Hallo zusammen,
ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit im Bereich der Immobilienwirtschaft. Jetzt bin ich an dem Punkt angekommen an dem ich auf Zitate aus Gesetzestexten zurückgreifen muss. Bsp. Baugesetzbuch bzw. Wertermittlungsverordnung.
Leider habe ich noch nicht geschnallt wie ich das jetzt als Fußnote bzw. Literaturangabe einfügen muss. Ich habe hier das Bauchgesetzbuch und die WertV in Form von einer Beck-Texte-Sammlung (oder wie sich das auch immer nennt) vorliegen. Was muss ich denn jetzt in das Literaturverzeichnis aufnehmen?
Den Gesetzestext? Das Beck-Buch? Den Herausgeber von dem Buch? Zudem kommt dazu, dass ich mit Citavi arbeite und auch da wüsste ich jetzt nicht wie ich das ganze aufnehmen soll.
Für einen Tipp wäre ich seeeehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Olmeca
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Zitieren von Gesetzestexten aus Beck-Texten
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#1 24.01.2010 02:51 Uhr
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#2 24.01.2010 18:41 Uhr
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Hallo,
also das Gesetz muss einfach als Norm mit in den Text. In welchem Buch Du die Norm findest ist unerheblich. Also: in den Text kommt die betreffende Norm und es bietet sich bei mehreren Gesetze an ein Gesetzverzeichnis aufzunehmen. Gruß |
#3 20.04.2010 14:50 Uhr
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Um ein Gesetzverzeichnis kommst du nicht herum.
_______________ BWL Exberde Die Fragen von morgen wachsen auf den Antworten von heute, die wir auf die Fragen von gestern gegeben haben... Ernst Ferstl Hilft dir das BWL Forum? Dann hilf uns auch mal und beantworte noch offene Posts anderer Studies, zu denen du Infos oder Hilfe geben kannst. Danke |
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