Hallo!
bin das erste mal hier und hoffe ihr könnt mir helfen! Das Finanzamt verlangt von uns eine Erläuterung der Korr. nach § 60 Abs. 2 EStDV und eine Steuerbilanz!! Unsere Handelsbilanz ist auch schon vom Wirtschaftsprüfer genehmigt! ( Wir sind übrigens eine GmbH ) Im Prüfbericht steht auch drin welche Abweichungen zwichen Handels und Steuerbilanz bestehen! ( Aufwendungen für Ingangsetzung, latente Steuern, und Drohverlustrückstellungen )!
So, bin nun zu dem Ergebnis gekommen eine Bilanz über Exel zu erstellen! Nun halt meine Fragen: Was muß ich genau beachten? Nur oben genannte Punkte rausnehmen bzw. nicht aufnehmen in der Bilanz? Was muß ich mit der GUV machen ? Also kurz gesagt wie stelle ich es an, das ich eine Steuerbilanz da stehen habe die aufgeht und korr. ist ?
Schöne Grüße aus dem Saarland KS
Forum
Steuerbilanz
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Autor | Beitrag |
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#1 25.08.2004 13:52 Uhr
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Gast | |
#2 25.08.2004 15:11 Uhr
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Mitglied
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Hi,
also, mit zwei Worten kann man das nicht sagen. Mit Excel jedenfalls hat es nichts zu tun - das ist ja nur das verwendete Werkzeug. Mit Access z.B. ginge es ja auch. Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz sind meijes Wissens: §3c Abs. 1 EStG: Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen §5 Abs. 4 EStG: Jubiläumsrückstellungen §5 Abs. 4a EStG: Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen") §6 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Teilwertabschreibungen des Anlagevermögens §6 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Teilwertabschreibungen des Umlaufvermögens §6 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Abzinsung von Verbindlichkeiten §6 Abs. 1 Nr. 3a EStG: Zeitanteilige Ansammlung von Rückstellungen §6 Abs. 1 Nr. 3a EStG: Abzinsung von Rückstellungen §7 Abs. 1 EStG: Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes §269 HGB / §5 EStG: Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen bei Kapitalgesellschaften §255 HGB / §§4, 5 EStG: Beteiligung an Personengesellschaften R33 Abs. 1 EStR: Untergrenze der Herstellungskosten H31c Abs. 3 EStR: Aufwandsrückstellungen R31c Abs. 11 EStR: Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen Hinzu kommen folgende außerbilanzielle Korrekturen: §4 Abs. 4a EStG: Schuldzinsen aus Überentnahmen §4 Abs. 5 Nr. 1 EStG: Geschenke an Geschäftsfreunde jenseits eines bestimmten Wertes §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG: Behandlung der Bewirtungskosten §4 Abs. 5 Nr. 3 EStG: Auswärtige Gästehäuser §4 Abs. 5 Nr. 4 EStG: Aufwendungen für Jagd, Segel- und Motoryachten und Fischerei §4 Abs. 5 Nr. 5 EStG: Verpflegungsmehraufwendungen über Pauschalen §4 Abs. 5 Nr. 6 EStG: Private Fahrzeugnutzung §4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: Häusliches Arbeitszimmer §4 Abs. 5 Nr. 8 EStG: Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder §4 Abs. 5 Nr. 8a EStG: Zinsen auf hinterzogene Steuern §4 Abs. 6 EStG: Parteispenden §10 Nr. 1 KStG Aufwendungen zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke §10 Nr. 2 KStG Steuern vom Einkommen, sonstige Personensteuern, Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen §10 Nr. 3 KStG Geldstrafen Diese Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sind rechtssystematisch Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes. Während die genannten Rechtsquellen genügen, den handelsrechtlichen Gewinnausweis zum Zwecke der einkommens- und körperschaftsteuerrechtlichen Gewinnermittlung vorzubereiten, ist für die Gewerbesteuer eine separate Überleitungsrechnung erforderlich, die aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag das gewerbesteuerrechtliche steuerpflichtige Einkommen berechnet: Handelsrechtlicher Jahresüberschuß oder -fehlbetrag ± Korrekturen der Abweichungen der Handelsbilanz zur Steuerbilanz (vgl. vorstehende Übersicht) = Übergeleiteter steuerrechtlicher Jahresüberschuß oder -fehlbetrag ± Außerbilanzielle Korrekturen (vgl. vorstehende Übersicht) = steuerpflichtiges Einkommen für Einkommens- und Körperschaftssteuer + Korrektur nach §18 Abs. 2 Satz 2 UmwStG (Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft) = Steuerpflichtiges Einkommen für Gewerbesteuer Wenn ich Dir noch einen Tip geben darf: Ich habe eine Vielzahl von kaufmännischen Problemen programmiert, u.a. auch per Excel und VisualBASIC. Dieses Regelwerk ist außerordentlich komplex und es richtig und vollständig softwaretechnisch umzusetzen wäre eine große Aufgabe. |
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