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Einnahmen / Ausgaben - Einzahlungen / Auszahlungen

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Gast
Hallo,
habe gerade ein paar begriffliche Schwierigkeiten:
Der Definition, die es hier gibt, nach, wäre eine Aufnahme eines Bankkredits, der auf dem Konto gutgeschrieben wird, doch eine Einzahlung (Buchgeldzufluss) und Ausgabe (wir haben ja eine Verbindlichkeit dazubekommen). Aber ist das höhere Bankguthaben nicht auch eine Forderung, und damit eine Einnahme? Bei bereits verschuldetem Kontostand wäre es ja auch eine Abnahme der Verbindlichkeiten und damit eine Einnahme. Daher komme ich doch in diesem Fall auf eine Einzahlung, eine Einnahme und eine Ausgabe ingleicher Höhe, oder nicht?
Sehr verwirrend.
MfG
Mark
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Also, es ist ganz einfach: Einzahlung ist der Zufluß und Auszahlung ist der Abfluß liquider Mittel (als Bar- oder Buchgeld); Einnahme ist hingegen die Zunahme von Forderungen (oder die Abnahme von Verbindlichkeiten) und Ausgabe die Zunahme von Verbindlichkeiten (oder Abnahme von Forderungen). Soweit zu den Definitionen.

Zitat
Der Definition, die es hier gibt, nach, wäre eine Aufnahme eines Bankkredits, der auf dem Konto gutgeschrieben wird, doch eine Einzahlung (Buchgeldzufluss) und Ausgabe (wir haben ja eine Verbindlichkeit dazubekommen). Aber ist das höhere Bankguthaben nicht auch eine Forderung, und damit eine Einnahme? Bei bereits verschuldetem Kontostand wäre es ja auch eine Abnahme der Verbindlichkeiten und damit eine Einnahme. Daher komme ich doch in diesem Fall auf eine Einzahlung, eine Einnahme und eine Ausgabe ingleicher Höhe, oder nicht?


Wenn Du einen Kredit aufnimmst (und wir mal annehmen, daß dieser auf einem Bankkonto gutgeschrieben wird), dann liegt ein Zufluß liquider Mittel vor, also eine Einzahlung. Zugleich haben wir es in der Tat mit einer Ausgabe zu tun, weil in der Tat ja die Verbindlichkeiten ansteigen.

Bei verschuldetem Kontostand nimmt die Verbindlichkeit durch die Kreditfreigabe ab, was in der Tat ebenfalls eine Einnahme darstellt. Du siehst das also schon völlig richtig.

Oder doch noch weiterfragen? :)
Gast
Ich habe nämlich ein Skript vor mir, dass anscheinend eine andere Definition zugrunde legt: Es geht bei den Ausgaben und Einnahmen um die Zu-und Abflüsse auf Geldvermögensebene, hierunter fallen Geld und liquide Mittel (veränderungen durch ausz. und einz.) und eben die Verbindlichkeiten (bzw. Forderungen). Abflüsse und Zuflüsse auf dieser Ebene geschehen eben durch Ausgaben oder Einnahmen.
Denn zum Beispiel bei einer Barzahlung eines verkauften Produkts wäre dies eurer Definition nach ja nur eine Einzahlung, sonst nichts. Hier aber auch eine Einnahme, was ja einleuchtet, denn das Geldvermögen steigt ja (durch die zusätzlichen liquiden Mittel).
Zum Beispiel der Kreditaufnahme, es kommen zwar liquide Mittel rein, aber durch den Kredit zu einer Verbindlichkeit in gleicher Höhe, so dass es zu keiner Einnahme/bzw. Ausgabe kommt.
Sind die Definitionen unterschiedlich oder täuscht mich das?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Mark,

Definitionen sind immer variabel und gerade in der KLR oft umstritten. Hier sollte es aber eindeutig sein: durch eine Auszahlung (z.B. Barzahlung) kommt es zum tatsächlichen gegenwärtigen Mittelabfluß, durch den Zugang einer Rechnung (und also die Buchung einer Verbindlichkeit) aber "nur" zu einem zukünftigen Mittelabfluß, den wir halt als "Ausgabe" bezeichnen. OK, das ist fern der umgangssprachlichen Definition, aber dennoch wichtig, denn auf diesem Unterschied beruhen die Finanzplanung und Budgetierung: was habe ich jetzt, was muß ich bald haben - diese Rechnung ist u.U. wichtiger als die Kostenrechnung (oder die GuV), denn man kann Gewinn machen und dennoch kein Geld haben und also insolvent sein!
Gast
Anscheinend.
BWL-Sprache = schwere Sprache!


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