Hallo, ich habe einige Fragen und hoffe dass ihr mir diese beantworten könnt.

1) Warum müssen der vorläufige und endgültige Verrechnungssatz der Hilfkostenstelle, die als erstes bei der Umlage abgerechnet wird, miteinander identisch sein?

2)Warum kann der enggültige Verrechnungssatz keiner Kostenstelle unter dem vorläufigen Verrechnungssatz liegen sondern drüber?

3) Garantiert eine Umlage der Gemeinkosten auf basis der Einzelkosten eine maximale Kostenverursachungsgerechte Umlage der Gemeinkosten?

4)Warum ist die kalkulatorische Miete und der kalk. Unternehmenslohn in der Kostenrechnung in voller Höhe anzusetzten, obwohl beiPersonengesellschaften gar kein unternehmerlohn gezahlt werden darf?

5)Warum ist keine Kostenstellenrechnung notwendig für die Äuivalenzziffernkalkulation?

6) Wieso verursachen symmarische Zuschlagskalk. nur in Ansätze eine verursachungsgerechte Überwältzung der GK auf die Kostenträger? Warum nur annähernd verursachungsgerecht?

7) Wann weiß ich wann ein Fordergungsbestand aus der Vergangenheit jetzt bei den kalk. Wagniskosten zu berücksichten sei?