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Unternehmen zu zweit... wer kann helfen?

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Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 1
Ort: Rödermark
Hallo zusammen!
Ich möchte nächstes Jahr mit einem Freund zusammen ein Unternehmen gründen. Aber dieses wollen wir zu zweit führen (auch papierlich).
Bei einer Personengesellschaft ist das aber meines Wissens nach nicht möglich.
Meine Frage ist jetzt, mit welcher Rechtsform ist es möglich ein Unternehmen mit 2 Personen zu führen ohne dass man ein Startkapital benötigt.
Frage2: Wenn sich 2 Personengesellschaften zusammenschließen.. ist es dann möglich diese zusammen zu führen oder kann es wieder nur ein Geschäftsleiter geben?

Danke schonmal!
Schrotty
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Meine Frage ist jetzt, mit welcher Rechtsform ist es möglich ein Unternehmen mit 2 Personen zu führen ohne dass man ein Startkapital benötigt.


Allgemein gibt es nur bei Kapitalgesellschaften die Erfordernis eines Mindestkapitals (und einer Mindesteinlage). Je nach Deinen Gestaltungswünschen stehen Dir also die GbR, Partnerschaft, die oHG, die KG und die stille Gesellschaft als gesellschaftsrechtliche Gestaltungsformen offen, wenn Du die Mindesteinlage vermeiden willst. Alle diese sind Personengesellschaften unterschiedlicher Art. Die GbR ist nicht für gewerbliche Zwecke gedacht.

Kleiner Tip: Die englishe Limited ist die einzige Kapitalgesellschaft, die für nur ein englishes Pfund (ca. 1,40 EUR) Kapital gegründet werden kann. Vgl. hierzu unter http://www.bwl-bote.de/20040320.htm. Diese ist aber von Anfang an als Formkaufmann buchführungspflichtig. Mit einer Personengesellschaft kannst Du Dich u.U. für einige Zeit, mit etwas Glück und geringen Gewinnen für etliche Jahre vor der Buchführungspflicht "drücken". Die steuerliche Rechnungslegung der Gesellschafter ist natürlich nicht zu vermeiden.

Zitat
Frage2: Wenn sich 2 Personengesellschaften zusammenschließen.. ist es dann möglich diese zusammen zu führen oder kann es wieder nur ein Geschäftsleiter geben?


Hier wäre wichtig zu wissen, was für Gesellschaften das sind und zu welchem Zweck sie sich wie zusammenschließen. Der Zusammenschluß kann selbst eine GbR sein und als Arbeitsgemeinschaft (http://www.bwl-bote.de/20030926.htm) ausgestaltet werden; möglich ist das jedenfalls allemal.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 15
Ort: Hamburg
Hi Schrotty,

viele Partnerschaften zerbrechen.

Mein PRAXIS TIP:
Jeder macht sich allein selbstständig, (Einzelfirma BGB), ihr arbeitet aber die "Projekte" jeweils gemeinsam ab und stellt dann wieder einzelnd Rechnungen. Dem Kunden könnt ihr das so erklären, dass ihr als modernes Unternehmen in netzwerken zusammenarbeitet (geht in die richtung virtuelles Unternehmen).

so existiert keine gegenseitiges haftungsrisiko, dem kunden gegenüber seit ihr natürlich haftbar, aber das ist ja klar.

eine trennung oder neuausrichtung ist auch jederzeit möglich.
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hi Olaf!

Sehr gut! Alles, was in den rosigen Zeiten vorher toll aussah, verliert an Farbe, wenn die ersten Probleme auftauchen. :oops:

Allein ist in vielen Fällen besser. Partnerschaft zur Abwicklung von Projekten sind viel besser zu regeln, als eine "Ehe".

Hört sich nach eigener Praxis an, Dein Praxistip!

Ciao!


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