Hi!
Ich bin mir nicht sicher, ob hier der Lösungsvorschlag stimmt. Es soll die höchtemögliche AfA (Anschaffungszeitpunkt 2009) ermittelt werden. Also degressiv mit dem 2,5 fachen der linearen, höchstens 25%.
AK: 100.000 am 31.03.07
Nutzungsdauer: 12 Jahre
2,5 fache: € 17.361,11 bzw. 25% der AK: € 20.833,33
Dennoch wird der Wert von € 17.361,11 als Lösung vorgegeben. Das stimmt doch nicht, wenn nach der höchstmöglichen AfA gefragt wird, oder?
Ich bedanke mich..
MUC
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Degressive AfA berechnen...
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#1 24.04.2009 12:00 Uhr
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#2 24.04.2009 12:29 Uhr
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Hi,
das hier paßt nicht zusammen:
Wenn unten steht, der AK-Zeitpunkt sei am 31.03.2007, dann kann es eben nicht 2009 sein. In 2007 war die maximale degressive AfA x3/30% und in 2009 ist es nur x2,5/25%. Ferner ist das hier sinnlos, wenn nicht bekannt ist, für welches Jahr gerechnet werden soll, denn für die degressive AfA ist ja typisch, daß der Betrag pro Jahr fällt. Zum Vergleich: bei Anschaffung in 2007 sind die ersten drei AfA-Beträge: 30.000,00 € 22.500,00 € 16.875,00 € Bei Anschaffung in 2009 sind sie aber: 25.000,00 € 19.791,67 € 15.668,40 € In beiden Fällen kommt bei n = 12 nur die Relativregel, nicht aber die Absolutgrenze zur Anwendung. Bedenke auch, daß es in §7 Abs. 2 EstG keine Pro-rata-temporis-Vorschrift gibt. Die gibt es nur bei linearer AfA. |
#3 24.04.2009 12:37 Uhr
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Danke und sorry für den Tippfehler...auf jeden Fall soll lt. Aufgabe das 2,5fache bzw. 25%max. genommen werden...was ja für 2009 spricht, obwohl mit Zahlen aus 2007 hantiert wird...Klingt komisch, ist aber so..
Wäre dann meine Frage richtig bzgl. der höchstmöglichen AfA? Vielen Dank! MUC |
#4 24.04.2009 12:41 Uhr
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Hi,
Dasist nicht komisch, sondern falsch. Wird etwas in 2007 angeschafft, dann ist die AfA auch in 2009 noch x3/30%. Damit haben sich alle weiteren Rechnungen auch erübrigt. Bei n = 12, kann aber die 20.833,33 offenbar nicht richtig sein, wenn man x2,5/25% zugrundelegen wollte. Du kannst nie "bzw" sagen. Es kann natürlich nie zwei Grenzwerte geben – außer bei genau n = 10. |
#5 24.04.2009 16:07 Uhr
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Sorry für die inklare Darstellung!
Original Aufgabe: Die HK betragen 100.000, die ND 12 Jahre. Anschaffungszeitpunkt ist der 31.03.07. Wie hoch ist der höchstmögliche AfA Betrag? Lt. Lösung sollen das € 17.361,10 sein. Dazu eine grundsätzliche Frage: Es heisst ja, je nach Jahr bis das 3fache der linearen oder max. 30% der AK. Muß ich also immer 2 Rechnungen machen um den zulässigen AfA Höchstbetrag zu ermitteln? Ich hätte dann so gerechnet: 100.000 x 30% / 12 Monate x 10 Monate Das Lösungsergebnis von € 17.361,10 lässt aber auf folg. Rechnung schließen: 100.000 / 12 Jahre x 2,5 (degressiv) / 12 Monate x 10 Monate = 17.361,10 Harry, kannst Du noch mal drüber schaun...Danke!!! MUC |
#6 24.04.2009 16:13 Uhr
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mit Rechtsstand 2007:
linearer Satz: 100 / 12 = 8,33 % davon das 3-fache = 25 % 100.000 x 0,25 = 25.000 € 25.000 € / 12 * 10 = 20.833 € mit Rechtsstand ab 2009: linearer Satz: 100 / 12 = 8,33 % dvon das 2,5-fache = 20,83 % 100.000 x 0,2083 = 20.830 20.830 / 12 * 10 = 17.358 € |
#7 24.04.2009 16:13 Uhr
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Hi,
Du scheinst manchmal eine suboptimale Lektüre zu haben. Das hier ist ein gutes Beispiel, denn wenn Du nicht scheibst, auf welches Jahr sich die Lösugn beziehen soll, ist das quatsch. Für Anschaffung in 2007 gilt x3/30%, und in diesem Fall natürlich nur x3 (und nicht die 30%). 100/12*3 = 25%, also ist 120.000 x 0,25 der höchste im ersten Jahr (!) übliche AfA-Betrag.
Nein, es ist - außer bei n=10 - ja immer nur einer der beiden regeln anwendbar. Bitte mal den Gesetzeswortlaut genau lesen, wirklich genau!
Bitte noch genauer lesen, in §7 Abs. 2 EStG steht kein Wort von pro-rata-temporis. Es gibt also keine Monatsrechnung bei der degressiven AfA.
ich verstehe nicht, weshalb man so viele Fehler auf einmal machen kann. 1. wenn in 2007 angeschafft wird, spielen die Werte 2,5/25% keine Rolle. In 2006 und 2007 waren das x3/30%. 2. es gibt keine monatsanteilige Rechnung bei der degressiven AfA Warum ist es bloß so schwer, so einfache Fragen einfach nur richtig zu beantworten?? Bitte, schmeiß diesen Unsinn weg! |
#8 24.04.2009 16:15 Uhr
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Das wäre mir neu und widerspricht auch der gängigen Praxis |
#9 24.04.2009 16:19 Uhr
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Oops, ja: ich habe übersehen
Das ist ja genau die pro-rata-temporis-Vorschrift Na gut, ich muß wenigstens keine Software für diesen Fauxpas ändern, denn mein AfA-Rechner kann das schon... aber es bleibt der (gewichtige) Fehler, daß in dem Rechenweg, den MUC demonstriert, für eine Anschaffung in 2007 mit 25% bzw. x2,5 gerechnet wird, und das paßt keinesfalls. |
#10 24.04.2009 17:51 Uhr
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Hi!
Also zu einem bin ich hier um zu Lernen, wenn es ein Einstiegslevel für Fragen gibt, bitte mitteilen. Ich kann´s nur noch mal wiederholen! Es gibt die Aufgabe wie von mir beschrieben. Darin wird das Jahr 2007 angegeben, wo NATÜRLICH noch die 3fache degressive AfA erlaubt war. Zu dieser Aufgabe habe ich die Lösung vorliegen, wo halt als Ergebnis ein Wert rauskommt, der auf die 2009 Regelung schließen lässt (= € 17.361.10) Nachdem ich zuerst davon ausgegangen bin, dass die Lösung doch richtig sein muss, ist es halt zu diesem Wirrwarr gekommen. MUC |
#11 24.04.2009 17:55 Uhr
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Hi,
Daß in 2007 die x3/30% Sachstand waren, ist ja unbenommen. Aber wie kommt der Aufgabenersteller dann auf einmal für 2009 auf die 2,5/25%? Was hat das für eine Bedeutung, wenn der Anschaffungszeitpunkt schon in 2007 lag? Es scheint, daß der Aufgaben- und Lösungsautor meint, die Neuregelung der Höchstgrenzen gelte auch für schon bestehende Maschinen, d.h. der AfA-Satz eines angefangenen AfA-Planes ändere sich durch die Neuregelung. Das wäre jedenfalls ein schwerer Fehler, und ein heftige Irreführung... |
#12 24.04.2009 18:19 Uhr
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Hallo Harry!
Du kannst mir glauben, dass unser gesamter Kurs so kurz vor der Prüfung in dem Fach Bilanzen und Steuern im Dreieck springt. Dabei gab es eine eigentlich aktualisierte Skript Version des Hauses erst vor 2 Wochen. Dieses Skript bzw. die darin enthaltenden 75 Aufgaben von Gewerbersteuer bis PoC IFRS rechne ich grad durch... Das dabei enzelne Aufgaben z.B. noch immer mit dem Staffeltarif bei der Gewerbesteuer 1% - 5% gerechnet werden oder solcher Schnitzer wie in der Aufgabe mit der AfA macht das Leben nicht grad leichter....denn eigentlich sollten grad das Lehrmaterial inkl. Lösung richtig sein. Leider habe ich bisher dann 8 Aufgaben gefunden, die falsch sind...So viel zur Qualität! Also sorry... MUC |
#13 24.04.2009 18:25 Uhr
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Du mußt Dich nicht entschuldigen... aber wenn alles, was Du hier manchmal so schreibst, aus dem gleichen Material stammt, dann sollte der Aufgabenersteller doch mal über seine Qualität nachdenken. OK, Fehler passieren, aber hier doch etwas oft wie es scheint...
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#14 03.06.2014 14:17 Uhr
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Ganz interessant: ein Artikel zur Afa vom Gründerlexikon: http://www.gruenderlexikon.de/serie/teil-20-buchfuehrung-abschreibungen
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