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(Unlogische?) Definition von Knappheit

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Mitglied
Registriert: Jan 2013
Beiträge: 1
Hallo zusammen!

Ich habe gerade die Ehre, BWL als Nebenfach zu studieren. Jetzt kam mir folgende Definition in der Vorlesung unter, die mir seit Wochen keiner sinnvoll erklären kann:

Zitat
Knappheit: Ein Gut ist knapp, wenn eine nicht mit einer Gegenleistung verbundene Erhöhung der verfügbaren Gütermenge eine Nutzensteigerung herbeiführt (Gegenteil: freie Güter).


Absolut logisch fände ich die Definition ohne den Zusatz "nicht mit einer Gegenleistung verbundene". Wozu ist die? Was bedeutet sie?


Danke schonmal, hoffe hier gibt es Hilfe :)
Huebi.
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Eine saublöde Formulierung!

Wenn die Nachfrage größer als das Angebot ist wird ein Gut knapp. Ausgleich nur über Erhöhung der Angebotsmenge zum selben Preis, oder bei gleicher Angebotsmenge eine Erhöhung des Angebotpreises. Bei letzteren geht die Nachfrage bis auf die begrenzte Angebotshöhe zurück!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)


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