Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ich muss hier den Goodwill ausrechen, dass habe ich bereits schon gemacht. Jetzt steht im zweiten Teil der Aufgabe: Welche Möglichkeiten sieht das HGB grundsätzlich zur Erfassung des entgeltlichen erworbenen Geschäfts- oder Firmjenwert vor? Stellen Sie anhand der jeweiligen vom Käufer A aufzustellenden Bilanz dar, wie sich diese Erfassungsmöglichkeit des G. - oder Firmenwert auf den Gewinn des A in 2009 auswirk!

Ich habe schon im HGB nachgegukt, das Problem konnte ich trotzdem nicht lösen. Wäre nett, wenn man mir auf die Sprünge helfen würde :-)

Vielen Dank :-)