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Debatte um Kündigungsschutz

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Ich konne es natürlich nicht lassen, mich dazu ein wenig dazu verbreiten:
http://www.bwl-bote.de/20040726.htm

Was meint Ihr?
« Zuletzt durch Betriebswirt am 09.03.2013 00:00 Uhr bearbeitet. »
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Aus Sicht der volkswirtschaftlichen Theorie (Verzerrung von Märkten usw.) dürfte Harry recht haben, wenn er Sinn und Unsinn des Kündigungsschutzes anzweifelt.

Wie schaffen es aber Länder mit noch strengerem Kündigungsschutz (teilweise soweit, dass Entlassungen generell der Zustimmung einer Behörde bedürfen) deutlich weniger Arbeitslose bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten zu haben?

Generell bin ich skeptisch wenn jemand wie Wulff (hat der überhaupt was Wirtschaftsnahes gelernt oder studiert?) monokausale Zusammenhänge konstruiert, um damit eigene politische Ziele zu begründen. Weiß eigentlich jemand, wie er in seiner Rede auf den Faktor 13 kam, um den es hierzulande schwerer sein soll eine Stelle zu finden, als in den USA?

Ganz abgesehen davon haben die Hartz-Gesetze, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, die faktische Abschaffung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer usw. den Kündigungsschutz perforiert wie einen Schweizer Käse.

Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, dass es dadurch leichter geworden wäre, in Deutschland eine Stelle zu finden! Hier wird das Volk mal wieder ganz gewaltig verarscht!

Aber in wessem Interesse?

Gruß, Guido
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Artikel

Veröffentlicht am: 27.07.2004

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Arbeit
Kündigungsschutz ist ein bewährtes Instrument
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Am 1. Januar 2004 sind die neuen Regelungen zum Kündigungsschutz in Kraft getreten. Sie sind praxisnah und sinnvoll. Arbeitsverhältnisse wie in Amerika oder Asien sind kein Vorbild für die Bundesregierung.

Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg wies am 27. Juli vor Journalisten in Berlin die von der Opposition geforderten weiteren Einschnitte beim Kündigungsschutz zurück. Die dabei geäußerten, vermeintlich radikalen Phrasen stellten eine außerordentlich bedenkliche Entwicklung dar, sagte Steg.

In das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsplatz" seien sowohl nationale als auch internationale Erfahrungen beim Kündigungsschutz eingeflossen.
Steg betonte, dass die von der Bundesregierung getroffenen Regelungen praxisgerecht und sinnvoll seien. Für das System der industriellen Beziehungen in Deutschland habe sich aus gutem Grund der Kündigungsschutz bewährt.

"Diese Bundesregierung hat jedenfalls keine Absicht, in der Arbeitswelt Verhältnisse einziehen zu lassen, die man gemeinhin als amerikanische oder asiatische Verhältnisse bezeichnen könnte" unterstrich Steg.

>> Das neue Kündigungsschutzrecht
http://www.bundesregierung.de/artikel,-482897/Das-neue-Kuendigungsschutzrech.htm

KONTEXT

>> Weitere Informationen zum Kündigungsschutz beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
http://www.bmwi.de/Navigation/Arbeit/arbeitsrecht,did=28592.html

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Hallo in die Runde,

in einem Gespräch mit einer Angestellten einer großen, bundesweit tätigen gesetzlichen Krankenkasse wurde mir heute bestätigt, daß Hartz IV einen Großteil der Unternehmer dazu einladen wird, die Personalkosten weitestgehend in die Sozialkassen (ALG II) zu verlagern. Weil das natürlich die Kündigung der bestehenden Arbeitsverträge bedingt, kann sich die jetzige Bundesregierung die Abschaffung des derzeit noch verbliebenen Kündigungsschutzes nicht leisten.

Dennoch sind die Regelungen, so wie sie derzeit bekannt sind, nicht nur m.E. völlig ausreichend, um schon im Verlaufe des Jahres 2005 Verhältnisse wie in obigem Artikel genannt eintreten zu lassen. Im Zusammenhang mit Hartz IV müssen dazu auch einige andere Gesetzesänderungen, wie zum Beispiel das neue GKG, gesehen werden.

Grüße,
Peter


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