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Jahresabschluss - elementares Grundlagenbeispiel Teil 2

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Registriert: Jun 2013
Beiträge: 9
Ich gründe eine Firma mit sagen wir 100.000 € Eigenkapital und 100.000 € Bankkredit.
Von den 200.000 € kaufe ich mir eine Maschine.

Eröffnungsbilanz sollte IMO so aussehen:

Aktiva: Anlagevermögen 200.000 €
Passiva: 100.000 € Eigenkapital
100.000 € Fremdkapital

Nun wirtschafte ich das Jahr über fleißig, so dass ich einen Jahresüberschuss von
50.000 € in die Kasse einspiele.

IMO müsste die Bilanz dann so aussehen(keine Abschreibungen auf die Maschine seien angenommen):

Aktiva: Anlagevermögen 200.000 €
Kasse 50.000 €

Passiva: 100.000 € Eigenkapital
100.000 € Fremdkapital
50.000 € Jahresüberschuss

Bilanzsumme ist 250.000 €.

Jetzt will ich die 50.000 € nehmen und damit einen Teil meiner Schuld damit tilgen.
Wie würde danach die Bilanz aussehen?
Auf der Aktiva-Seite verschwindet der Kassenbetrag, aber wie sieht es auf der Passivseite aus?

Aktiva: Anlagevermögen 200.000 €

Passiva: 100.000 € Eigenkapital
50.000 € Fremdkapital
50.000 € Jahresüberschuss

Wäre das richtig? Wie stellt sich der Jahresüberschuss dann im nächsten Jahr dar?
Mitglied
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 9
Hallo,

ich wollte nur hinzufügen, dass ich kein BWL-Student bin, der hier die Lösung seiner Seminaraufgaben erwartet. Ich habe nicht BWL studiert, bin aber in einem Wirtschaftsausschuss und gerade dabei mir die Grundlagen der Jahresabschlüsse zu erabeiten. Von der Seite würde ich eine Reaktion auf meine 2 Beispielfälle sehr begrüßen. Mag sein, dass sie "zu trivial" und praxisfern für die meisten hier erscheinen, aber mir würde eine Auskunft sehr helfen.

Grüße
Thomas
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Normalerweise wird der Jahresüberschuss an die Gesellschafter ausgeschüttet, d.h. auf der Aktiv-Seite verschwinden "liquide Mittel" und auf der Passivseite der "Jahresüberschuss". Zweite Möglichkeit wäre Rücklagen zu bilden. Da verschwindet die Position "Jahresüberschuss" und geht in die Passiv-Position "Rücklagen". Da in diesem Fall der Überschuss im Unternehmen bleibt, kann das Unternehmen die erwirtschafteten Geldmittel nutzen, um z.B. den Kredit anteilig zu tilgen.
Mitglied
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 9
Hallo Hauself90,

genau das Letztere soll in meinem Beispiel passieren - Kredit anteilig tilgen.
Wie würde dann die Passivseite aussehen? Ist meine Darstellung richtig?

Grüße
Thomas
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Fast:
Stammkapital 100 T€
Rücklagen 50 T€
Fremdkapital 50 T€

Eigenkapital ist der Oberbegriff für Stammkapital/Rücklagen/Jahrseüberschuss etc. s. §266 HGB
Mitglied
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 9
Ok, der alte Jahresüberschuss wandert dann also in die Rücklagen. Das ergibt Sinn.

Ich danke dir Hauself90!
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Richtig, wenn die Rücklagenbildung von den Gesellschaftern beschlossen wird.
Wenn einfach nichts geschieht, bleibt der Gewinn als "Gewinnvortrag" stehen.


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