Hallo,
ich möchte den Wareneinsatz eines Großhändlers berechnen und bin mir nicht sicher, ob folgende Berechnung korrekt ist.
Folgende Angaben sind bekannt.
Umsatz 12.000.000 €
Gesamtlohnkosten inkl. SV 1.375.000 €
Gesamtzuschlag 20% (Variable- und Fixkosten + Gewinn)
12.000.000 € Umsatz
./. 2.000.0000 € Variable- und Fixkosten (=20%)
./. 1.375.000 € Lohnkosten
= 8.625.000 € Wareneinsatz
Danke im voraus
Forum
Wareneinsatz
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 22.08.2004 20:24 Uhr
|
|
Gast | |
#2 23.08.2004 22:09 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Guten Abend,
sorry, etwas verspätet, aber ich bin mitten im Umzugsstreß! :-) Zunächst mußt Du wissen, daß der Wareneinsatz im Handel definiert ist als der Einkaufswert der verkauften Waren. Und jetzt sehen wir mal, was wir hier draus machen können:
Der Gesamtzuschlag enthält die Gesamtlohnkosten, weil diese im Handel (anders als z.B. im Produktionsgewerbe) stets Gemeinkosten sind. Wenn Du also den Gesamtzuschlag, der hier als ein Wert inkl. Gewinn konstruiert ist, vom VK-Preis abziehst, bleiben die Einzelkosten übrig, und das ist der Wareneinsatz. Deine Rechnung
stimmt daher nicht. Du bist in die Falle getappt, die Lohnkosten als separate Position zu rechnen. Sie sind vielmehr Teil der Gemeinkosten. Du hättest also nur rechnen müssen 12.000.000 € Umsatz ./. 2.000.0000 € Variable- und Fixkosten (=20%) = 10.000.000 € Wareneinsatz Alles klar? |
#3 25.08.2004 13:39 Uhr
|
|
Gast |
Hallo Hr. Zingel,
besten Dank für die Antwort. Soweit ist mir das jetzt klar mit den Gemeinkosten, allerdings ist doch noch eine Sache, wo ich gerne Ihre Abschätzung wissen würde. In einem Seminar wurde uns mitgeteilt, das aufgrund einer Benchmarkinganalyse herausgefunden wurde, dass die Personalkosten 70% der Gesamtkosten (= Gemeinkosten) entsprechen. Demzufolge, wird der GMKZ wie folgt berechnet: Personalkosten / 70 * 100 / Umsatz Distributor * 100 Lt. dieser Formel müsste aber der Gewinn ebenfalls im Zuschlag (=Gemeinkosten) zu finden sein, da als Bezug der Umsatz genommen wird. Lt. Definition dürfte das aber wohl falsch sein, oder ? Danke im voraus Torsten P.S. Die Analyse wurde nur für eine bestimmte Gruppe von Distributoren durchgeführt und stellt kein generelles Ergebnis dar.
|
#4 25.08.2004 15:19 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
Es ist immer wieder erstaunlich, was für Formeln für den Zuschlagssatz so kursieren :-( Also, mal grundsätzlich: Der Zuschlagssatz dient der verursachergerechten KOstenzuordnung. Er hat immer und ohne eine einzige Ausnahme die allgemeine Form Zuschlag = zuzuschlagende Größe / Verursachergröße Im Handel ist die Verursachergröße die Einzelkostengröße. Im Handel gibt es nur den Wareneinsatz als einzige Gemeinkostenart - alle anderen Kosten sind Gemeinkosten, auch die Lohnkosten. Man kann die allgemeine Formel also spezifizieren: Zuschlag = Gemeinkosten / Einzelkosten was identisch ist mit Zuschlag = Gemeinkosten / Wareneinsatz Wenn die Personalkosten 70% der Gesamtkosten betragen, dann kann hieraus kein Schluß auf den Zuschlagssatz gefällt werden, weil dieser sich auf Einzelkosten beziehen muß, es aber neben den Personalkosten noch andere Gemeinkosten geben dürfte (kalk. AfA, kalk. Zins, Versicherungen, Gewerbesteuer, Energie, Miete usw). Die Formel ist also unsinnig. Die Formel besagt aber noch etwas anderes: Die Persopnalkosten können eigentlich nie 70% der Gesamtkosten betragen, weil die beiden größten Posten gerade imn Handel oft die kalk. Zinsen und die kalk. Abschreibungen sind - schließlich ist es gerade für den Handel ja typisch, Waren im Lager zu führen, für die stets Zinskosten anfallen. Bedenke, daß Zinskosten unabhängig sind von Zinsaufwendungen: auch wer bar bezahlt, hat Zinskosten. Es ist also sehr naheliegend, daß wer diese Rechnung aufgestellt hat, keine Kostenartenrechnung angestellt hat. Dann kann man die Rechnung, um es höflich zu sagen, gleich vergessen. |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0863 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.14 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 11