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Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust

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Registriert: Nov 2008
Beiträge: 14
Hi,
ich habe einige Frage zum Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust:
Wann gehört der Bilanzgewinn zum kurzfr. Fremdkapital? nur bei AG`s?
Wie wird dann mit dem Bilanzverlust verfahren?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Der Bilanzgewinn gehört zum FK, wenn ein Ausschüttungsbeschluß gefaßt wurde oder erwartet wird, ansonsten zum EK (§158 AktG). Sollten Dir die Aufgaben der Kämmerlinge in den Augen brennen: die gehen i.d.R. von einer bevorstehenden Ausschüttung, also einem Ausweis beim FK aus. Das macht Sinn, denn die Dotierung der RL ist im gesetzlichen Schema ja vorher. Es ignoriert aber, daß oft die HV noch gar nix beschlossen hat, wenn der JA aufgestellt wird.

Ein Bilanzverlust mindert das EK, und zwar zuerst die RL. Übersteigt der Bilanzverlust das EK, so entsteht eine Unterbilanz. Der Betrag des EK wird negativ oder aktivisch ausgewiesen. Das ist (nur) bei Kapitalgesellschaften ein Insolvenzgrund.
Mitglied
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 14
Hallo Harry,
genauso ist es, diese Kämmerlinge!
Gibt es eigentlich eine Aufstellung was die sonst noch so Vorraussetzen, was in keinem Buch steht?
Ansonsten vielen Dank für die schnelle Antwort!
Grüße aus dem Sauerland.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ich habe immer wieder auf Knaller und Probleme im Boten hingewiesen, aber sowas ändert sich... bestimmte Fehler werden immer wieder gemacht, wie der Unsinn mit der "2:1-Regel" oder die Verwechslung von WBW und AK bei der kalk. Abschreibung, aber andere Fehler kommen und gehen...


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