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Rückstellungen und GuV

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Hallo,

ich habe ein Frage zum Thema Rückstellungen in der Bilanz und in der GuV.

Es stehe in der Erläuterung einer Bilanz:

Rückstellungen f. Pensionen:
Stand 01.01.2010: 1.000.000
Inanspruchnahme: 50.000
Auflösung: 50.000
Zuführung: 150.000
Stand 01.01.2011: 1.050.000

Sonstige Rückstellungen:
Stand 01.01.2010: 1.000.000
Inanspruchnahme: 800.000
Auflösung: 100.000
Zuführung: 1.100.000
Stand 01.01.2011: 1.200.000

Nun findet man in der GuV unter "Periodenfremde Erträge":
Auflösung von Rückstellungen: 150.000 (was die Summe der beiden Posten oben ist)

Aber nirgendwo finde ich in der GUV die sehr großen Beträge für Inanspruchnahme und Zuführung.

Das einzige was ich mir denken könnte: Es gibt in der GUV einen Posten
Betriebliche Altersversorgung: 100.000

Da könnten die "Inanspruchnahme: 50.000" mit drin sein, oder?

Aber bei den "Sonstigen Rückstellungen" stehe ich total auf dem Schlauch.

Meine Fragen etwas allgemeiner:
Müssen sämtliche Rückstellungen auch in der GuV auftauchen?
Wenn ja, unter welcher Rubrik?

Wenn nein, welche müssen in die GuV, welche nicht?

Grüße
Markus
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Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Die Inanspruchnahme sollst du auch nicht dort finden.
Du buchst ja in einem Jahr eine Rückstellung ein: Per Aufwand and Rst.
Im nächsten Jahr kommt dann z.B. die Rechnung und du buchst sie nicht in den Aufwand sondern gegen die Rückstellung.
Die Zuführung allerdings ist ja die Bildung der Rst. Diese musst du in der GuV wiederfinden
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Beiträge: 5
Hallo hilfreiche Hauself!

Danke für deine Erläuterungen. Wo würde man denn typischerweise solch eine
Bildung einer Rst. in der GuV erwarten, also unter welchem Unterpunkt?
Gerade der Posten "Restliche Rückstellungen" ist so groß, dass er eigentlich nicht
zu übersehen sein sollte ;-).

Die Inanspruchnahme hätte ich so DIREKT auch nicht erwartet, aber nehmen wir mal folgendes Konstrukt:

in der Bilanz steht bei Pensionsrückstellungen:

Inanspruchnahme: 50.000

Der einzige Posten in der GuV, der darauf passt, ist: "Betriebliche Altersversorgung"
Wenn dort jetzt 100.000 steht, nahm ich an, dass von den 100.000
50.000 aus den in Anspruch genommenen Rst. kommen und die anderen 50.000 eben wo anders her.

Seltsam wäre doch:

Inanspruchnahme: 50.000

und in der GuV steht bei "Betriebliche Altersversorgung" 10.000.
Dann stände doch die Frage , was ist mit den restlichen 40.000 passiert?

Oder sehe ich hier was total falsch?

Markus
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Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Bei Rückstellungen wird der Aufwand quasi vorweggenommen.
Angenommen du hast eine Rückstellung von 50 TEUR im vorangegangenen Geschäftsjahr gebildet.
Jetzt kommt die erwartete Rechnung, diese ist aber 51 TEUR hoch.
Statt jetzt 51 TEUR in den Aufwand zu buchen, nutzt du erstmal die Rückstellung und gleichst diese aus.
Die restlichen 1 TEUR landen dann erfolgswirksam im Aufwand.

Wäre die Rechnung kleiner ausgefallen, z.B. 48 TEUR, würde das bedeuten, dass die Rückstellung zu hoch gebildet wurde. Die restlichen 2 TEUR sind deshalb über das Konto "Erträge aus der Auflösung von Rückstellung" aufzulösen.

Die Bildung einer Rückstellung erfolt aufwandsmäßig genau dort, wo du auch die Rechnung buchen würdest, wenn sie kommt. Grade "Sonstige Aufwendungen" verteilt sich somit über ziemlich viele GuV-Positionen.
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Registriert: Oct 2013
Beiträge: 5
Hallo Hauself90,
danke für die Erläuterung. Langsam nähere ich mich der Sache an. Anhand der Pensionsrückstellungen kann ich mittlerweile auch die Zahlen so kombinieren, dass ich weiß wie gerechnet wurde. Nur verstehe ich noch nicht so ganz, warum gerade so.
Ich würde gern noch ein paar Beispiele durchgehen, bevor ich zu meinem eigentlichen Problem komme.
Es würde mich freuen, wenn du immer sagst, ob du mit der Rechnung so mitgehen kannst.

Also
Beispiel 1
======

bestehende Pensionsrst. am Jahresanfang: 1.000.000
Inanspruchnahme: 50.000
Zugeführt: 50.000
bestehende Pensionsrst. am Jahresende: 1.000.000

In der GUV würde ich einen Aufwand von 50.000 erwarten, denn die in Anspruch genommenen 50.000 wurden vorfinanziert(durch die Rst.) aber man musste ja neue 50.000 zu den Rückstellungen hinzufügen, damit der Rst.-Topf wieder bei 1.000.000 ist. Richtig?

Beispiel 2
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bestehende Pensionsrst. am Jahresanfang: 1.000.000
Inanspruchnahme: 50.000
Zugeführt: 60.000
bestehende Pensionsrst. am Jahresende: 1.010.000

In der GUV würde ich einen Aufwand von 60.000 erwarten, die neu zugeführten 60.000.

Beispiel 3
======
bestehende Pensionsrst. am Jahresanfang: 1.000.000
Inanspruchnahme: 50.000
Zugeführt: 60.000
Aufgelöst: 10.000
bestehende Pensionsrst. am Jahresende: 1.000.000

In der GUV würde ich
a) einen Ertragsposten "Auflösung von Rückstellungen" von 10.000 erwarten
UND
b) einen Aufwand von 60.000 (ich musste 60.000 hinzufügen, um wieder die
1.000.000 Rst. zu haben)

Beispiel 4
======
bestehende Pensionsrst. am Jahresanfang: 1.000.000
Inanspruchnahme: 50.000
Zugeführt: 160.000
Aufgelöst: 10.000
bestehende Pensionsrst. am Jahresende: 1.100.000

Zwischen Jahresanfang und Jahresende haben sich die Rst. um 100.000 erhöht.
Ich musste 160.000 an Rst. bilden, um die 50.000 in Anspruch genommen und die 10.000 aufgelösten zu kompensieren und noch um 100.000 zu erhöhen.
In der GUV würde ich erwarten:
a) einen Ertragsposten "Auflösung von Rückstellungen" von 10.000 erwarten
UND
b) einen Aufwand von 160.000

Wie sehen das die Experten? Habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Grüße
Markus
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Genau so funktioniert die Systematik.

Freut mich, dass ich helfen konnte :)
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Registriert: Oct 2013
Beiträge: 5
Hallo Hauself90,

ok, da bin ich froh, dass du die Rechnung auch so siehst wie ich.
Nun kommt aber mein eigentliches Problem.
Was ich in meinem Jahresabschluss sehe, ist:

Rst. am Jahresanfang: 1.000.000
Inanspruchnahme: 50.000
Aufgelöst: 10.000
Zugeführt: 100.000
Rst.am Jahresende: 1.040.000

Soweit ist das für mich alles nachvollziehbar.

In der GUV sehe auch die 10.000 Aufgelöst als Erlös.
Ich sehe aber bei "Betriebliche Altersversorgung": 80.000 und nicht 100.000
Es scheint genau so gerechnet worden zu sein:
(Rst. am Jahresende - Rst. am Jahresanfang) + (Inanspruchnahme - Aufgelöst) =
80.000 [Die Zahlen hier sind gerundet, aber wenn ich die exakten Werte betrachte, dann sieht es genau so aus]

Meiner Meinung nach ist das aber falsch, da die aufgelösten 10.000 als Erlös korrekt ausgewiesen sind, aber nichtsdestotrotz bei den Rückstellungen nun fehlen.
Deshalb müssten sie in den Aufwand auf 100.000 erhöhen.

Immer noch fragend,
Markus
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Ist das ein konkreter Fall oder eine Übungsaufgabe?

Vielleicht sind Buchungen auf dem Aufwandskonto, die den Saldo mindern, z.B. Erstattungen, die verrechnet werden dürfen.
Oder die Rückstellung wird nicht ausschließlich über dieses Konto sondern noch über ein zweites Konto gebildet (zugeführt)?
Mitglied
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 5
Es ist ein konkreter Fall.
Ich denke wir kommen hier theoretisch nicht weiter. Ich werde den Thread fortsetzen, wenn ich eine Erklärung habe.
Danke für deine Hilfe.
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Immer wieder gern.

Wenn du die Möglichkeit hast, schau dir doch mal den Beleg für die Zuführung an. Läuft das alles über das eine Aufwandskonto? Das wäre das Erste was ich prüfen würde.


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