Elke, ich ahne es, das wird wieder eine längere Debatte ;-)

Zitat
Sie haben damals unterschieden zwischen dem Finance-Leasing und dem Operate-Leasing, wenn es darum ging zu entscheiden - Ansatz in der Kostenrechnung: mit kalkulatorischen Kosten oder mit der Leasingrate. Wenn man nur die beiden Leasingarten als Entscheidungsgrundlage heranzieht, dann reicht es nicht.


Ich bitte zu bedenken, daß nicht nur die verstaubten Leasingerlasse aus den frühen 70er Jahren zwischen Finance- und Operate Leasing unterscheiden, sondern auch IAS 17 kennt nur diese beiden Formen, was wesentlich zeitgemäßer und relevanter ist! Nur der Vollständigkeit halber: Spezialleasing ist eine Sonderkategorie des Finance Leasings.

Zitat
Nehmen wir an es handelt sich um Operate-Leasing.


OK.

Zitat
Nehmen wir weiter an, dass hier betriebliche Mittel geleast werden, ohne die die eigentliche Leistungserstellung nicht stattfinden kann, so dass das Leasing hier auf Dauer ausgelegt ist und auch sein muss.


Dann liegt kein Operate Leasing mehr vor, ganz gleich, wie die Vertragsparteien es nennen, Grundsatz Substance over Form oder Auslegung nach Treu und Glauben.

Zitat
Können wir dann davon ausgehen, dass die Leasingrate kalkulatorisch betrachtet, nebst den kalk. Kosten, die einem zusätzlich anfallen würden, wenn ihm die Sachen gehören wurden auch einen Leasinggewinn beinhaltet, der an den Leasinggeber abzuführen ist?


Die Entscheidung daran hängt einzig an der Art des Leasings. Liegt Finance Leasing vor, ist beim Leasingnehmer zu bilanzieren und daher auch die kalk. Zinsrechnung durchzuführen. Der Leasingnehmer bucht Zinsaufwand und Kredittilgung. Liegt Operate Leasing vor, so ist beim Leasinggeber zu bilanzieren, so daß der Leasingnehmer lediglich die Mietraten als Aufwand verbucht. Diese Mietraten enthalten alle Aufwendungen und Kosten, wie es bei anderen Mieten üblich ist.

Ich kann hier kein Problem erkennen!
Gast
Guten Morgen, Harry!

Mein Problem ist, dass sich die Merkmale einer Leasingart nicht so wirklich auseinander halten lassen. Es liegt ein konkreter Vertrag vor. Die einzelnen Vereinbarungen lassen sich nachfolgend zusammenfassen:

Es handelt sich um Finance-Leasing, denn die Verträge sind auf Dauer ausgelegt, über Gegenstände, die sehr speziell sind und somit nicht ohne Weiteres erneut vom Leasinggeber weiter vermietet werden könnten. Daher werden feste und ziemlich lange Leasingzeiten vereinbart, die der Leasingnehmer nicht eben kündigen kann.

Nur die Bilanzierungspflicht liegt definitiv auf Seiten des Leasinggebers, was es wieder zum Operate-Leasing macht.

Harry, es ist ein Teufelskreis!
Grüße, Elke
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Morgen,

Zitat
Es handelt sich um Finance-Leasing, denn die Verträge sind auf Dauer ausgelegt, über Gegenstände, die sehr speziell sind und somit nicht ohne Weiteres erneut vom Leasinggeber weiter vermietet werden könnten.


OK.

Zitat
Nur die Bilanzierungspflicht liegt definitiv auf Seiten des Leasinggebers, was es wieder zum Operate-Leasing macht.


Weshalb denn das? Die oben skizzierte Vertragsstruktur bedingt als Folge des Finance Leasings auch eindeutig eine Bilanzierungspflicht beim Leasingnehmer, u.a. gemäß §39 AO!

ich kann kein Problem erkennen, nur ggfs. einen Bilanzierungsfehler, wenn versehentlich auf Seiten des Leasinggebers bilanziert wurde!


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.1175 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.65 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9