Hi,

es sollen 3 Rückstellungen beurteilt werden.

1. Kontraktverlust. Wir haben mit einem Lieferanten einen Vertrag über die Lieferung von Holz zum Festpreis von 130 abgeschlossen. Wir sind verpflichtet, Holz im Gesamtwert abzunehmen, die Lieferung ist aber noch nicht da. Nach 6 Monaten fällt der Preis geringer aus ( 100 ). Fraglich ist, ob man für den Überpreis eine Rückstellung bilden muss.

meine Lösung:

Die Rückszellung ist sowohl in der Handelsbilanz ( 249 I HGB ) als auch in der Steuerbilanz zu bilden.

Betrieblicher Aufwand an sonstige Rückstellung 30



2.Abbruchkosten. Wir haben auf einem gepachtetem Grundstück eine Halle gebaut. Der Pachtvertrag läuft 10 Jahren, nach deren Ablauf der "Ursprung"szustand des Grundstücks wiederhergestellt werden muss. Abbruchkosten 100.000€.Zinssatz 5%.

meine Lösung:

Für das gepachtete Grundstück darf keine Rückstellung gebildet werden, jedoch ist nach 249 1 HGB für den Abriss des Gebäudes eine Rückstellung zu bilden. Besteht die Rückstellung mehr als 12 Monate, so ist diese mit dem entsprechendem Marktzins abzuzinsen (wird von Bundesbank ausgegeben und liegt derzeit bei 5 %). Die Abbruchkosten werden auf die Kosten der gesamten Laufzeit verteilt.
(100.000 : 1.05^10) : 12 = 5115,94 EUR jährlich zurückzustellen.

Betrieblicher Aufwand an sonstige Rückstellung 5115,94 ( und so jedes Jahr )

3. Vertragsstrafe. Per einen Vertrag sollen wir zu einem bestimmten Termin eine Bauleistung erbringen ( bis zu diesem Termin soll alles fertig sein ). Sonst ist pro Tag eine Verspätungsstrafe i.H.v. 100 EUR fällig.

Meine Lösung:

Für die Vertragsstrafe ist aufgrund des Verzugs eine Rückstellung zu bilden. Die Höhe ergibt sich aus der Verzugsdauer und den Kosten pro Tag. Falls die Rückstellung unter den 12 Monaten liegt (wie hier der Fall), so muss die Rückstellung nicht abgezinst werden.

Sonstiger Aufwand an sonstige Rückstellung 100 ( und so jeden Tag ).

Ich gebe zu, ich verstehe das Ganze nicht so gut oder sogar schlecht. Außerdem ist unser Lehrer so, dass man nicht versteht, was er überhaupt will- Meine Lösungen sind ein reiner Versuch. Ich bitte euch, die zu berichtigen.
« Zuletzt durch marnedd am 19.02.2013 22:01 Uhr bearbeitet. »