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Welche Möglichkeiten der Betriebskostenermittlung gibt es?

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Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 18
Hallo,

Ich hätte verschiedene Fragen bzgl. Betriebskosten:
1.
Welche Möglichkeiten gibt es die Betriebskosten zu ermitteln?

2.
Das Unternehmen soll eine Textil-Firma sein. Macht das einen Unterschied? Gibt es verschiedene Betreibskostenrechnungen, die für bestimmte Unternehmensarten geeignet sind?

3.
Wie gut/ schlecht eignet sich die Prozesskostenrechnung zur Ermittlung der Betriebsksoten eines Textil-Unternehmens?

Ich möchte die Betriebskosten ermitteln für eine Investionsrechnung. Es geht darum zwei Investitionen miteinadner zu vergleichen. Bei der Kostenvergleichsrechnung benötigt man ja

B:Jährliche Betriebskosten [€/Jahr]
A: Kapitaleinsatz (investiertes Kapital) [€]
L:Liquiditätserlös [€]
U:Umlaufvermögen Erhöhung [€]
n:Nutzungsdauer [Jahre]
i:Kalkulatorischer Zinfsfuss [%]

um

K:Jährliche Gesamtkosten [€/Jahr]

zu erhalten. Alles - bis auf B(etriebskosten) - kann man selbst festlegen oder ist vorgegeben.

Jemand hat mir dazu folgendes gesagt (sinngemäß):
Zitat
Ich habe auch noch keine Prozesskostenrechnung gemacht;
aber vom Gefühl her würde ich sagen, dass man die
Prozesskostenrechnung zusätzlich zu einer
Standard Kostenrechnung macht, um die Kosten
der betrieblichen Prozesse besser beurteilen zuu können.

Bei einer Standard Kostenrechnung bewerte ich ja nur
das Endprodukt, bei einer Prozesskostenrechnung
zusätzlich noch die betrieblichen Prozesse.

Also, erst mal die kosten erfassen, nach einem
Schema, und daraus entwickelt man danach seine
eigene Kostenrechnung, durchaus auch mit verschiedenen
Kostenrechnungssystemen, je nachdem wo der
Schwerpumkt der Kostenbetrachtung liegt.

grundsätzlich kann man eine Kostenrechnung also machen:
- Kosten (u. erlöse) eines ganzen Betriebes
- Kosten (u. Erlöse) von Endprodukten
- Kosten (u erlöse) von betrieblichen Teilbereichen (z.B. eine
Maschine)
- Kosten (u. Erlösen) von Aktivitäten und Prozessen


HAbt ihr was daran auszusagen, was er meint?

Danke im voraus für die Antworten! LG
Mitglied
Registriert: Jul 2010
Beiträge: 13
Ort: Stuttgart
OK ich denke zu diesem Thema könnte man jetzt Seitenweise diskutieren zumal die Frage(n) und Aussagen sehr allgemein sind. Ich versuche es einmal ...

zu 1.
Kosten werden erfasst (Kostenartenrechnung), zum einen stammen die Kosten aus der GuV (Grundkosten), dann werden die Kosten für die Kostenrechnung abgegrenzt und um zusätzliche Kosten ergänzt (Zusatzkosten) und es werden Kosten verändert (Anderskosten). Diese Kosten werden dann verschiedenen Kostenstellen zugeteilt (Hauptkostenstellen, Hilfskostenstellen oder direkt auf die Kostenträger verrechnet)
Bsp: Bauprojekt: Hier könnten die variablen Einzelkosten direkt auf den Kostenträger verrechnet werden, die Gemeinkosten werden dann mithilfe sinnvoller Schlüssel auf die Hauptkostenstellen oder gleich auf die Kostenträger verrechnet (Umlagen und innerbetr. Leistungsverrechnung). Wie die Kostenstellen angelegt werden entscheidet das Unternehmen selbst. Die Kostenstellenrechnung findet im BAB statt.

Das Geheimnis liegt also grundsätzlich in der Kostenerfassung, welche bei jedem Kostenrechnungssystem angewandt stattfindet. Die weitere vorgehensweise muss immer auf die Zielsetzung der Unternehmung abgestimmt sein.

2. m.E. eigentlich nein, die Kosten müssen eben grundsätzlich erfasst werden.
Die weitere Vorgehensweise ergibt sich aus den Zielen welche durch die Kostenrechnung angestrebt werden. Sicherlich kann man sagen, dass bestimmte Varianten für bestimmte Branchen sinn voller sind. Z.B. wird im Handwerk normalerweise die Stundensatzkalkulation angewandt.

zu 3.
aus meiner Praxis heraus weis ich, dass die Prozesskostenrechnung weiterhin auf dem Vormarsch, allerdings aber sehr aufwendig ist, diese in einem Betrieb zu implementieren, da eine aufwendige Prozessanalyse durchgeführt werden muss. Viel Sinn macht eine Prozesskostenrechnung dem Grundsatz nach vor allem in Dienstleistungsunternehmen in denen die sog. indirekten Bereiche stark überwiegen. Zum Thema Textil-Unternehmen würde ich sagen, dass in den indirekten Bereichen (Bereiche in den die Kosten entstehen welche nicht verursachungsgerecht einem Bezugsobjekt zugerechnet werden können) die Prozesskostenrechnung Anwendung finden sollte, im Fertigungsbereich könnte ich die mir die traditionellen Systeme wie bspw. flexible Plankostenrechnung und Grenzplankostenrechnung sehr gut vorstellen.

zu 4 Kostenvergleichsrechnung
- Kapitalkosten (kalk. Abschr.-Restwert beachten/ kalk. Zinsen -durchschn. gebundes Kapital beachten)
- Betriebskosten (Material, Energie, Raum, Versicherung, etc.)

Zum Zitat:

Diee traditionelle Kostenrechnung kann selbstverständlich um eine Prozesskostenrechnung ergänzt werden und wie oben erwähnt beispielswiese für die indirekten Bereiche der Unternehmung angewandt werden. Grundsätzlich würde ich allerdings zur, ohne Zweifel verursachnungsgerechtere Prozesskostenrechnung tendieren. Dies kann auch in einem sukzessiven Prozess geschehen in dem immer mehr Bereiche im Betrieb auf die Prozesskostenrechnung umgestellt werden.

Zitat
Bei einer Standard Kostenrechnung bewerte ich ja nur
das Endprodukt, bei einer Prozesskostenrechnung
zusätzlich noch die betrieblichen Prozesse.


Eine Prozesskostenrechnung ist eine Vollkostenrechnung auch in diesem System bewerte ich letztendlich den Kostenträger, jedoch verursachungsgerechter.

Zitat
Also, erst mal die kosten erfassen, nach einem
Schema, und daraus entwickelt man danach seine
eigene Kostenrechnung, durchaus auch mit verschiedenen
Kostenrechnungssystemen, je nachdem wo der
Schwerpumkt der Kostenbetrachtung liegt.


Also erstmal Kosten erfassen finde ich prinzipiell gut...seltsam ausgedrückt aber im Kern wohl nicht falsch...

Oder was meint Ihr dazu ...?


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