Hallo, mal eine Frage in die Runde.
Ab wieviel Punkten kommt man in die mündliche Ergänzungsprüfung im Fach Recht? Gibt es hier eine generelle, bundeseinheitliche Regelung oder kann hier jede IHK verfahren, wie sie es für richtig empfindet.
Welche Erfahrungen habt Ihr, auch was die vorausgegangenen Jahre betrifft.
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Zulassung zur Ergänzungsprüfung Recht
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#1 25.08.2004 17:14 Uhr
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#2 26.08.2004 13:17 Uhr
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Hi,
soweit ich weiss, musst Du (mind.) eine 5 haben (sprich 30 Punkte) Gruß Annette |
#3 30.08.2004 09:29 Uhr
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 11
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Nee- mit 30 Punkten ist die Zulassung in München zur müdl. Prüfung offensichtlich nicht möglich.
Dieser Herausforderung hätte ich mich gerne gestellt, Mit meinen erreichten 38 Pkt. (in den anderen Fächern 70+92) glaube ich fest, dass dies auch machbar gewesen wäre. Das Schlimme ist nun, das Basiswissen bis zum nächsten Jahr zu "konservieren". Schauerlich dass dies nicht schon eher geht. Wie lerne ich aus meinen Fehlern und wo bekommt ich ggf. professionelle Hilfe? - Das sind nun elementare Fragen. Eine mündl. Prüfung hätte ich auch als rettenden Anker gesehen. Nun denn. ? |
#4 08.09.2004 08:51 Uhr
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Registriert: Sep 2004
Beiträge: 11
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diese auskunft habe ich (stuttgart) aber bekommen. sprich: wiederholung ab 30 punkte möglich, wertung schriftlich zu mündlich 70:30. das bedeutet, du hättest mit deinen 38 punkten mind. 78 punkte in der mündlichen machen müssen um die 50% im schnitt zu haben. ((7*3+(3*7)/10=50 ich würde nochmal nachfragen ob du dich nicht freiwillig melden kannst! cu |
#5 08.09.2004 08:54 Uhr
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Registriert: Sep 2004
Beiträge: 11
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ok...streiche "grinsendes sonnenbrillengesicht" und setze 38 und 78 ein ;-) |
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