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Übungsleiterpauschale

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Registriert: Oct 2007
Beiträge: 1
Hallo zusammen,
als angestellter kaufmännischer Mitarbeiter in einem Industriebetrieb, bin ich gelegentlich als Dozent tätig. Ich darf auch die EUR 2100 Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen (ist vom FA geprüft). Allerdings werde ich 2009 über den Pauschbetrag kommen. Selbst wenn ich die Ausgaben wie Fahrtkosten u.ä. dagegenrechne, bleib was übrig. Meine Frage ist nun, wie wird dieser Rest versteuert und wo muss ich das in der Einkommenssteuererklärung darstellen. Und ist für die Versteuerung relevant in welchem Kalenderjahr ich die "Leistung" erbracht habe oder in welchem Kalenderjahr ich den Zahlungseingang erhalten habe.

Ich freue mich schon sehr auf die Antworten, schon vorab vielen Dank.
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Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
Fahrtkosten kannst du nur gegenrechnen, was über der Pauschale liegt
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo REU,

Deinen Gewinn kannst Du durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Entscheidend ist dabei das Jahr des Zuflusses der Einnahmen, nicht wann die Leistung erbracht wird. Du musst dann für 2009 die Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen. Deine Einnahmen trägst Du in voller Höhe auf der ersten Seite des Vordrucks ein. In Zeile 19 (2008; für 2009 evtl. eine andere Zeile) kommt der Ü-Leiter-Fb nach § 3 Nr. 26 EStG rein. Den Differenzbetrag musst Du versteuern. Es sei denn, Deine Kosten übersteigen insgesamt 2.100 EUR. Dann kannst Du den Mehrbetrag auch noch absetzen und in die entsprechende Zeile des Vordrucks eintragen. Beträgt Dein Gewinn danach nicht mehr als 410 Euro wird Dir von Amts wegen der Entlastungsbetrag nach § 46 Abs. 3 EStG abgezogen (keine Eintragungen notwendig). Dann musst Du im Endeffekt keine Steuern auf Deine Honorare zahlen.

Ob die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG in Deinem Fall greift, halte ich eher für zweifelhaft. Auf § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) würde ich im Falle der Steuerpflicht Deiner Umsätze besser nicht verzichten, da sie Dir die Umsatzsteuer völlig vom Hals hält. Ein Verzicht würde Dich für 5 Jahre binden. Bei geringfügigen Tätigkeiten, die keine großen Investitionen nötig machen, gleicht der Vorsteuerabzug die zu zahlende Umsatzsteuer über die Jahre normalerweise nicht aus. Um die USt nicht aus eigener Tasche zu zahlen, müsstest Du Deine Honorare erhöhen. Außerdem lohnt sich der Aufwand (Rechnungen sammeln, auftippen etc.) für die paar Kröten in der Regel nicht. Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen. Aber vielleicht sieht das ja in Deinem Fall anders aus.

Gruß
Gustav


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