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Stellenbeschreibung auch für Betriebsratsvorsitzenden?

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Registriert: Aug 2009
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Hallo,

im Rahmen meiner Projektarbeit des 2. Studienjahres schreibe ich über Anforderungskriterien im Angestellten- und gewerblichen Bereich. Dabei vervollständige ich zuerst die Stellenbeschreibungen unseres Unternehmens.
Dabei bin ich auf eine Frage gestoßen: Wird für die Stelle des Betriebsratsvorsitzenden auch eine Stellenbeschreibung angefertigt?

Im Internet hab ich dazu sonst leider keine Infos gefunden
Dachte, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann?

mfg
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Hi,

ich frage mich, warum es für den BR-Vorsitzenden keine Stellenbeschreibung geben sollte? Die Stellenbeschreibung ist schließlich ein wesentliches Dokument der Organisation. Daher sollte keiner ohne Stellenbeschreibung sein.

Bei Führungskräften ist es eine ganz andere Frage, ob die Person an die Stelle angepaßt wird, oder umgekehrt... aber auch dann braucht es eine Stellenbeschreibung!
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Beiträge: 3
Wer stellt die ihm dann aus, wenn er niemandem unterstellt ist?
Oder etwa der Geschäftsführer?
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Es muß immer eine planende Instanz geben. Auch die Aufgaben des GF sollten in einer Stellenbeschreibung stehen (nur daß die Stelle dann wohl immer dem Inhaber angepaßt wird). Wer das macht, ist eine ganz andere Frage. Die Einführung von Stellenbeschreibungen in einem laufenden Betrieb kann schwierig sein, schon aus psychologischen aber auch aus formalen Gründen. Meist sollte sowas lieber vorneweg geplan werden, möglichst bevor der BR überhaupt erstmals entsteht. Die planende Instanz kann ein Stab oder ein Projektteam sein. Die Planungsinstanz muß i.d.R. der obersten Führung unterstellt sein (oder die oberste Führung plant selbst, aber meist nur in Kleinbetrieben). Natürlich sollten die Betroffenen in die Planung einbezogen werden, um möglichen Widerstand zu mindern (ist auch bei QM-Handbüchern so).
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Naja, die Stellenbeschreibungen werden ja nicht neu eingeführt, sondern vervollständigt. Es gibt schon welche, nur wurde es bis jetzt nie weitergeführt (es ist total chaotisch bei uns im Unternehmen) und ich darf das jetzt zu Ende fülhren. Soweit ich weiß, hat der BR in Sachen Stellenbeschreibung Informationsrecht, nur wenn es um Entgeltsysteme geht besteht Mitbestimmungspflicht. Ist es nicht grundsätzlich so, dass die Vorgesetzten die Stellenbeschreibungen formulieren?
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
es ist total chaotisch bei uns im Unternehmen


Ja, das ist ein verbreitetes Probelem. Es ist meist ratsam, grundlegend aufzuräumen anstatt sich mit vielen Detailkorrekturen ohne übergeordnete Systematik zu verzetteln.

Zitat
Ist es nicht grundsätzlich so, dass die Vorgesetzten die Stellenbeschreibungen formulieren?


Formal schon; praktisch verantworten sie sie, aber sie sind gut beraten, die MA so weit als möglich an der Erstellung zu beteiligen. In einem modernen Betrieb (mit flachen Hierarchien) entstehen Stellenbeschreibungen überall. Oben werden sie nur endgültig dokumentiert und unterzeichnet.
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Beiträge: 78
Warum soll für einen Betriebsratsvorsitzenden eine Stellenbeschreibung anfertigt werden? Der Betriebsrat ist schließlich nicht Teil der betrieblichen Aufbauorganisation eines Unternehmens, damit ist der Betriebsrat auch nicht Teil der betrieblichen Leistungserstellung und damit nimmt er auch keine Aufgaben war, die in einer Stelle zusammengefaßt sind und beschrieben werden müssen.

Ich werde als Arbeitgeber den Teufel tun und auch noch dem Betriebsrat die Arbeit abnehmen und einen Mitarbeiter der Personalabteilung dazu verdonnern deren Arbeit zu machen.

Daher wird du so gut wie nirgends eine Stellenbeschreibung für Betriebsratsvorsitzende finden. Außerdem sind die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.


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