Hallo Forum!
Ich benötige mal euere Hilfe.
Ich erstelle derzeit meine Projektarbeit für den Betriebswirt. Mein Thema ist eine Make or Buy Entscheidung für den Bau eines Elektro-Schaltschrankes.
Wir beziehen die Komponenten für den Bau des Elektro-Schrankes bei unserem Zulieferer und bauen derzeit selbst den Schrank durch eigene Monteure in der Werkstatt fertig zusammen.
Also habe ich bei der Eigenfertigung die Kosten für das Material und die Lohnkosten für die Bauzeit in der Werkstatt.
Wenn ich diese Leistung nun zukaufen möchte, fallen die Bezugskosten für den fertigen Steuerschrank des Lieferanten an.
Nun meine Frage:
Handelt sich hier ausschließlich um eine Vollkostenrechnung, ich kann doch in diesem Fall keine Teilkostenrechnung (Deckungsbeitrag, Break event)ermitteln.
Folglich stelle ich die anfallenden (Voll)Kosten gegenüber und entscheide mich für die günstigere Lösung.
Sehe ich das falsch?
Bitte gebt mir doch ein Feedback, da ich im moment nicht weiss wie ich
weiter verfahren soll.
Gruß
Access
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Hilfe bei Projektarbeit - Make or buy
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#1 21.05.2010 00:55 Uhr
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flying Horst
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#2 21.05.2010 01:54 Uhr
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Gast |
Der Schaltschrank ist offensichtlich ein Produkt, was ihr verkauft und wird folglich mehrmals abgesetzt.
Hier muss zwingend eine Teilkostenrechnung erfolgen, sodass ein Deckungsbeitrag ermittelt wird. Wir erhalten dadurch einen Deckungsbeitrag für den Schaltschrank, der hinzugekaufte Leistungen enthält und einen der völligst in Eigenfertigung entsteht. Da in beiden Fällen die Fixkosten, soweit ich das hier vorm Schlafengehen überblicken kann, identisch sind, tragen diese nicht mehr zur Entscheidungsfindung bei und "realisiert" wird die Variante, die den höheren DB hat. Ich verweise einmal auf folgenden aktuellen Artikel, wo etwas sehr ähnliches diskutiert wird, und in dem ich auch geantwortet habe: http://www.bwl24.net/forum/topic-1161.html Grüße, flying Horst |
#3 21.05.2010 09:50 Uhr
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Danke für die Hinweise,
jedoch ist mir das mit der Teilkosterechnung nicht ganz klar. Wie schon beschrieben habe ich meine Einzelkosten (Einstandspreise des Materials) und meine Fertigungskosten (Arbeitszeit für den Zusammenbau) ZUdem bekomme ich dann mein Angebot vom Zulieferer für das Buy, also den Bezugspreis für den fertigen Schaltschrank wie soll ich hier eine Telkostenrechnung mit Deckungsbeitrag machen. DB= U-Kv --> Umsatz habe ich nicht, dann müsste ich ja festlegen für welchen Preis ich den Schrank verkaufe, die Kv wären dann meine Fertigung durch den Monteur für den Zusammenbau in der Werkstatt. Wie verhalten sich die Verwaltungs und Vertriebskosten? Diese fallen dann wohl unter die Fixkosten bei der Teilkostenrechnung? Das ganze (Eigenbau und Angebot) muss ich dann gegenüberstellen und mich für den Eigenbau oder Bezug entscheiden? |
flying Horst
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#4 21.05.2010 16:07 Uhr
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Gast |
Ich habe gestern wohl nicht genau gelesen.
Ich frage nochmal nach - welche Variante stimmt den nun? 1.) Es handelt sich um die Entscheidung "Fremdbezug des fertigen Schaltschranks plus Montage in Eigenregie vs. Völlige Fertigung des Schrankes plus Montage in Eigenregie"? 2.) Es handelt sich um die Entscheidung "Fremdbezug des fertigen Schaltschranks inkl. Fremdmontage vs. Völlige Fertigung des Schrankes plus Montage in Eigenregie"? Noch ein Hinweis DB = U - Kv, bei gegebener Ausbringung x db = p - kv ist obige Gleichung durch x geteilt, also pro Produkt. Meistens sind Vertriebs- und Verwaltungskosten (allen voran aber die Verwaltungskosten) Gemeinkosten, die fix sind. Das muss aber im Zweifel immer im Einzelfall entschieden werden. In dem anderen Artikel habe ich ja schonmal dieses eine *.jpg gepostet, was die Kosten je nach Definition untergliedert. Genau dieses Schema muss hier auch benutzt (quasi das *.jpg) und mit dem Inhalt eurer Firma gefüllt werden. Grüße, flying Horst |
#5 24.05.2010 22:14 Uhr
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Flyin Horst,
es wird ne Make or buy Entscheidung für einen Elektro-Schaltschrank Fremdbezug (nach Vorgabe) des fertig aufgebauten Schaltschrankes eine Lieferanten vs. Fertigung in Eigenleistung in der eigenen Werkstatt. wie soll ich da mit der Teilkostenrechnung verfahren? Gruß Access |
flying Horst
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#6 25.05.2010 01:34 Uhr
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Gast |
Dann wäre dies:
2.) Es handelt sich um die Entscheidung "Fremdbezug des fertigen Schaltschranks inkl. Fremdmontage vs. Völlige Fertigung des Schrankes plus Montage in Eigenregie". Für "Völlige Fertigung des Schrankes plus Montage in Eigenregie" sind jetzt die Kosten in fixe und in variable Bestandteile zu zerlegen. Dabei gilt allgemein: http://www.bwl-bote.de/gif/20060712a.gif Dieses Kostenportfolio ist nun "zu füllen". Wichtig ist, dass das Vollkostenkalkulations-Vater-Unser á la Material + Materialgemeinkosten + Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten etc... so nicht ohne weiteres angewendet werden darf. Es darf nur im absoluten Grenzfall angewendet werden, wenn die Gemeinkosten zu 100% als variabel angenommen werden, was aber so gut wie nie anzutreffen ist. Wenn jetzt die variablen Kosten pro Stück, also pro Schaltschrank ermittelt wurden, kann man eine Kostenfunktion aufstellen etc. pp. |
#7 18.06.2010 22:12 Uhr
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ich möchte das nochmal erläutern:
1) Wir fertigen in der Elektrowerkstatt einen Steuerschrank und beziehen das Material was wir benötigen um den Schrank in der Werkstatt zusammen zu bauen. v.s. 2) Bezug des fertigen Steuerschrankes bei einem Elektriker So wie du geschrieben hast muss ich zwingend die Teilkostenrechnung anwenden, um eine Entscheidung treffen zu können, d.h.: 1) Einstandspreis Material Zeit für den Zusammenbau Licht und Strom für die Werkstatt Bohrmaschinenabnutzung Werkzeuge (Schraubendreher, etc) kalkulatorische Miete (da ich ja eine Werkstatt brauche) kalkulatorische Abschreibung? kalkulatorsiche Zinsen? 2) Kosten für den Bezug des fertigen Schrankes ---------------------------------------------------------------------------- Was ich nicht verstehe wie ich da ran gehen soll, DB= U - KV KV sind doch fast alles was ich oben unter 1) geschrieben habe. D.h. ich muss einen Erlös, welchen ich für den Steuerschrank haben möchte, angeben. Dann würde ich auf den DB kommen? Was ist mit den VwVt GK, die müssen durch den DB gedeckelt werden und diese brauche ich bei der Teilkostenrechnung nicht zu berücksichtigen? Bei 2) habe ich doch nur variable Kosten, d.h. mein DB wäre U - KV und ich müsste hier nichts weiter beachten? ...................................................................................................... Anschließend Auswahl des Kostengünstigen Variante, oder? |
flying Horst
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#8 19.06.2010 00:36 Uhr
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Gast |
So versteht man es auch auf Anhieb, ohne sich groß reinzulesen!
Also Löhne, oder... ?
Was verstehst Du unter Bohrmaschinenabnutzung? Wohl eher Wartung/Verschleißteilersatz etc., der nicht als kalkulatorisch-leistungsbezogene Abschreibung verrechnet wird?
Kalkulatorische Miete ist fix.
In der Regel auch fix, es sei denn sie ist leistungsbezogen.
Auch fix.
Jepp, halt der tatsächlich zu zahlende Preis.
Ja, aber nur fast! S.o. Du rechnest deinen Verkaufspreis minus die variablen Kosten für den Schaltschrank - eben alle tatsächlich variablen Kosten, die Du unter 1) aufgeführt hast.
Ja aber selbstverfreilich
Wenn die Verwaltungsgemeinkosten fix sind, und das sind sie in der Regel (das heißt es kann durchaus Verwaltungskostenbestandteile geben, die tatasächlich mit der hergestellten Menge korrelieren) gehören sie in den Fixkostenblock und sind nicht Bestandteil des Deckungsbeitrages. Sie werden also schon berücksichtigt, aber eben nicht bei den variablen Kosten, welche ja für den Deckungsbeitrag relevant sind. Dividerst du die Fixkosten durch den Deckungsbeitrag bekommst du die Break-Even-Menge heraus.
Sicher, das bei 2) auch alle relevanten Fixkosten wegfallen?
Im Idealfall schon, ja. |
#9 19.06.2010 11:33 Uhr
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Danke für die Unterstützung, ich habe aber noch weitere Fragen:
1) Eigenbau Die Werkzeuge welche ich benötige (Bohrmaschine, Nietautomat, Schraubendreher) kann ich hier einfach einen Betrag ansetzen als Abnutzung? Ich denke diese Sachen sind doch nicht kalk. abzuschreiben, da es ja Geräte sind welche direkt abzugsfähige Kosten (geringe Werte) sind? Kalkulatorische kosten sind doch alle fix und ich brauche diese nicht zu berücksichtigen da ich ja die Teilkostenrechnung mache und den DB vergleiche? 2)Bezug Mein Bezugspreis ist variabel - klar Die Fixkosten wie z.B. kalk. Miete, Sonstige Unternehmensfixe Kosten fallen natürlich beim Bezug des Produktes nicht weg. Diese deckele ich doch durch meinen "Bezugs" DB weiterhin mit? ------------------------------------------------------------------------------------------------- Sehe ich das richtig und ich muss diese ganzen Fixkosten nicht beachten, da ich ja Teilkostenrechnung mache. Entscheident ist der DB zur Entscheidungsfindung und ich nehme die Varianet mit dem größten DB? ------------------------------------------------------------------------------------------------- Demzufolge: 1) Eigenbau Einstandspreis Material Fertigungskosten für den Zusammenbau Licht und Strom für die Arbeiten in der Werkstatt Verschleiß von Werkzeug (Bohrmaschine, Nieter, Schraubendreher) 2)Bezug Bezugspreis des fertigen Schrankes ........................................................................................... DB wäre dann: Variante 1) Eigenbau = ...................festgeleger Erlös (was ich haben möchte) ...................abzüglich 1) Variante 2) Bezug = ...................festgeleger Erlös ...................abzüglich Bezugspreis des fertigen Schrankes ............................................................................................ Ergebnis: Das Produkt mit dem höchsten DB nehme ich! |
#10 19.06.2010 12:13 Uhr
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Was ich noch vergessen habe:
Ich möchte eine Kostenvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung evtl. eine Amortisationsrechnung machen Hierzu brauch ich ja die Fixkosten und die kalkulatorischen Kosten welche kalk. Kosten nehme ich hier? |
flying Horst
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#11 19.06.2010 18:25 Uhr
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Gast |
Nein, das stimmt nicht. Hier ist das interne Rechnungswesen (Produktionsfaktorbewertung, (individueller) Opportunitätskosten-Ansatz) strikt vom externen Rechnungswesen (deutlich "risiko-orientierter", Bewertungsmaßstab nach Gesetzen wie HGB oder IFRS bzw. auch EStG, der insbes. die Stake- und Shareholderinteressen "zum Ausgleich" bringen soll, aber nichts mit wirklichen, ökonomischen Kosten zu tun hat) zu trennen. Es ist vollkommen egal, ob steuerlich etwas sofort abgeschrieben werden kann. Steuern sind ein Instrument der Wirtschaftspolitik, was nichts und wieder nichts mit Produktionsfaktorbewertung zu tun hat. Wozu machst du eine Kostenrechnung? Um Preisspielräume auszuloten, vorarbeit für das Marketing und die Produktion zu leisten. Was da die Gesetze sagen, ist erstmal nachrangig, solange es noch eine halbwegs freiheitliche Preisbildung gibt. Es mag sein, dass irgendwo im Gesetz tatsächlich der Terminus "direkt abzugsfähige Kosten" auftaucht. Aber im internen Rechnungswesen, in der BWL sind aber genau das keine Kosten. Kosten, die keine sind? Wie ist das zu verstehen? Das ist so zu verstehen, als das Gesetz häufig die Begriffe "Kosten", "Auszahlungen" oder "Aufwand" synonym verwendet oder eine eigene paragraphenindividuelle Definition entwickelt, die der betriebswirtschaftlichen Praxis im internen Rechnungswesen himmelhochjauchzend widerspricht. Das macht das Gesetz nicht etwa schlechter, aber für den guten BWLer macht es das durchaus etwas schwieriger, zwischen Kosten i.S.d. internen Rechnungswesens und i.S.d. zu differenzieren. Was folgt aus diesen Ausführungen? Es folgt daraus, dass IMMER UND IMMER WIEDER grundsätzlich kalkulatorisch abzuschreiben ist. Du hast ja ein Zweikreissystem im Rechnungswesen. Die Bilanz machst Du für's Finanzamt und den Jahresabschluss so, dass die Lieferanten zufrieden sind, aber deine eigenen Rechnungen kann dir kein Gesetz vorschreiben. Wenn die Bohrmaschine allerdings soviel in der Wiederbeschaffung "kostet" ("kostet" bewusst in Anführungszeichen gesetz, eigentlich ist das eine Ausgabe, die dann zu einer Auszahlung führtt!!!) wie 'n Appel und 'n Ei, kannst Du die vielleicht wirklich vernachlässigen.
Die Kenntnis der Fixkosten sollte man nicht vernachlässigen. Kalkulatorische Abschreibungen sind meistens fix, aber nicht immer. Siehe mein Beispiel mit der leistungsbezogenen Abschreibung im vorherigen Beitrag!
Warum auch nicht?
Wenn die Fixkosten in beiden Alternativen gleich hoch sind, sind sie natürlich nicht mehr entscheidungsrelevant. Aber ich würde sie trotzdem errechnen.
Ja, und kalkulatorische Miete etc. p.p. Verwaltungsgemeinkosten, sofern variabel und Vertriebsgemeinkosten, sofern variabel. Vertriebsgemeinkosten können unter Umständen erheblich variable Bestandteile enthalten.
"Was du haben möchtest" würde ich ersetzen durch den Preis, den du am Markt tatsächlich (mehr oder weniger im Durchschnitt) erzielen kannst. Mach doch 'nen DB, der sich ergibt, wenn der Kunde Rabatt etc. aushandelt und 'nen, der sich ergibt, wenn der Kunde zahlt und freundlich ist und nicht feilscht
Solange die Fixkosten in beiden Alternativen gleich sind, ja! |
flying Horst
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#12 19.06.2010 18:33 Uhr
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Gast |
Hier das Ziel: herausfinden der kritischen Menge xkrit, wo sich die als linear angenommenen Kostenfunktionen schneiden.
Sollte eigentlich "Betriebsergebnisvergleichsrechnung" heißen. Hier wird ähnlich vorgegangen wie in der Kostenvergleichsrechnung. Allerdings haben wir es nun mit einer Gewinnfunktion zu tun.
Hier ist zu beachten, dass Du keine Kosten in die Berechnung einbeziehst, sondern tatsächliche Geldzahlungen! Hier muss Finanzmathematik beherrscht werden und man muss Zahlungen von Kosten trennen können. Kalkulatorische Abschreibungen oder auch kalkulatorische Zinsen z.B. führen nämlich zu keiner Auszahlung. Oder hat bei euch in der Firma schon mal jemand vom Bankgirokonto Geld abgehoben, um die kalkulatorischen Abschreibungen zu bezahlen? Und wenn ja: an wen hätte er sie denn gezahlt? An sich selber? Das wäre irrwitzig!
Für was? für die Amortisationsrechnung? « Zuletzt durch Unbekannt am 19.06.2010 18:37 Uhr bearbeitet. » |
#13 21.06.2010 22:15 Uhr
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du hast ganz schön reingehauen, danke hierzu,
aber das mit den Fixkosten und kalkulatorischen Abschreibungen ist mir trotzdem nicht ganz so klar - zumindest für diese Arbeit nicht. Wie geschriebe baue ich in der Werkstatt einen Schrank zusammen v.s ich beziehe den fertigen Schrank ........................................................................ kannst du mir sagen welche Fixkosten und welche kalk. Abschreibungen ich denn nehmen soll? Ich hab doch nur die Bohrmaschine und das Werkzeug als Kosten und den Strom was ich benötige und die kalk. Miete sowie die Fertigung - so sehe ich das. Du kennst ja nun den Fall, vielleicht kannst mir nochmal verdeutlichen was ich nun alles für diese Aufgabenstellung ansetzen muss um die Teilkostenrechnung/Make or buy Entscheidung richtig mit einer: DB-Rechnung Kosten-, Gewinn-, Amortisationsrechnung mit Nutzwertanalyse durchzuführen! Vielleicht hast du einen Leitfaden für mich den ich abarbeiten kann! |
flying Horst
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#14 21.06.2010 23:33 Uhr
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Gast |
Warum ist das nicht klar mit den Fixkosten?
Du kannst doch Deine Bohrmaschine kalkulatorisch abschreiben, warum nicht? Man schreibt kalkulatorisch vom Wiederbeschaffungswert ab, welcher zu schätzen ist. Wo ist das Problem? Da eure Firma wahrscheinlich auch noch Fixkosten hat, die in ganz andere Bereiche eurer Organisationsstruktur fallen (also unabhängig von dieser Make or Buy Entscheidung immer anfallen), sind sie ja nicht entscheidungsrelevant. Es geht hier nur um die Fixkosten, die bei der Schaltschranklamotte unter Umständen wegfallen können. Wenn die Bohrmaschine dem Projekt "Schaltschrank" zugeordnet werden kann dann sind das Fixkosten, die Du in Deiner Entscheidung berücksichtigen musst. Ich würde mich außerdem in einer Projektarbeit nur auf maximal 2 Dinge konzentrieren. Mehr in die Tiefe (und fundiert und präzise) als in die Breite (von allem ein bisschen, aber nichts durchdacht) hat mal der Zingel gesagt. Für Dich kann das noch interessant sein: http://www.bwl-bote.de/20090202.htm Und da sieht man schon, wie umfangreich nur EINE Kostenvergleichsrechnung ist. Weiterhin ist das hier echt interessant: http://www.bwl-bote.de/20080203.htm (Teil 1 von 3) « Zuletzt durch Unbekannt am 21.06.2010 23:36 Uhr bearbeitet. » |
#15 26.06.2010 02:02 Uhr
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ich habe nun folgende Kosten
- Materialkosten - Fertigungskosten - kalkulatorische Miete - Personalkosten (Planung) - Betriebs- und Hilfsstoffe Diese Kosten sind aber alle variabel! Ich weiß jetzt nicht woher ich die Fixkosten welche ich direkt zurechenbar zu dem Produkt habe bekomme? Die Kalkulatorische Miete für die Werkstatt ist doch fix, beim Eigenbau oder Zukauf fallen ja die Kosten immer an und ich könnte diese eigentlich bei der Aufstellung weglassen, da ich ja nicht die kalkulatorischen Kosten komplett auf das Produkt umlegen kann. Oder muss ich diese in fixe und variable zerlegen, da, wenn ich in der Werkstatt arbeite ich diese für das Produkt nutze und ansetzen muss als variable Kosten? Die Personalkosten (Gehalt) sind ja eigentlich auch fix, aber eigentlich auch variabel, da Sie nur in zusammenhang mit dem Produkt anfallen? Also habe ich doch eigentlich keine Fixkosten, oder? Wie kann ich dann meinen Break even point ermitteln wenn ich nur variable Kosten und keine zurechenbaren Fixkosten habe? Ich kann doch nicht irgend welche Unternehmensfixkosten für die Berechnung heranziehen, ich brauch doch die Fixkosten welche auf das Produkt fallen!!!!! |
flying Horst
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#16 28.06.2010 19:47 Uhr
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Gast |
Die kalkulatorische Miete hängt von der Ausbringung ab? Das wäre mir sehr neu. Das muss ja ein merkwürdiger Spezialfall sein
Fixkosten können bereichsfix sein aber sie sind niemals direkt dem Produkt zurechenbar auch wenn in dem Bereich 1 Produkt hergestellt wird.
Sie ist fix, was eigentlich immer und immer wieder der Fall ist. (Oben hattest du geschrieben, sie seien variabel!!!) Also: Sie sind nicht entscheidungsrelevant, weil sie schon jetzt immer anfallen in einer (zunächst) konstanten Höhe. Genau! Sie stellen, so sagt man unter anderem auch, versunkene Kosten (sunk costs) da. Über ihre Höhe kann ex post nicht mehr entschieden werden - und das genau ist der Grund. Sie fallen halt immer an. Fertig aus. Du schreibst aber als Begründung:
Was natürlich komplett der Sache mit den sunk costs widerspricht! Ob Kosten kalkulatorisch sind oder nicht spielt für das "Umlegen" auf Produkte keine Rolle.
Willst du die Fixkosten in fixe und in variable zerlegen? Das ist ja drollig.
Steigen die Personalkosten (nicht: Personalaufwendungen bzw. Personalauszahlungen!!!) denn, wenn mehr produziert wird? Personalkosten können natürlich fix sein. Das sind sie ganz häufig in der Verwaltung. Leute, die direkt in der Fertigung schuften verursachen aber meistens variable Kosten - mit anderen Worten: die Personalgesamtkosten in der Fertigung sind sehr häufig (aber nicht immer!) eine Funktion der Ausbringung (Stückzahl, Kilogramm, Aufträge etc.), welche einen (streng) monoton steigenden Verlauf hat. Auch in der Fertigung kann es durchaus mal fixe Personalkosten geben. Man nehme den Oberaufpasser, der praktisch immer da ist, auch wenn mal Auftragsflaute ist.
Arbeite ich bei euch? Keine Ahnung! Fixkosten sind Kosten, die unabhängig von der Ausbringung immer anfallen! Bereichsfixe Kosten sind solche, die unabhängig von der im Bereich hergestellten Menge in dem Bereich immer anfallen.
Wenn ich die Fixkosten von 0 (wenn sie denn tatsächlich 0 sind) durch einen beliebigen Deckungsbeitrag, der verschieden von 0 ist teile, habe ich eine Break Even Menge von 0 Stück, d.h. ich mache ab 1 Stück "Gewinn".
Nein, du brauchst die Fixkosten, welche in dem Bereich anfallen, das ist richtig! Beispiel: Sagen wir, dass Du bisher bei der Make-Variante in dem Schaltschrank-Organisationsbereich Fixkosten in Höhe von 50.000€ pro Jahr hast. Nehmen wir weiterhin an, dass in der Buy-Variante die Fixkosten auf 45.000€ absinken (Das wäre eine Kostenersparnis von 416,67€ pro Monat), dann ist ja klar, dass einmal 50.000€ durch den Deckungsbeitrag und einmal 45.000€ durch diesen dividiert werden müssen. Ob dann in einem anderen Bereich Fixkosten von 100.000€ pro Jahr entstehen, ist dann nicht mehr entscheidungsrelevant. Ich habe langsam den Verdacht, dass hier echt Nachholbedarf besteht. Es werden Begriffe durcheinander geworfen, Grundlagen nicht mal 90%ig beherrscht. Erst heißt es die kalk. Miete sei variable, einen Absatz später ist sie fix. Dann fast völlige "Panik" bei Personalkosten, das diese "eigentlich variabel" und "eigentlich fix" sind. Ja, weisst Du was, sie können wirklich beides sein! Gibt ja auch "Mischkosten", genau wie bei einer Maschine, wo die Wartung häufig variable Bestandteile enthält aber auch fixe, wie z.B. den TüV. |
#17 29.06.2010 23:46 Uhr
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erstmal vielen Dank für deine großzügigen Antworten.
Jedoch muss ich dir widersprechen, dass ich nichts verstanden habe, das stimmt nicht. Das mit den Fixen und variablen Kosten ist mir schon klar. Auch das Personalkosten (Gehälter) fix sind aber auch variable Kosten enthalten Beispiel: Die Personalkosten falllen zwar immer fix an, jedoch fallen für das Produkt bestimmte Personalkosten an, welche beschäftigungsabhängig sind und deshalb auch variabel sein können. Lösung: Um meine Fixkosten für das Produkt / Bereich zu ermitteln, werden ich die Unternehmensfixkosten - welche ich habe, auf die Bereichsfixkosten anhand des Umsatzes umrechnen, dh anteilige Fixkosten werden auf den Bereich umgelegt. Somit habe ich die anteiligen Fixkosten, welche die kalk Miete und Personalkosten enhalten. MIt diesen kann ich dann meine Gewinnschwelle für make und buy ermitllen. Ob ich make or buy mache, die fixkosten, welche ich oben anteilig ermittelt habe, fallen weiterhin an. |
flying Horst
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#18 30.06.2010 13:03 Uhr
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Gast |
Die Gehälter führen (i.d.R.) stets zu einer konstanten Auszahlung am Monatsende, die nicht davon abhängt, wieviel der Mitarbeiter geleistet hat oder wieviel produziert wurde. Die Auszahlung ist also fix (sie korreliert nicht mit der Ausbringung) und, von Gehaltserhöhungen abgesehen, ist auch ihre Höhe konstant. (Anders als Bei Heizauszahlungen z.B....) Aber sagen wir, er macht 20 Überstunden und das 5 Monate lang! Jetzt hat er nach den 5 Monaten Satte 100 Stunden mehr geleistet - und eigentlich auch mehr gekostet. Die Kosten fallen nur hier nicht in Form einer Auszahlung an, sondern sehr häufig in der Form von Freizeit. Die Firma wird wohl in der selben Periode noch auf 100 Stunden Arbeit verzichten müssen. Scherzhaft könnte man sagen, dass es in der Kostenrechnung nur Löhne gibt und keine Gehälter. Das Problem lässt sich wohl umgehen, wenn man mit einer durchschnittlichen Überstundenzahl rechnet und diese Überstunden monetär bewertet in der Kostenrechnung erfasst. Ob natürlich die Überstunden wirklich einmal aufgrund von Auftragsspitzen (variabel) oder aufgrund von den Präferenzen der Mitarbeiter (im Sommer wollen sie eher nach Hause gehen und arbeiten vor) abhängen, spielt dann eine untergeordnete Rolle. Die Gehälter sind also nach wie vor fix, man sollte aber Überstunden gemittelt im Durchschnitt erfassen, schließlich soll ja unsere Kostenrechnung ein Steuerungsinstrument sein für den Produktionsfaktorverbrauch. Was wäre das für ein Steuerungsinstrument, was Überstunden nicht erfasst? Die Kostenrechnung kennt praktisch nur "echte Werte". Und wer 10 Stunden mehr arbeitet, der erschafft ja in den 10 Stunden auch Werte - und kostet entsprechend. Ob diese Kosten dann zu einer Auszahlung führen oder nicht, spielt keine Rolle.
Ja, richtig. Sie können sehr wohl Mischkomponenten haben!
Als Verteilungsschlüssel nimmst du den Umsatz? Also z.B. 3 Bereiche: Bereich A: 100T€ Umsatz = 100/900 = ca. 11,11% der Unternehmensfixkosten Bereich B: 200T€ Umsatz = 200/900 = ca. 22,22% der Unternehmensfixkosten Bereich C: 600T€ Umsatz = 600/900 = ca. 33,33% der Unternehmensfixkosten --------------------- 900T€ Umsatz Dann wäre hier der Umsatz ein Indikator für die Menge an fixkostenverursachenden Faktoren. Allerdings korrelieren natürlich die Fixkosten nicht mit dem Umsatz oder dem Absatz. Die Überlegung hier ist nur, dass mehr Fixkosten im Bereich C als A notwendig sind, weil C mehr produziert. Das kann durchaus Sinn machen. Wenn das bei euch so gegeben ist, kann man das vielleicht grob wirklich so machen.
Ja, aber nur, wenn man tatsächlich in deiner Firma tendenziell mehr Umsatz macht, je mehr fixkostenverursachende Faktoren eingesetzt werden.
Ja, das musst Du schließlich selbst wissen, ob sie wegfallen würden. « Zuletzt durch Unbekannt am 30.06.2010 13:06 Uhr bearbeitet. » |
#19 06.07.2010 05:08 Uhr
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Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen, es gilt aber:
Ist der Betrieb voll ausgelastet, dann Teilkostenvergleich der variablen Kosten! Ist der Betrieb nicht ausgelastet, dann Vollkostenvergleich, weil ich ansonsten auf den Fixkosten hängen bleibe! _______________ Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu & staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen & staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE & gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968) |
flying Horst
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#20 06.07.2010 11:34 Uhr
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Gast |
Und wer verbietet mir eine Teilkostenrechnung zu machen, wenn der Betrieb nicht voll ausgelastet ist?
Ich habe bereits oben das kleine Kosten"portfolio" gepostet: http://www.bwl-bote.de/gif/20060712a.gif So werden die Kosten eingeteilt. Außerdem kann ich sehr wohl auf den "Fixkosten hängen bleiben", wenn der Betrieb voll ausgelastet ist. Ich frage mich manchmal, woher Du dieses Kochrezept für Make or Buy Entscheidungen her nimmst! |
#21 26.11.2010 13:02 Uhr
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//SPAM//
« Zuletzt durch Unbekannt am 26.11.2010 22:42 Uhr bearbeitet. » |
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