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Hilfe!!!!!!!Kapitalwertrechnung

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Registriert: Feb 2009
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Hallo,
für meine PA muss ich eine Kapitalwertrechnung zweier PV-Anlagen rechnen. Soweit kein Problem, da ich zunächst eine Cash-Flow Berechnung mache und daher schon gewisse Ergebnisse und Zahlen habe. Die Kapitalwertmethode ansich ist für mich auch kein Problem wenn ich z.B. nur eine Investition mit EK mache.
Wenn ich allerdings ein Fremdkapital und ein Eigenkapital einsetze, ergibt sich für mich das Problem der Ein- und Auszahlbeträge.
Bei reiner EK-Investition zinse ich alle Ein- und Auszahlungsbeträge ab und fertig. Aber wie mache ich das mit Fremdkapital da ja schon ein Zinssatz (des Fremdkapitals) vorhanden ist? Und wie setze ich den FK-Betrag ein, da ich ja das FK durch jährliche Tilgung schon einsetze? Setze ich das überhaupt ein?
Ich habe im Internet schon alles durchsucht, und finde viele verschiedene Ansichten!
Ein Dozent für Finanzwirtschaft meinte, dass ich nur die laufenden Betriebskosten ohne das FK in die Kapitalwert-Rechnung mit reinnehmen darf. Stimmt das?
Eine andere Meinung aus dem Internet ist, das ich in t0 nur das EK einsetze und in den laufenden Aus- und Einzahlungen jeweils die Tilgung und FK-Zinsen sowie die Betriebskosten mit einfließen lasse. Oder ist eher das richtig?
Tatsache ist, wenn ich in t0 das FK und EK einsetze wird mein Kapitalwert absolut negativ, obwohl mein Cash-Flow absolut positiv ist. Bei den Versionen des Dozenten und der Sache aus dem Web habe ich wenigstens positive Ergebnisse.
Was nehme ich nun in die Kapitalwertmethode? Mit FK oder ohne?
Ich bin ziemlich verwirrt deswegen und wäre sehr dankbar über eine Antwort
Danke und Grüße
Markus
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Hier gibt es noch einen kleinen Nachtrag. Kann sein, daß das für Dich bedeutsam ist, denn ich weiß nicht genau, was Du mit FK meinst.

Grundlegend verhältsich die finanzielle Performance einer Anlage unabhängig von der Finanzierung. Das habe ich oben dargelegt. Wenn ein Finanzierungsvertrag aber in großer Nähe zur Anlage steht, wie es z.B. bei Leasing der Fall ist, dann kann man die Tilgungszahlungen in die dynamische Rechnung mit einrechnen. Ob man das tut, ist eine Frage des Standpunktes:

- ohne Berücksichtigung der Tilgungszahlungen erhält man die Ergebnisse der Anlage selbst;
- mit Berücksichtigung der Tilgungszahlungen kriegt man die Sichtweise des Investors, aber dann betrachtet man nicht nur die Anlage, sondern auch das Umfeld.

Das FK selbst wird nie irgendwo in die Kapitalwertrechnung einbezogen; ob Du das oben meinst, ist mir jetzt nicht mehr ganz so klar wie vorhin.
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 5
Vielen Dank zunächst Hr. Zingel

anscheinend habe ich da grundsätzlich etwas falsch verstanden. Wobei zu bemerken ist, das es mir so oder so schlecht erklärt wurde. Aber egal.

Das Problem ist aber auch, das ich egal auf welcher Seite ich im Web unterwegs war, öfter verschiedene Versionen einer Kapitalwertberechnung erklärt wurde - daher auch diese Verwirrung.

Mir war von anfang an unklar, das wenn ich eine Cash -Flow analyse mit einem positiven Wert errechne z.B.20.000€ ; ich bei einer Kapitalwertberechung mit allen Ein- und Auszahlungen (also auch die Anfangs- Investition) einen negativen Wert von über 100.000€ bekam.

Übrigens sind das 2 Photovoltaikanlagen mit 27 und 58 KW.

Ich habe auch einen PV-Rechner im Web gefunden, welcher mir aufzeigte, das bei einer Mischfinanzierung nur das EK als Anfangs-Investition verwendet wurde, und das FK nur bei der jährlichen Tilgung verwendet wurde (ansonsten alle Aus- und Einzahlungen auch Zinsen)
Mir kam diese Berechung ziemlich logisch vor, vor allem da der Kapitalwert positiv war und ich bei einem dadurch kalkulierten internen Zinssatz von ca. 7% ziemlich richtig liegen müsste - war mir aber wiederum bei den vielen Berechnungsvarianten unklar.

Aber anscheinend betrachte ich die Kapitalwertrechnung wirklich zuviel als reale Kapitalbetrachtung. Aber das ist dann eben das Problem meiner Zuordnung der Ein- und Auszahlungen.
Ich bin mir aber der unterschiede von Einzahlungen/Auszahlungen, Einnahmen/Ausgaben, Ertrag/Aufwand und Kosten/Leistungen bewußt.

Wenn also alle getätigten Ein- und Auszahlungen in die Kapitalwertberechnung fließen dann muss ich die Gesamtinvestition als t0 betrachten - O.k.
Alle weiteren Auszahlungen sowie auch die Tilgung und die Zinsen müsste ich in die jährlichen Beträge nehmen.
Wie verhält es sich aber ihrer Meinung nach mit den Tilgungen, da Sie meinten mit den Tilgungszahlungen betrachtet man auch das Umfeld? und es geht auch ohne?
Und mit dem "Das FK selbst wird nie irgendwo in die Kapitalwertrechnung" meinten Sie was?

Ich möchte es einfach nur mal richtig verstehen

Vielen Dank nochmals für die Hilfe.
Viele Grüße
Markus
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
das wenn ich eine Cash -Flow analyse mit einem positiven Wert errechne z.B.20.000€ ; ich bei einer Kapitalwertberechung mit allen Ein- und Auszahlungen (also auch die Anfangs- Investition) einen negativen Wert von über 100.000€ bekam.


Schon wieder die Grundlagen! Eine CF Rechnung ist eine Anschlußrechnung an die GuV, http://www.zingel.de/zip/05cflow.zip und http://www.zingel.de/pdf/05cflow.pdf. Das hat nichts mit einer Investitionsrechnung zu tun. Die CF Rechnung ist nur für die dynamischen Verfahren relevant, wenn Sie ein ganzes Unternehmen erwerben udn dessen Auszahlungen berechnen wollen. Eine CF Rechnung pro Anlage gibt es nicht.

Zitat
Übrigens sind das 2 Photovoltaikanlagen mit 27 und 58 KW.


Ich persönlich finde es verwerflich, sich am Klimaschwindel an der Demontage der Energieversorgugn dieses Landes zu beteiligen. Einer der wahrlich vielen Gründe: http://www.bwl-bote.de/20030701.htm.

Zitat
Ich habe auch einen PV-Rechner im Web gefunden, welcher mir aufzeigte, das bei einer Mischfinanzierung nur das EK als Anfangs-Investition verwendet wurde, und das FK nur bei der jährlichen Tilgung verwendet wurde


Kann unmöglich richtig sein. Eine Maschine ist auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen; dort "weiß" der Investor nicht, woher das Geld kommt. Es ist einfach da. Investitionen sind aktivische Phänomene, das Eigenkapital steht auf der Passivseite. Wer beides vermischt, begeht einen schweren Fehler (und verstößt gegen das Verrechnungsverbot, §246 Abs. 2 HGB). Diese krause Idee zeugt von großer Unkenntnis der bilanziellen Grundlagen. Beispiel:

1. jemand gründet ein Unternehmen, Bargründung, 1.000 Euro. Dieser Betrag ist EK und liegt in der Kasse (doppelter Ausweis).

2. der Gründer nimmt zudem FK auf, 1.500 Euro. Diese sind passiv als Darlehen ausgewiesen, Bilanzsumme also 2.500 Euro. Aktiv liegen die ganzen 2.500 Euro in der Kasse. Auch doppelter Ausweis!

3. der Gründer kauft eine Maschine, 500 Euro. Wie hat der die finanziert? EK? FK? Kann man nicht entscheiden, denn dem Geld in der Kasse sieht an nicht an, wo es herkommt. Die Investition passiert ausschließlich auf der Aktivseite. Sie ist kein passivisches Phänomen. Die Anfangsauszahlung (nicht Ausgabe!) ist also 500, ganz gleich, wie zuvor finanziert wurde. Nur die 500 gehört in die Rechnung.

Logo?

Bitte *unbedingt* erst http://www.zingel.de/pdf/03grund.pdf anschauen. Das ist das fundamentale Handwerkszeug.

Zitat
Alle weiteren Auszahlungen sowie auch die Tilgung und die Zinsen müsste ich in die jährlichen Beträge nehmen.


Die Zinsen ja, die Tilgungen i.d.R. nicht. Wenn im vorstehenden Bsp der Investor sein Darlehen tilgt, kann er das unmöglich der Maschine für 500 Euro zuordnen, oder? Anders sieht es bei Fällen wie Leasing oder anlagespezifischen Darlehen aus: dann kriegt man aber eine Kapitalwertrechnung, die das nur unter der speziellen Annahme der Fremdfinanzierung abbildet, und also keine ordentliche Maschinenrechnung mehr. Wir wollen ja wissen, was die Anlage bringt, und nicht, was die Anlage mit den Rahmenbedingungen eines Bankdarlehens bringt, oder?

Zitat
Und mit dem "Das FK selbst wird nie irgendwo in die Kapitalwertrechnung" meinten Sie was?


Siehe das vorstehende Beispiel...
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 5
Hallo Herr Zingel,
Zitat:
Zitat
Eine CF Rechnung ist eine Anschlußrechnung an die GuV, http://www.zingel.de/zip/05cflow.zip und http://www.zingel.de/pdf/05cflow.pdf. Das hat nichts mit einer Investitionsrechnung zu tun. Die CF Rechnung ist nur für die dynamischen Verfahren relevant, wenn Sie ein ganzes Unternehmen erwerben udn dessen Auszahlungen berechnen wollen. Eine CF Rechnung pro Anlage gibt es nicht.


zunächst habe ich eine "Geldflussrechnung" oder einen "Finanzplan" erstellt, den jede Photovoltaikanlage mit sich bringen muss. Dieser "Cashflow" stellt den erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode dar und ist zur Beurteilung einer PV-Anlage sehr relevant.

Ich studiere Betriebswirtschaft (IHK) seit 3 Jahren, und Sie wissen was man alles erlernen muss. Alle Bereiche werden eigentlich nur "notwendigst" vermittelt und können nach dem Studium bei Bedarf und beruflichen Ziel vertieft werden. Finanzwirtschaft ist grundsätzlich kein leichtes Thema und wird es wahrscheinlich für mich nie sein, aber ich benötige das zur Zeit wegen meiner PA dringend.
Deshalb suche ich ja schon verzweilfelt seit 3 Wochen hilfe, da ich auch nur noch 3 Wochen bis zur Fertigstellung zeit habe.
Für einen Intensivkurs habe ich momentan einfach keine Zeit deshalb bitte ich auch um Verständnis.

Zitat:
Zitat
Ich persönlichch persönlich fin finde es verwerflich, sich am Klimaschwindel an der Demontage der Energieversorgugn dieses Landes zu beteiligen. Einer der wahrlich vielen Gründe: http://www.bwl-bote.de/20030701.htm.


Ihre "Links" sind schon ziemlich veraltet, deshalb muss ich Ihnen leider sagen, dass man sehr wohl mit aktueller Technik eine rentable PV-Anlage betreiben kann. Der Fortschritt geht auch in der PV-Technik sehr gut weiter, und werden auch seit 2006 merklich billiger.
Die Beurteilung des "Klimawandels" ist auch schon etwas her, und meiner Meinung nach sieht man sehr wohl, wie z.B. durch Kohlekraftwerke die Umwelt in Mitleidenschaft gezogen wird. Mir geht es aber nicht nur um die Umwelt sondern auch um die Abhängigkeit der fossilen Brennstoffe und der Stromanbieter an sich. Mit einer guten PV-Anlage kann man sich vor allem in der Zukunft gutes Geld sparen und sich unabhängiger machen.

Wie dem auch sei, nach ihrer Rechnung würde mir meine Anlage einen negativen Kapitalwert bringen und ihre Äusserungen dazu klingen ziemlich logisch, wobei andere Aussagen über andere Methoden auch gut klingen.
Für mich ist das Problem an sich, das spezielle Rechenprogramme für PV-Anlagen mir für meine Anlage einen positiven Kapitalwert berechnen.

Mir geht es doch eigentlich gar nicht darum, ob die Anlage rentabel ist oder nicht, sondern nur um den Prüfern eine akzeptable Rechnung zu liefern.
Wenn es aber viele verschiedene Meinungen gibt, dann kann man doch mit einer anderen Version trotzdem vor dem Prüfungsausschuss richtig liegen oder? Wenn es in diesem Bereich dem anschein nach keine einheitlichen Bestimmungen gibt, so kann man doch mit jeder Version und bestimmten Gründen richtig liegen!

Und zur Kontrolle nochmal:
t0 = Alle Auszahlungen EK + FK (Wobei zu bemerken wäre, dass man das FK von der Bank als Einzahlung und zur Investiton als Auszahlung betrachten kann - somit das FK bei t0 = 0 wäre)
t1 - tx = alle Zinsen und laufende Betriebskosten ohne Tilgung

Stimmt das nun?

Vielen Dank nochmals

Mit freundlichen Grüßen
Markus
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
zunächst habe ich eine "Geldflussrechnung" oder einen "Finanzplan" erstellt, den jede Photovoltaikanlage mit sich bringen muss


Für jede Anlage muß ein Zahlungsplan erstellt werden, wenn eine dynamische Methode angewandt werden soll! Hier muß sichergestellt sein, daß alle Ein- udn Auszahlungen der Anlage berücksichtigt werden. Das ist in der Tat ein Finanzplan, aber keine Cash Flow Rechnung. Der Begriff ist anderweitig besetzt.

Zitat
Wenn es aber viele verschiedene Meinungen gibt, dann kann man doch mit einer anderen Version trotzdem vor dem Prüfungsausschuss richtig liegen oder?


Es wäre ratsam, alles, was man tut, zu begründen. Es gibt zu allen Themen verschiedene Meinungen; meist gibt es aber nicht "richtig" oder "falsch", sondern "angemessen" und "unangemessen".

Kapital mit Vermögen zu verrechnen, ist soweit ich sehe auch hier ein Rechtsverstoß (§246 Abs. 2 HGB) und schon von daher falsch. Die einzige (!) Ausnahme ist R 6.5 EStR (das bitte mal ansehen, es kann hinsichtlich der SUbventionen relevant sein).

Mehr wie darauf hinweisen kann ich auch nicht tun...

Zitat
t0 = Alle Auszahlungen EK + FK (Wobei zu bemerken wäre, dass man das FK von der Bank als Einzahlung und zur Investiton als Auszahlung betrachten kann - somit das FK bei t0 = 0 wäre)


*Seufz* Bitte nochmal das Beispiel hier oben drüber angucken.

Zitat
t1 - tx = alle Zinsen und laufende Betriebskosten ohne Tilgung


1. Bitte den Unterschied zwischen Kosten und Auszahlungen angucken. Der ist ganz offensichtlich eben keinesfalls klar: Betriebskosten sind zum größten Teil (Zins, Abschreibung) keine Zahlungen (nichtpagatorische Kosten). Das hat unter absolut keinen Umständen was im Zahlungsplan zu suchen. Zinsaufwendungen hingegen sind zahlungsgleich, aber keine Kosten. Sie stehen also nicht in den Betriebskosten, gehören aber in die Zahlungen.

Verwechslungen von Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten gehören in solchen Projektarbeiten zu den häufigsten Fehlern; daher weise ich so darauf hin!

2. Ohne Tilgung ist ok, wenn die (finanzielle) Leistung der Anlage selbst betrachtet werden soll. Wenn die Investition unter gegebenen Umständen untersucht werden soll, dann mit Tilgungen (vgl. auch oben).

Zitat
Ihre "Links" sind schon ziemlich veraltet, deshalb muss ich Ihnen leider sagen, dass man sehr wohl mit aktueller Technik eine rentable PV-Anlage betreiben kann


Das wäre im einzelnen nachzurechnen; "rentabel" (ich streite mich mal nicht über die Definitionen) kann das aber nur sein, wenn man die bekannten Subventionen und Zwangsaufkaufpreise in Anspruch nimmt. Das allerdings, und den Klimaschwindel, halte ich für verwerflich. Wer eine solche Anlage völlig staatsfrei betreibt – bitteschön!

Ein neuerer Link: http://www.bwl-bote.de/20071102.htm.


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