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Abschreibuung AFA

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Servus Zam
Wie wird bei einer Anlage die aus verschiedenen Teile besteht, NC Roboter, Schutzzaun die ich zusammen wegen der sicherheit brauche, aber laut AFA Tabelle unterschiedliche Abschreibungs Zeiträume haben (beide sind ja auch einzeln zu verwenden), oder werden die kosten für den Zaun als anschafungsnebenkosten der AFA vom NC Roboter angeglichen.

Gruß
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Hi,

ganz verstehe ich nicht ganz, was "angeglichen" hier bedeutet. Allgemein ist im Bereich des Handelsrechts als Einheit zu bilanzieren, wenn etwas eine physische Einheit ist. Wenn verschiedene VG vorliegen, die getrennt nutzbar (verkehrsfähig) sind, dann sind sie auch getrennt abzuschreiben. Im Rahmen der IAS/IFRS ist nach IAS 16 in Komponenten nach AfA-Dauer einzuteilen, und zwar auch dann, wenn etwas eine physikalische Einheit bildet.

Vielleicht ist es nützlich, ein paar Bsp zur Aktivierung von Nebenkosten anzuschauen, das geht in http://www.bwl-bote.de/20080116.htm. Hilft das weiter?
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Servus Harry,
mit angeglichen oder angleichen meine ich den abschreibungszeitraum an den roboter angleichen, aber dadurch das die teile auch getrennt zu verwenden sind wie es dann aussieht, momentan werden die sachen zusammen verwendet weil es zum teil muß, es ist ein fließband, roboter, schutzzaun, endeffektoren und ein rollenbahn, wie sieht es mit der abschreibung aus der roboter braucht alles zusammen um funktions fähig in der linie zu arbeiten, aber alles ist auch getrennt zu verwenden.
wie wird abgeschrieben?????

gruß Andreas
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Es muß entschieden werden, ob hier technisch getrennte oder wenigstens trennbare VG vorliegen. Wenn ja, muß separat abgeschrieb nwerden. Wenn nein, fehlt die Verkehrsfähigkeit, und es ist in einer Einheit abzuschreiben.

In der Praxis dürfte hier ein gewisser Ermessensspielraum vorliegen, weil die Finanzbeamten die Sache technisch nicht im Detail werden können.
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servus Harry

das heißt solange es zusammen verwendet wird wird zusammen abgeschrieben und zwar in den zeitraum des eigendlichen zweck, in meinen fall wie den nc roboter auf 6jahre

gruß Andreas
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Hi,

ja, im Prinzip: besser "so lange Teil eines Ganzen". PC und Drucker werden auch zusammen verwendet, sind aber u.U. doch unterschiedlich abzuschreiben. Sie sind selbständig nutzbar (verkehrsfähig). PC und Festplatte bilden aber eine Einheit, d.h. PC ohne Platte und Platte ohne PC sind jeweils nicht verkehrsfähig. Daher AfA immer nur als Einheit.
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aber wie ist es wenn es nicht mehr zusammen gebraucht werden?
zu 6 monate vor ende der zusammen arbeit wird dann auf regulären abschreibungszeitraum umgestellt??
im fall vom sicherheitszaum dann noch 6 jahre

Gruß Andreas


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