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Gewinnsteuer im relevered Beta

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Werte Forumsmitglieder,

im Nebenfach meines Studiums habe ich ein Modul, welches sich mit Unternehmensbewertung auseinandersetzt. Im Rahmen der Unternehmensbewertung soll ein fiktives Krankenhaus, welches zum Verkauf steht bewertet werden. Meine Aufgabe ist es die Risikoäquivalenz über das CAPM herzustellen. Ziel ist es, einen angemessenen Risikozuschlag zu berechnen. Das Unlevern und Relevern des Betas ist für mich soweit kein Problem. Ich habe aber eine Frage zum Ausdruck in folgender Gleichung: βv= 1+(1-s)*FK/EK

später soll das Beta in die Gleichung: z=(µ(Rm)-i)*β

eingesetzt werden.

Frage:
Welche Bedeutung hat die Gewinnsteuer (s) in der Gleichung und unter welchen Voraussetzungen kann ich die Gewinnsteuer vernachlässigen?

Im zweiten Schritt soll ein Kommilitone von mir über das Verfügbarkeitsäquivalenzprinzip eine Alternativanlage bestimmen unter Berücksichtigung von Steuern. Zu den zu berücksichtigenden Steuern gehören ebenfalls die Gewinnsteuern.
Wenn mein Kommilitone meinen errechneten Risikozuschlag als Grundlage für seine Berechnungen nimmt, würde dies nicht zu einer zweifachen Berücksichtigung von Gewinnsteuern führen?

Bei meinem Studium handelt es sich per se um kein Studium der Betriebswirtschaft somit bin ich kein BWLer und es fehlt mir der nötige Hintergrund. Ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem helfen.

Gruß Tim
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Registriert: Jan 2013
Beiträge: 2
Mir ist bei der Formel ein kleiner Fehler unterlaufen, natürlich muss es beim Relevern: βv=βu*(1+(1-s)*FK/EK) heißen.
« Zuletzt durch timster765 am 18.01.2013 14:08 Uhr bearbeitet. »


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