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Intercompany-Darlehen

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Mitglied
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 1
Hallo Leute,
ich absolviere ein Praktikum in einem Unternehmen und es stellt sich mir folgender Sachverhalt gegenüber:

Eine Tochtergesellschaft (mit Sitz in den USA) gewährt dem Mutterunternehmen (mit Sitz in Deutschland) ein Darlehen. Das Mutterunternehmen zahlt an das Tochterunternehmen einen entsprechenden Zinsatz.
Verkörpert dieser Vorgang, rechtlich sowie steuerlich gesehen, eine versteckte Dividendenausschüttung? Suchmaschinen hab mir da leider nicht weitergeholfen.

Danke!
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Bin kein Steuerberater und kann Dir deshalb keine Rechtsauskunft geben! Fakt ist jedoch, das Finanzheuschrecken grundsolide deutsche Firmen aufkaufen und diesen Firmen den Kaufpreis als Schulden in deren Büchern schreibt (Grohe, usw.)!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)
Mitglied
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 22
Dieser Thread ist zwar schon älter, aber vielleicht ist die Antwort ja dennoch von Interesse.

Auch ich bin kein Steuerberater und daher rechtlich nicht in der Lage entsprechende Beratungsleistungen zu bieten.
Ein IC Darlehen ist ein Gesellschafterdarlehen und als solches zu verbuchen. Es besitzt in der Regel den Nachrangstatus und muss verzinst werden. Ein zinsloses Darlehen würde einem Marktvergleich/Fremdvergleich durch das Finanzamt nicht stand halten (vorliegender Fall: das Finanzamt Dtl hätte nichts gegen ein zinsloses Darlehen).
Gesellschafterdarlehen sind im normalen Geschäftsverkehr weit verbreitet.
Der Vorwurf, der Kaufpreis einer Unternehmensübernahme würde als Darlehen in die Bücher des übernommenen Unternehmens geschrieben, ist so auch nicht haltbar, da das Unternehmen in der Regel eine einzelne Rechtspersönlichkeit darstellt und es zu einem Darlehensvertrag zwischen akqurierten Unternehmen und dem Käufer kommen muss. Die Transaktion hingegen findet zwischen Käufer und Alt-Eigentümer statt.


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