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Artikel
Veröffentlicht am: 19.06.2004
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Europäische Union
Europa gibt sich eine Verfassung
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Mit ihrer Entscheidung für den EU-Verfassungsentwurf hat die
erweiterte Europäische Union Einigungsfähigkeit bewiesen. Die Verfassung ist ein historischer Meilenstein der Integration Europas.
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben am späten Freitagabend den Kompromissvorschlag der irischen EU-Ratspräsidentschaft zum Verfassungsentwurf angenommen. Dies sei eine historische Entscheidung, betonte Bundeskanzler Gerhard Schröder bei einer anschließenden Pressekonferenz in Brüssel.
Europa sei mit dieser Zäsur einiger und politisch führbarer geworden, so der Kanzler. Damit könne Europa seine gewachsene politische und wirtschaftliche Rolle in der Welt stärker wahrnehmen.
Die Verabschiedung der Verfassung bedeute zugleich ein wichtiges Signal für die Einigungsfähigkeit der EU, sagte Schröder. Deutschland habe immer auf Fortschritte bei der Integration gedrängt. Um sie voranzubringen, war Kompromissbereitschaft erforderlich. Schröder begrüßte ausdrücklich, dass es gelungen ist, das Prinzip der Doppelten Mehrheit bei Abstimmungen im EU-Ministerrat einzuführen.
Personalfragen wie die Nachfolge des EU-Kommissionspräsidenten Romano Prodi konnten auf diesem Gipfeltreffen noch nicht abgeschlossen werden. Schröder betonte aber, dass dies in nächster Zeit nachgeholt werde.
Kompromisse beim EU-Verfassungsentwurf
Auf Vorschlag des irischen EU-Ratspräsidenten Bertie Ahern haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf folgende Kompromisse geeinigt:
*
Im Ministerrat werden Beschlüsse in Zukunft nach dem Prinzip der Doppelten Mehrheit angenommen:
Eine qualifizierte Mehrheit liegt vor, wenn 55 Prozent der Länder zustimmen, die gemeinsam 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren. Um eine Entscheidung zu verhindern, bedarf es mindestens vier Staaten (so genannte Sperrminorität).
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Bis 2014 soll jedes Land einen Kommissar stellen. Danach wird die Zahl auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten beschränkt.
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Die Anzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament wird auf 750 begrenzt, wobei die kleineren Länder nicht weniger als sechs und die großen nicht mehr als 96 Abgeordnete entsenden. Deutschland verfügt gegenwärtig über 99 Sitze im Europäischen Parlament.
*
Beim Stabilitäts- und Wachstumspakt hat man sich darauf geeinigt, dass auf Vorschlag der EU-Kommission der Rat der EU ein übermäßiges Defizit in einem Land feststellt. Die Einleitung des Defizitverfahrens soll dann auf Empfehlung der EU-Kommission eine qualifizierte Mehrheit der Länder beschließen, die über drei Fünftel der gesamten EU-Bevölkerung verfügt.
*
Einen direkten Gottesbezug wird es in der Verfassung nicht geben. Vielmehr hat man sich auf einen allgemeinen Verweis auf die religiösen und kulturellen Traditionen Europas geeinigt.
KONTEXT
>> Von Außenpolitik bis Zuwanderung: deutsche Positionen in Europa
http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union-,11508/Deutschland-in-Europa.htm
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Hallo in die Runde,
nach der Lektüre von Yallop und von Corvin bin ich ganz zufrieden, daß der liebe Gott bei der Besetzung der Europäischen Staatsämter noch einmal davongekommen ist; schließlich ist völlig unklar, in welche Besoldungsgruppe er bei seinem Alter einzustufen gewesen wäre.
Grüße,
Peter
Forum
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zur EU-Verfassung
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
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#1 19.06.2004 18:37 Uhr
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Mitglied
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