Hi,

ich hoffe das passt hier rein wenn nicht bitte verschieben.

Ich hätte eine kleine eig. einfache Frage zur 30 Tage Zahlungsfrist.

Wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart ist ist man ja nach 30 Tagen im Verzug.
Mir wurde aber gesagt, dass Vereinbarungen wie eine kürzere Zahlungsfrist unzulässig sind.
Stimmt dies oder kann man auch eine Zahlungsfrist von z.B. 20 Tagen vereinbaren?

Vielen Dank