:?: Hallo,

ich komme mit dieser Aufgabe nicht ganz zurecht, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ein AG erwirbt im Januar 2002 einen neuen PKW. Aufgrund seiner guten Geschäftsbeziehungen mit dem Autohaus zahlt er nicht den Listenpreis von 30.000 €, sondern lediglich 27.000 €. Die Nutzungsdauer des PKW beträgt 6 Jahre.

Folgende Kosten sind im Laufe des Jahres angefallen:
Treistoff - 2.400 €, Reparatur, Wartung – 750 €, Kfz-Steuer – 200 €, Haftpflichtvers. – 500 €, Vollkasko – 650 € gleich gesamt 4.500 €.

Der PKW wird von einem AN wie folgt genutzt:
Jahreskilometer insgesamt – 30.000 km, reise Privatfahrten – 5.000 km, Fahrten Wohnung – Arbeit 225 Arbeitstage, 20 km Entfernung – 9.000 km

Für die reinen Privatfahrten muss der AN dem AG 0,10 € pro km erstatten. Der AG will den geldwerten Vorteil nach der günstigsten Methode ermitteln.

Ich habe hier mal versucht es rauszubekommen aber irgendwie ist noch ein denkfehler darin:

Wie berechne ich aber das, der AN muss ja 0,10 € für die reinen Privatfahrten erstatten??

Die 1% Regelung:
30.000 (Listenpreis) x 1% gleich 300,00 €
Fahrten Wohnung – Arbeit 30.000 €x 0,03% x 20 km gleich 180,00 €
ergibt einen monatlichen Sachbezug von 480,00 €

Die Fahrtenbuchregelung:
Private Nutzung – Fahrten privat und zwischen Wohnung und Arbeit 14.000 km, Anteil an der Gesamtfahrleistung von 30.000 plus 5.000 plus 4.000 gleich 44.000 km geteilt durch 31,82%
Kostenanteil für die private Nutzung
9.500 € (4.500 € Kosten und 5.000 € AFA) betriebliche Aufwendung für das Fahrzeug) X 31,82% geteilt durch 12 Monate
ergibt einen monatlichen Sachbezug von 251,90 € .

Ich blicke hier nicht mehr durch, kann mir hier jemand weiterhelfen.
Danke.
Pikola :(