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"Wirtschaftlichkeitsvergleich" = "Kosten-Nutz

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Registriert: Aug 2004
Beiträge: 5
Hi,

für eine Präsentation muss ich einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen zwei Alternativen erstellen. Nun weiß ich nicht genau wie ich den Witschaftlichkeitsvergleich in der Präsenation am besten darstelle.

Sollen bei einem Wirtschaftlichkeitsvergleich nur finanzielle Aspekte (wie anfallende Kosten, Erlöse,..) betrachtet werden ? Oder werden dabei auch Nutzenpotentiale der Alternative miteinander verglichen wie es bei einem "Kosten-Nutzen-Vergleich" der Fall ist?

Handelt es sich bei Wirtschaftlichekitsvergleichen nur ume einen Oberbegriff für unterschiedliche Analysemethoden ?

Vielen Dank
für Eure Antworten

Heiko
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Heiko,

Wirtschaftlichkeit ist allgemein definiert als Ertrag / Aufwand. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich liefert also, anders als eine Kosten-Nutzen-Rechnung, ein auf den Daten der GuV basierendes Ergebnis, und daher u.U. auch ein anderes Ergebnis als die Kosten-Nutzen-Rechnung, weil bekanntlich nicht alle Kosten in der GuV stehen, dort aber Aufwendungen zu finden sind (z.B. Zinsaufwand, Abschreibung), die in der Kostenrechnung nichts zu suchen haben.

Zitat
Sollen bei einem Wirtschaftlichkeitsvergleich nur finanzielle Aspekte (wie anfallende Kosten, Erlöse,..) betrachtet werden ?


Diese Frage zeigt, daß Du vor jeglicher Analyse Dir erst über die Abgrenzung zwischen Kosten und Aufwendungen Klarheit verschaffen mußt. "Finanzielle Aspekte" ist viel zu weitgefaßt und daher unbrauchbar: "finanziell" sind auch Auszahlungen und Ausgaben, die aber beide nicht oder nicht immer in den Kosten und/oder den Aufwendungen vorkommen!
Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 5
Hi Harry,

im Onlinelexikon Wikipedia.de habe ich folgende Beschreibung gefunden:
"...Wirtschaftlichkeit bedeutet im engeren Sinn das Verhältnis aus monetär quantifizierbaren Kosten und Nutzen...
Im weiteren Sinn wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergänzt durch qualitative, aber nicht monetär darstellbare Effekte (z.B. besondere Dringlichkeit, strategische Argumente, Imageverbesserung etc.)...."

In meinem Fall geht es um den Vergleich zwischen der EInführung zweier unterschiedlicher Softwaresysteme, wobei ich allerdings jetzt keine konkretne Euro Beträge nennen soll. Wäre es dann korrekt wenn ich bei diesem Wirtschaftlichekitesvergelich u.a. auf folgende Faktoren einzugehen: Anschaffungskosten, Einführungsaufwand, Schulungsaufwand, Pflege/Anpassung der Software, Stabilität/Performance..

Vielen Dank

Heiko
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Heiko,

bitte bedenke, daß die Wikipedia ein allgemeines Werk ist, viele Dinge in der Betriebswirtschaft aber sehr spezifisch definiert sind.

Allgemein ist die Wirtschaftlichkeit aus dem Rationalprinzip definiert, also aus dem Minimalprinzip hinsichtlich des Faktoreinsatzes und dem Maximalprinzip hinsichtlich des Nutzens. Diese Definition ist aber zu allgemein für Deine Zwecke.

Kosten sind bewerteter periodisierter Güter- und Leistungsverzehr zur Erstellung der betrieblichen Leistungen; Aufwendungen hingegen sind Verbräuche. Zinsaufwendungen sind daher keine Kosten, weil man kein fremdkapital zur Erstellung der Leistung benötigt, sondern nur Kapital. Aus demselben Grund ist stets auf das im Unternehmen gebundene Kapital der Kalkulationszinsfuß als Kostengröße zu rechnen - ganz gleich, ob Eigen- oder Fremdkapital. Es gibt also einen sehr spitzfindigen aber auch sehr bedeutsamen Unterschied zwischen Kosten und Aufwendungen - bei Leistungen und Erträgen ist es übrigens ebenso.

Grundkennzahl ist die Produktivität. Es gilt P = Output / Inut. Dies ist eine reine Faktorkennzahl, die auf jeden Faktor in seiner jeweiligen Einheit beziehbar ist (km/h, Kunden/Kasse, EUR/m² usw). In der exakten (!) Definition kommt Wirtschaftlichkeit heraus, wenn man setzt Ertrag = Output und Aufwand = Input, also W = Ertrag / Aufwand. Gewinn = Ertrag - Aufwand (in der GuV) oder Leistung - Kosten (was absolut nicht dasselbe ist, weder definitorisch noch numerisch!). Setzt man aber Gewinn und Kapital an, dann kommt man zur Rentabilität: R = Gewinn / Kapitaleinsatz. Das ist natürlich ein Sonderfall der Produktivität, genau wie die Wirtschaftlichkeit. Weitere Erscheinungsformen der Rentabilität sind die Umsatzrentabilität oider die Cash Flow Profitability.

Du siehst, in die Wikipedia gucken reicht nicht. Du solltest Dich aber unbedingt (!) intensiv mit solchen Definitionen befassen, denn sonst ist Deine Analyse am Ende nichts wert. Und hier geht das los:

Zitat
In meinem Fall geht es um den Vergleich zwischen der EInführung zweier unterschiedlicher Softwaresysteme, wobei ich allerdings jetzt keine konkretne Euro Beträge nennen soll. Wäre es dann korrekt wenn ich bei diesem Wirtschaftlichekitesvergelich u.a. auf folgende Faktoren einzugehen: Anschaffungskosten, Einführungsaufwand, Schulungsaufwand, Pflege/Anpassung der Software, Stabilität/Performance..


Was das Gesetz z.B. in §§253, 255 HGB "Anschaffungskosten" nennt, hat natürlich weder mit Kosten nocht mit Aufwendunge netwas zu tun: die "Anschaffungskosten" sind eine Auszahlung oder eine Ausgabe, je nachdem, ob auf Ziel oder gegen sofortige Barzahlung gekauft wird. Sie in die Wirtschaftlichkeit direkt einzurechnen, ist schlicht falsch; Kosten, die auf die Anschaffungskosten bezogen werden können, sind die kalk. Verzinsung. Du mußt natürlich auch wissen, daß die kalk. AfA auf den Widerbeschaffungswert (und keinesfalls auf die Anschaffungskosten) bezogen werden darf.

Du siehst, das alles ruht auf einem recht massiven begrifflichen Fundament. Ohne die Grundlagen kommst Du nicht weiter.

Ich würde Dir aber für eine solche Investitionsentscheidung empfehlen,

1. eine Zahlungsbezogene Rechnung zu machen (die hat weder mit Aufwendungen noch mit Kosten direkt etwas zu tun - viele Kosten sind keine Zahlungen!) und

2. eine Kostenvergleichsrechnung zu veranstalten.

Verfahren für (1) wären Barwert- und Kapitalwertmethode und Verfahren zu (2) ist die statische Kostenvergleichsrechnung und evtl. eien statische Amortisationsrechnung. Wenn Du einen Ersatz betrachtest, käme zudem die MAPI-Methode in Betracht - oder das Grenzwertkalkül als zahlungsbezogene Rechnung.


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