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« Zuletzt durch eduardsiemens am 01.05.2011 18:51 Uhr bearbeitet. »
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#1 01.05.2011 18:47 Uhr
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Ich habe bezüglich meiner Thesis eine Frage über Holding-Gesellschaften. Da sich diese Unternehmen organisatorisch ja dadurch auszeichnen das Tochterunternehmen untergeordnet eingegliedert sind, würde ich gerne wissen wer bei einer Patentanmeldung in einer der Tochtergesellschaften der Eigentümer des Patentes ist. Wird es grundsätzlich der Holdinggesellschaft zugeschrieben? Ich kann dies leider keiner Literatur entnehmen. Danke für die Hilfe im voraus.
Edu « Zuletzt durch eduardsiemens am 01.05.2011 18:51 Uhr bearbeitet. » |
#2 04.05.2011 00:08 Uhr
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Das Patent gehört dem Einreicher, demfalls der Tochtergesellschaft. Aber die gehört zur Holding! Wird die Tochter verkauft, dann mit den Patenten. Aber die kann diese zuvor durch interne Verrechnungen an die Holding abgeben!
_______________ Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu & staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen & staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE & gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968) |
#3 13.09.2011 11:29 Uhr
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@eduardsiemens
Ich habe das gleiche Thema für meine Thesis gewählt, wie weit bist du eigentlich damit ?? |
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