Hallo,

wir haben eine Musterlösung mit Fehlern von unserem Lehrer bekommen, aber
wir schreiben morgen einen Test und ich habe ess nicht korrigiert und weiß jetzt nicht was richtig ist.

Also er hat Abschreibungen auf Sachanlagen den Betrag von 54900 € in
die kostenrechnerische Korrektur auf die Aufwendungen Seite getan.
Aber dort korriegiert man doch nur Dachen, d.h. wenn bei Aufwendungen in Spalte 7 etwas steht, dann muss in 8 und 9 der korriegierte Betrag.

Aber er hat nur in 7 den Betrag und 8 und 9 sind leer.

1. Sind Abschreibungen auf Sachanlagen nicht betrieblich und müssen in die KLR direkt?

2. Wenn etwas regelmäßig betrieblich ist, dann sofort in die KLR.

3. Wenn etwas außergewöhnlich ist, dann sofort und nur in unternehmensbezogene Abrechnung.

4. Wenn Kosten oder Aufwendungen aus der GuV in der Aufgabe korrigiert
werden müssen, dann in 7, 8 und 9?

5. Die kalk. Kosten Trage ist direkt in 8 und 9?
Aber muss ich die kalk. Kosten in eine Beziehung mit irgendwelche anderen Kosten bringen?
z.B. kalk, Zinsen aind 5000 und aus der GuV kommen Zinsaufwendungen 2000, muss ich dann die kostenrechnerische Korrektur machen, d.h. bei 7=2000 und bei 8 und 9 dann 5000?

Danke