Wie berechne ich den internen Zinsfuß nach Steuern?
Eigentlich geht es wohl so wie Berechnung vor Steuern, einen Kapitlalwert errechnen, der positiv ist mit entsprechenden Kalkulationszins und einen weiteren Kapitalwert der negativ ist mit dazugehörendem Kalk.zins.
Alles in Formel einsetzen für lineare Interpolation.
Doch wie geht das ganze unter Berücksichtigung von Steuern?
Wie kann ich da einen negativen Kapitlalwert errechnen?
Vielleicht mal mit einem Beispiel posten oder mit Link zu Beispiel.
Danke!
Forum
interner Zinsfuß nach Steuern
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Autor | Beitrag |
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#1 13.09.2010 21:42 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 1
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flying Horst
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#2 14.09.2010 14:48 Uhr
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Gast |
Steuern sind Zahlungen und diese werden dann auch entsprechend in der Berechnung für den Kapitalwert berücksichtigt. Annahmegemäß gehören natürlich nur solche Steuern da rein, die dem Investitionsprojekt direkt zugerechnet werden können.
Das Steuern ureigentlich nichts mit dem betrieblichen "laufenden" Leistungsprozess direkt zu tun haben, sondern "exogen" vom Staat erhoben werden, soll uns nicht stören. Sie führen zu einer Auszahlung (in der Regel) und was zu einer Auszahlung führt und direkt dem Projekt zugeordnet werden kann, gehört auch in die Kapitalwert-Formel hinein. |
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