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verschiedene risikolose Zinssätze verwenden?

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Registriert: Mar 2011
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Hallo,

ich arbeite gerade an der Kapitalkostenermittlung (mit Hilfe des CAPM) für eine Unternehmensbewertung.

Für die kommenden 3 Jahre habe ich eine Cash-Flow-Prognose erstellt. Für die Jahre 4 bis unendlich habe ich ein durchschnittliches nachhaltiges Ergebnis mit einer angemessenen Wachstumsrate ermittelt.

Ich stehe nun vor folgendem Problem:
Bei der Ermittlung des risikolosen Zinssatzes, als Teil Kapitalisierungszinssatzes, bin ich mir unsicher ob ich für die Cash-Flows der folgenden 3 Jahre auch risikolose Zinssätze mit entsprechender Restlaufzeit verwenden sollte!? Die CF's danach bewerte ich als ewige Rente und verwende dafür eine 30-jährige Bundesanleihe als risikolosen Zins.
Verunsichert bin ich u.a. durch eine Formulierung im IDW S1 (2007). Im Kapitel 7.2.4.1 liest man "Bei der Festlegung des Basiszinssatzes ist zu berücksichtigen, dass die Geldanlage im zu bewertenden Unternehmen mit einer fristadäquaten alternativen Geldanlage zu vergleichen ist, sodass der Basiszinssatz ein fristadäquater Zinssatz sein muss. Sofern ein Unternehmen mit zeitlich unbegrenzter Lebensdauer bewertet wird, müsste daher als Basiszinssatz die am Bewertungsstichtag beobachtbare Rendite einer zeitlich ebenfalls nicht begrenzten Anleihe der öffentlichen Hand herangezogen werden." (IDW S1 i.d.F. 2007)

Ich wollte ursprünglich unterschiedliche risikolose Zinssätze verwenden, der zweite Satz des o.g. Zitats verunsichert mich jedoch.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

lg fr00
Mitglied
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 22
Eigentlich sollte es keine unendliche Anleihe geben. Für welchen Zweck wird die Bewertung denn durchgeführt?


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