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Leasing-Gegenstände

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Gast
Hallo Harry!

Wie ist es eigentlich mit kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für geleaste Betriebsmittel? Ich habe nur in einem Buch etwas dazu gefunden. Dort heißt es, dass diese Betriebsmittel so zu behandeln sind als wären sie gekauft worden. Was sagen Sie dazu?

Grüße, Elke
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Hi Elke :-)

Zitat
Wie ist es eigentlich mit kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für geleaste Betriebsmittel? Ich habe nur in einem Buch etwas dazu gefunden. Dort heißt es, dass diese Betriebsmittel so zu behandeln sind als wären sie gekauft worden. Was sagen Sie dazu?


Kalkulatorische Abschreibung... war da nicht schon mal was?? :-) OK, zur Sache: wenn es sich um Finance Leasing handelt, sind die Leasingsachen beim Leasingnehmer zu bilanzieren, weil wirtschaftliches Eigentum i.S.d. §39 Abs. 2 Nr. 1 AO besteht. Sie sind dann auch kalkulatorisch wie gekaufte Objekte zu behandeln. Bei Operate Leasing gibt es keine kalk. Rechnung für Leasinggegenstände auf Seiten des Leasingnehmers, aber sehr wohl auf Seiten des Leasinggebers.

Kurz gesagt: wer bilanziert, der rechnet auch kalkulatorisch.
Mitglied
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Hi Elke,

Zitat
Die Leasingrate zeigt doch gar nix vom betrieblichen Geschehen.


Das würde dann aber auch heißen, daß man kalk. Zinsen für das gemietete Geschäftsgebäude, für über drei Monate zur Überbrückung eines Unfallschadens und/oder eines vorübergehenden Mehrbedarfes geleaste Firmenfahrzeuge und möglichst sogar noch für vom Baumarkt für drei Tage gemietete Kleinmaschinen rechnen müßte - was Dir zeigen sollte, daß Leasing eben doch was über das betriebliche Geschehen aussagt: Finance Leasing ist langfristige Mittelbindung und führt zu Bilanzierungspflicht und damit auch zu einer kalk. Rechnung. Operate Leasing hingegen führt nicht zu einer Bilanzierungspflicht gerade weil ja keine Mittelbindung stattfindet; daher sollte auch auf Seiten des Leasingnehmers keine kalk. Rechnung stattfinden. Das bitet auch die Antwort auf Deine Fragen, stellvertretend mal die letzte:

Zitat
Hat man bei geleasten Gegenständen nicht das Interesse ihre Substanz zu erhalten?


Bei Finance Leasing hat man das, und rechnet kalkulatorisch; bei Operate Leasing aber nicht. Daher ist auch keine kalk. Rechnung nütig: die Leasinggebühren gehen in die Aufwendungen und zugleich die Grundkosten ein und bilden damit indirekt auch die (anteilige) Substanzerhaltung ab, während ja bei Finance Leasing die Leasingraten als Zinsaufwand (nicht Zinskosten!) und Tilgung behandelt werden.


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