Der gute alte BFH hat vor Kurzem folgendes entschieden:
Wer privat einen Computer anschafft und diesen auch beruflich nutzt, kann die Kosten für den PC anteilig als Werbungskosten absetzten. Wird der PC sogar nur zu 10% privat genutzt, kann man die vollen Anschaffungskosten als Werbungskosten absetzten.
Nach Ansicht des BFH gibt es keine generelle Vermutung dafür, dass ein
privat angeschaffter PC, der in der privaten Wohnung aufgestellt wird,
auch überwiegend privat genutzt wird. Könne der Steuerpflichtige eine
nicht unwesentliche berufliche Nutzung des Gerätes nachweisen oder glaubhaft machen, seien diese Aufwendungen anteilig als
Werbungskosten zu berücksichtigen. Der §12 Nr. 1 S. 2 EStG findet hier also keine Anwendung.
Außerdem hat der BFH weiter entschieden, dass Peripheriegeräte (Monitor, Drucker, Scanner, etc.) normalerweise keine GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind und somit die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung nicht in voller Höhe geltend gemacht werden können.
Quelle: BFH-Urteil vom 19.2.2004, Az. VI R 135/01
Ich hoffe ich durfte hier im Forum über dieses Thema informieren.
Schönen Abend noch und Gruß
Flori
Forum
Privater PC anteilig als Werbungskosten absetzbar!!
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#1 05.05.2004 01:44 Uhr
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#2 05.05.2004 08:23 Uhr
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Guten Morgen,
Natürlich darfst Du, gerade im bekanntlich komplexen und unübersichtlichen Teuerrecht sind Infos immer willkommen! :-) |
#3 06.05.2004 00:41 Uhr
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Guten Abend zusammen,
danke für das Feedback. Werde mal sehen, dass ich in nächster Zeit mehr hier schreibe wenn das gewünscht ist. Gruß Flori |
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