Forum

Abschreibung von Schulungskosten?

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 18
Hallo,

Abschreibung von Investitionen wie Computer, neue Fahrzeuge gehen üblicherweise so, dass die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer der jeweiligen Kosten geteilt wird.

Aber wie schaut es mit investitionen wie Schulungskosten aus? Werden die auch abgeschrieben?

Irgendwo(Planung mit Excel - Kosten, Investition und Finanzierung von Dr. Peter Haas) habe ich nämlich gelesen, dass
- die Summe des Gewinns über die gesamte Nutzungsdauer gleich der Summe des Cashflows über die gesamte Nutzungsdauer ist und
- der letzte Wert des Kapitalwertes gleich der Summe des Cashflows über die gesamte Nutzungsdauer ist

Weil es sol gelten (S.214 im oben genannten buch):
Summe des Gewinns=Summe {Umsatz-(Fixe Kosten + variable Kosten + Abschreibung)}
Summe Cashflow=-Investitionskosten+Summe (Gewinn+Abschreibung)
Wobei die Abschreibung sich errechnet aus:
Abschreibung= Investitionskosten/ Nutzungsdauer

Wie gesagt, das klappt auch schön, wenn man nur materielle Invesitionskosten berücksichtigt, aber wie schaut das aus mit immateriellen Investitionen, wie Schulungskosten, Beratungskosten oder aber auch Kosten für Versuchsmaterialien, deren Nutzungsdauer ist ja sehr begrenzt.....
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Aber sicher, wenn Du durchfällst kannste die Kosten abschreiben. Dann wars zwar nicht kostenlos aber umsonst (die Mühe). :mrgreen:
_______________
Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 18
Soll das heißen, die Kosten für immaterielle Sachen werden nicht abgeschreiben? bist du dir ganz sicher? Denn zu den immatierllen Kosten zählen auch Software, Updates, Beratungskosten, ...
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Personalschulungskosten die der Arbeitgeber trägt sind stets Personalkosten und werden als Gemeinkosten den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet.

Über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB)werden die gesamten Personalgemeinkosten prozentual den direkten Personalkosten zugeschlagen (Zuschlagskalkulation).

Da wird nichts über einen längeren Zeitraum kalkulatorisch oder steuerlich abgeschrieben (AfA).

Selbstverständlich wird der Unternehmungswert durch gut ausgebildetes Personal gesteigert und von einem Übernehmer beim Kauf honoriert!
_______________
Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 18
Verstehe.... Beratungskosten fallen dann auch unter Personalksoten. Aber wie steht es mit Software, Updates aus?
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Beratungskosten sind auch direkte Kosten können aber i.R. nicht immer eindeutig den Personalkosten zugeschlagen werden!

Softwarekosten hingegen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn die Software geleast ist, was häufig in Verbindung mit Wartungsverträgen vorkommt, dann werden diese Kosten nicht abgeschrieben sondern direkt als Gemeinkosten verrechnet und den einzelnen Kostenstellen über den BAB nach deren Nutzung belastet.
_______________
Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)
flying Horst
Gast
Du lieber Himmel

Hier wird echt alles von qwer verwurschtelt. Investitionskostenabschreibungsrechnung oder was?

Es gibt keine Investitionskosten, es gibt nur Investitionsauszahlungen.
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 18
.... hmm.. aber investierte Objekte werden doch abgeschrieben. Wenn ich einen Lkw kaufe, dann hat sich zwar wertmäßig bei mir nichts geändert, denn ich habe mein Geld gegen einen Lkw vom gleichen WErt eingetauscht. Durch Abnutzung, Alterung verliert die Investition jedoch seinen Wert. Und dies wird in der Abschreibung wiedergespiegelt. .... ich dachte jetzt, dass dies auch für immaterielle Investitionsgüter gelten soll, wie z.B. Schulungen oder Software. Diese verlieren zwar ihren Wert nicht durch Abnutzung jedoch durch ihren Verlust an Aktualität.

Wird dieser Wertverlust der immateriellen Güter nicht in der Abschreibung wiedergegeben? Wenn nein, wieso nicht?

PS. Hier ist z.B. ein Dokument, das sich mit der Abschreibung von immateriellen Gegenständen befasst.

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/company_tax/common_tax_base/CCCTBWP5Intangible_assets_de.pdf


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.024 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.24 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9