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Lieferverzug

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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 1
Hallo,
ein großes Problem stellt immer wieder der Lieferverzug von Lieferanten dar.
-Meine Frage ist, wie kann ich ein effizientes Liefermahnverfahren aufbauen ohne meine Lieferanten damit zu sehr unter Druck zu setzen?
Dabei möchte ich Bezug auf das BGB nehmen. Ist der §286 Verzug des Schuldners auch auf Lieferungen zutreffend oder nur auf Entgeldforderungen?
-Gibt es im BGB oder HGB einen Paragraphen, der explizit die Voraussetzung eines Tagesfälligkeitstermins für eine in Verzugsetzung nennt?
-Desweiteren muss dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Nachlieferung bewilligt werden. Wie lang muss dieser Zeitraum mindestens sein?
-wann und lt. welchem Paragraphen kann ich einen Deckungskauf bei einem anderen Lieferanten vornehmen? Geht dies nur bei Nichteinhaltung eines Fixtermins?

Vielen Dank für etwaige Hilfe
Gruß
Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 8
Hallo,

wir lösen dieses leidige Problem, in dem wir individuelle Vereinbarungen/Verträge mit unseren Lieferanten treffen. Dabei definieren wir, wann der Lieferant in Verzug gerät, bzw. was die Sanktion daraus ist. Das ist zwar nicht immer leicht durchzusetzen, aber im Fall der Fälle erübrigen sich leidige Diskussionen. Einfach mal versuchen.

Gruß
Christian

"Silmaril" schrieb
Hallo,
ein großes Problem stellt immer wieder der Lieferverzug von Lieferanten dar.
-Meine Frage ist, wie kann ich ein effizientes Liefermahnverfahren aufbauen ohne meine Lieferanten damit zu sehr unter Druck zu setzen?
Dabei möchte ich Bezug auf das BGB nehmen. Ist der §286 Verzug des Schuldners auch auf Lieferungen zutreffend oder nur auf Entgeldforderungen?
-Gibt es im BGB oder HGB einen Paragraphen, der explizit die Voraussetzung eines Tagesfälligkeitstermins für eine in Verzugsetzung nennt?
-Desweiteren muss dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Nachlieferung bewilligt werden. Wie lang muss dieser Zeitraum mindestens sein?
-wann und lt. welchem Paragraphen kann ich einen Deckungskauf bei einem anderen Lieferanten vornehmen? Geht dies nur bei Nichteinhaltung eines Fixtermins?

Vielen Dank für etwaige Hilfe
Gruß


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