Hallo, ich habe eine Frage zum Substanzwertverfahren beim Verkauf eines Unternehmens.

Der Unternehmenswert errechnet sich u.a. aus den Vermögenswerten (AV, UV), die für einen Aufbau des Unternehmens im jetzigen Zustand erforderlich wären. Maßgeblicher Wertansatz hierfür ist der Wiederbeschaffungswert, der unter Berücksichtigung von Preisindizes im Anschaffungsjahr und zum Betrachtungszeitpunkt ermittelt wird. Meine sicher etwas blöde Frage: Muss der potentielle Käufer des Unternehmens den Wiederbeschaffungswert beim AV um Abschreibungen vermindern?